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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52912 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Prüfbericht Nr. 55001320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ AX100.6516
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                     ROC Fertigung24 GmbH
                                 Im Sulzhau 4
                                 72250 Freudenstadt
                                 49 02 0622008

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              AX100.6516
Radgröße                         6.5Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
X2           AX100.6516 X2 / 5347 / 63,3 / 57,1   4/100/57,1           40          560    1895

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       52912
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            AX100.6516 (s.o.)
Radgröße                         6.5Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                       26                  48

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Seat
                                 Skoda
                                 Volkswagen

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 42 zum Prüfbericht Nr. 55001320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ AX100.6516
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76 T80                          A12 A14 A19
6H, 6HS                                                                            S01
e1*95/54*,
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55    185/50R16                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                    F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K2b R03                      V16 S01
e13*2007/46*1183*..
Seat Mii electric       61            185/50R16                                    A12 A14 A19
AA                      61            195/45R16                                    F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*..
Skoda Citigo            44, 50, 55    185/50R16                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                    F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K2b R03                      V16 S01
e13*2007/46*1184*..
- incl. Facelift 2017
Skoda Citigo E IV       61            185/50R16                                    A12 A14 A19
AA                      61            195/45R16                                    F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*..
VW cross UP!            55, 66        185/50R16                                    A12 A14 A19
AA                      55, 66        195/45R16                                    F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16                                    V16 S01
- incl. Facelift 2016
VW e-UP!                60,61         185/50R16                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 60,61         195/45R16                                    F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76 T80                          A12 A14 A19
6X, 6E                                                                             N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66         185/50R16                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 44-66         195/45R16                                    F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   A01 K2b R03                      Npf V16 S01
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52912 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Prüfbericht Nr. 55001320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ AX100.6516
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ AX100.6516
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).




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Anlage 42 zum Prüfbericht Nr. 55001320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ AX100.6516
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    185/60R16      205/55R16
Nr. 3    195/40R16      215/35R16
Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16      215/45R16
Nr. 6    205/45R16      225/40R16
Nr. 7    205/50R16      225/45R16
Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16      225/55R16
Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 42 zum Prüfbericht Nr. 55001320 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ AX100.6516
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. September 2022




Kocher                                                                 00396710.DOC

sw




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