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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                     ROC Fertigung24 GmbH
                                 Im Sulzhau 4
                                 72250 Freudenstadt
                                 49 02 0622008

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              AX100.7017
Radgröße                         7.0Jx17H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X2           AX100.7017 X2 / 5348 / 63,3 / 56,1   4/100/56,1          40          560    1895

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       52913
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            AX100.7017 (s.o.)
Radgröße                         7.0Jx17H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                Anzugsmoment      Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                            (Nm)              (mm)
S01   Mutter M12x1,5                    Kegel 60°           110               -             86
S02   Schraube M12x1,5                  Kegel 60°           110               28            44
S03   Serienschraube M14x1,25           Kegel 60°           130               27,5          43
S04   Serienschraube M14x1,25           Kegel 60°           140               27,5          43

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Honda
                                 MG Rover
                                 Mini/BMW
                                 Mitsubishi

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81         205/45R17                                    A12 A14 A19
EP1, -2, -4                                                                        Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81         205/45R17                                    A12 A14 A19
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                    Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)       88-92         205/45R17                                    A12 A14 A19
Coupé                                                                              Cpe S01
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz (I)          57,61         205/40R17   G01 K1c K2b K42 K56              A01 A12 A14
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         215/35R17   K1c K2b K42 K56                  A19 LK6 S01
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)         66, 73        195/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a              A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   K1c K2b K3b K5a K6a              A19 S01
e6*2001/116*            66, 73        205/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,       66, 73        215/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)         66, 73        195/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a              A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   K1c K2b K3b K5a K6a              A19 S01
e6*2007/46*             66, 73        205/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,       66, 73        215/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)        75, 96        195/45R17   K1c                              A01 A12 A14
GK                      75, 96        205/40R17   K1c                              A19 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..      75, 96        205/45R17   K1c                              S01
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz (IV)         72            195/45R17   K1c K2b K5d                      A01 A12 A14
GR                      72            205/40R17   K1c K2b K5d                      A19 A58 Flh
e6*2007/46*0415*..      72            205/45R17   K1c K2b K5d                      KOV S01
- Hybrid

Honda Jazz Crosstar     72            205/45R17                                    A12 A14 A19
(IV)                                                                               A58 Flh KMV
GR                                                                                 S01
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid

Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        205/40R17   G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81      A01 A12 A14
RF, F                   55-107        215/35R17   K1a K2b K42 K56 T79 T83          A19 Npf S01
H224,                   55-118        205/45R17   K1a K2b K42 K56 R09
e11*93/81,
2001/116*0016*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        205/40R17     K2b K42 K46 K56 T80 T81 T84           A01 A12 A14
RT, T                   74-130        205/45R17     K2b K41 K42 K46 K56 R67               A19 K1c S01
H093,
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S    65-160        195/45R17     K1a K2b R37                           A01 A12 A14
Mini                    65-160        205/45R17     K1a K2b                               A19 Cbo Flh
e1*2001/116*            65-160        215/40R17     K1a K1b K2b                           S03
0231*08-..              65-160        215/45R17     K1a K1b K2b K32
- ab MJ 2007            65-85         205/40R17     K1a K2b
Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17     K2b                                   A01 A12 A14
Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17     K1a K1b K2b K42                       A19 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17     K1a K1b K2b K42                       Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17     K2b T80 T81
e1*2007/46*
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/45R17     K1a K2b R37                           A01 A12 A14
R50, Mini               55-160        205/45R17     K1a K2b                               A19 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,       55-160        215/40R17     K1a K1b K2b                           S02
e1*2001/116*            55-160        215/45R17     K1a K1b K2b K32
0231*00-07              55-85         205/40R17     K1a K2b
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma      66            205/40R17     K42 K56 K90 T80 T81 T84               A01 A12 A14
DAO                                                                                       A19 B02 S01
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                     Seite 5 von 8
Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                    Seite 6 von 8
K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52913 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55001420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ AX100.7017
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. September 2022




Pohl                                                                   00397070.DOC

sw




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