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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   PROLINE GmbH
                                              Im Sulzhau 4
                                              72250 Freudenstadt
                                              49 02 0622008

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            AX100.7518
               Radgröße                       7.5JX18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                W4            AX100.7518 W4 / 74,1 / 60,1          5/114,3/60,1      49         645      2180

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52914
               Herstellerzeichen              ProLine
               Radtyp und Ausführung          AX100.7518 (s.o.)
               Radgröße                       7.5JX18H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 52914*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60°         90               -             97
                S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°         110              -             10
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°         100              28            96
                S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°         90               28            96
                S05   Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60°         100              -             97
                S06   Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60°          110              -             8
                S07   Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60°         140              -             97

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Fiat
                                              Suzuki
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                    PROLINE GMBH

                                                                                                         Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici               79-99,2       205/45R18                                      A12 A14 A19
                FY                        79-99,2       215/45R18                                      A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0106*..       79-99,2       225/40R18                                      S03
                Suzuki Kizashi            131           215/45R18        A33 T93                       A14 A19 A57
                FR                        131           215/50R18        A12                           Lim S07
                e4*2007/46*0142*..        131           225/45R18        A91
                                          131           235/45R18        A12
                Suzuki S-Cross (II)       75-95         215/45R18                                      A12 A14 A19
                JY, JY-2S                 75-95         215/50R18                                      A57 S03
                e4*2007/46*               75-95         225/45R18
                0779*14-..;               75-95         235/45R18
                e6*2018/858*
                00006*02-..
                ab Modelljahr 2022
                Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103       205/35R18                                      A12 A14 A19
                AZ, AZ-2S                 95, 103       215/35R18        A01 K1a                       A58 Flh S05
                e4*2007/46*1205*..;
§22 52914*03




                e6*2018/858*00229*..
                Suzuki SX4                66-99,2       205/45R18                                      A12 A14 A19
                EY                        66-99,2       215/45R18                                      A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0105*..;      66-99,2       225/40R18                                      S03
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Suzuki SX4                66-99,2       205/45R18                                      A12 A14 A19
                EY                        66-99,2       215/45R18                                      A58 Flh KOV
                e4*2001/116*0105*..;      66-99,2       225/40R18                                      S03
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Suzuki SX4                79, 88        205/45R18                                      A12 A14 A19
                GY                        79, 88        215/40R18                                      A58 Lim V18
                e4*2001/116*0124*..       79, 88        215/45R18        A01 G70                       S01
                - Limousine               79, 88        215/45R18        R59
                                          79, 88        225/40R18        A01 K1b
                Suzuki SX4                79,82,88      205/45R18                                      A12 A14 A19
                GY                        79,82,88      215/45R18                                      A57 Flh KMV
                e4*2001/116*0124*..;      79,82,88      225/40R18                                      S01
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Suzuki SX4                79,82,88      205/45R18                                      A12 A14 A19
                GY                        79,82,88      215/45R18                                      A58 Flh KOV
                e4*2001/116*0124*..;      79,82,88      225/40R18                                      S01
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                      PROLINE GMBH

                                                                                                         Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki SX4 S-Cross (I)    88            205/45R18        A11                           A14 A19 A57
                JY                        88            215/45R18        A33                           F16 S04
                e4*2007/46*               88            225/40R18        A12
                0779*00-03
                - Modelljahr 2013-2016
                Suzuki SX4 S-Cross (I)    82-103        215/45R18                                      A12 A14 A19
                JY                        82-103        215/50R18                                      A57 F16 S03
                e4*2007/46*               82-103        225/45R18
                0779*04-13;               82-103        235/45R18
                e6*2018/858*
                00006*00-01
                - Modelljahr 2017-2021
                Suzuki Vitara             75-103        215/45R18                                      A12 A14 A19
                LY, LY-2S                 75-103        215/50R18                                      A57 S04
                e4*2007/46*0928*..        75-103        225/45R18
                e6*2018/858*00005*..      75-103        235/45R18
                                          75-103        245/45R18        A01 G01
                Toyota Camry Hybrid       131           215/45R18        A90 T93                       A14 A19 A58
§22 52914*03




                XV7 (EU,M), -/TMG         131           215/50R18        A12                           Lim S06
                e6*2007/46*0322*..;       131           225/45R18        A90
                e13*2007/46*2046*..       131           235/45R18        A12
                Toyota C-HR (I)           72-112        215/50R18                                      A12 A14 A19
                AX1T(EU,M), -/TMG         72-112        215/55R18                                      A57 MHy S06
                e11*2007/46*3641*..;      72-112        225/50R18
                e13*2007/46*1765*..;      72-112        235/45R18
                e6*2007/46*0264*..;       72-112        235/50R18
                e6*2007/46*0338*..        72-112        245/45R18
                Toyota Corolla (XI)       66, 73, 97    205/45R18        T90                           A12 A14 A19
                E15EJ, -/TMG              66, 73, 97    215/40R18        T89                           A58 F23 KOV
                e11*2001/116*             66, 73, 97    225/40R18        R03                           Lim V18 S02
                0304*09-..;
                e13*2007/46*1910*..
                - ab Modell 2014 (E18)
                Toyota Yaris Cross        68, 92        215/50R18        A94                           A14 A19 A58
                XPB1F(M,EUM), -/TGRE      68, 92        225/45R18        A91                           F23 Flh NoE
                e6*2018/858*00013*..;     68, 92        235/45R18        A12                           NoP S06
                e13*2018/858*00156*..
                Toyota Yaris Cross AWD    68            215/50R18        A94                           A14 A19 A56
                XPB1F(M,EUM), -/TGRE      68            225/45R18        A91                           F24 Flh NoE
                e6*2018/858*00013*..;     68            235/45R18        A12                           NoP S06
                e13*2018/858*00156*..




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                            Seite 4 von 8
               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
§22 52914*03




               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 5 von 8
               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.
§22 52914*03




               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               F16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                      PROLINE GMBH

                                                                                                           Seite 6 von 8
               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G70      Ist die Reifengröße 205/60R16 ww. 205/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
§22 52914*03




               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R59     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16 ww.
               205/55R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.


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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 7 von 8
               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
§22 52914*03




               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   235/65R18      255/60R18
               Nr. 14   245/35R18      255/35R18
               Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 17   245/50R18      275/45R18
               Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
               Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 20   255/50R18      285/45R18
               Nr. 21   255/55R18      285/50R18
               Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. November 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52914 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55001520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ AX100.7518
               Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 20. November 2025
§22 52914*03




               Schaub           Pohl                                                                 00459140.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 52914*03




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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