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							               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                           Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                             Stand: 07.03.2024
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA, Tesla Motors Inc.
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               W4                  W4                         Ø74.1 - Ø64.1               64,1     Kunststoff     750      2350    10/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : KIT22
                                                            ___
§22 55171*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FE; FK;
                                                            FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                            110 Nm für Typ : ZF1
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/40R19 93            11A; 21P; 21S; 22I;        Kombi; Frontantrieb;
               CW3          e6*2001/116*0122*..                                   24J; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/35R19 91            11A; 21P; 21S; 22I;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  24C; 24M                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                235/40R19 92      11A; 21B; 21T; 22I;        74P
                                                                                  24C; 24M
                                                                245/35R19 93      11A; 21B; 21T; 22I;
                                                                                  24C; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 -134 225/35R19 88             11A; 248; 26P              mit
                                                         235/35R19 87             11A; 24M; 245; 26B;        Radhausverbreiterung
                                                                                  26N; 27H                   (Flap) Serie;
                                                                245/30R19 89      11A; 24J; 24M; 26B;        Frontantrieb; inkl.
                                                                                  26N; 27H                   Hybrid;
                                                                245/35R19 89      11A; 24J; 24M; 26B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26N; 27H                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 -134 215/35R19 85           11A; 26N; 26P             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..          225/35R19 88           11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/35R19 87           11A; 245; 26B; 26J; 27I   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                             245/30R19 89      11A; 24J; 248; 26B;       74P; 77E
                                                                               26J; 27H; 27I
                                                             245/35R19 89      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26J; 27H; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W    11A; 24J; 26B; 26N;           ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..                           27H; 27I; 5EG                 e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W    11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                           26J; 27B; 27H                 e11*2001/116*0256*07;
                                                             235/35R19 87W 11A; 241; 246; 248;           ab
                                                                           26B; 26J; 27B; 27F;           e11*2001/116*0257*06;
                                                                           5ET
                                                             245/30R19 89  11A; 24C; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                                           26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55171*00




                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..     107 -142 235/55R19 101      11A; 24J                  Allradantrieb;
                                                            245/50R19 101      11A; 241; 246; 248        Frontantrieb;
                                                            255/50R19 103      11A; 24C; 24M; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             265/50R19 106     11A; 24C; 24M; 26N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               27H; 27I                  74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*..    84        215/35R19 85      11A; 21B; 21L; 22I;       2-türig; Frontantrieb;
                                                                               24J; 248; 260; 54A        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                           Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                             Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/40R19 93            11A; 21P; 21S; 22I;       Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..                                   24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                          235/35R19 91            11A; 21P; 21S; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                235/40R19 92      11A; 21B; 21T; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  24C; 24D                  74P
                                                                245/35R19 93      11A; 21B; 21T; 22I;
                                                                                  24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110               235/45R19 95      11A; 22B; 22H; 24C;       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                  24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/40R19 94      11A; 22B; 22H; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               RD9            e11*2001/116*0234*.. 103          235/45R19 95      11A; 22B; 22H; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                245/40R19 94      11A; 22B; 22H; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  24D                       74P
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 -122 235/45R19 95          11A; 24J                  bis
               RE6            e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98          11A; 22I; 24J; 24M        e11*2001/116*0301*05;
§22 55171*00




               RE7            e11*2001/116*0322*..                                                          bis
                                                                                                            e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 -118 235/45R19 95           11A; 24J; 27I             ab
               RE6            e11*2001/116*0302*..         245/45R19 98           11A; 24J; 27B             e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                            ab
                                                                                                            e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88             11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..                                   24M; 5FE                  12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87             11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  24D; 5ET; 54A             74P
                                                                235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                  24D; 54A

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 14
               Zubehör                                 : KIT145
                                                         ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 175 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               003          e4*2007/46*1293*.. 88 -153 235/40R19 96                                      TESLA MODEL 3;
                                                       245/40R19 98                                      Facelift ab MJ2024;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P; 765
               003            e4*2007/46*1293*..   88 -155 235/40R19 96                                  TESLA MODEL 3; nicht
                                                           245/40R19 98                                  Facelift ab MJ2024;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P; 765

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 55171*00




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
§22 55171*00




               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 55171*00




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
§22 55171*00




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 55171*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RE5
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:    HONDA CR-V

                      Variante(n):    Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]            bis [mm]
                            26B                        x = 260            y = 270                   VA
                            26P                        x = 210            y = 220                   VA
                            27B                        x = 330            y = 450                   HA
                            27I                        x = 280            y = 420                   HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 55171*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                            26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
                            27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                            27H                   x = 330       y = 450             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RW
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0265*..
                      Handelsbez.:    CR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27B                      x = 300            y = 300                     HA
                            27I                      x = 250            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
§22 55171*00




                            26N                   x = 300        y300               8                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 55171*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FC
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 55171*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55171*00




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FE
                      Genehm.Nr.:     e6*2018/858*00064*..
                      Handelsbez.:    CIVIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 320            y = 230                     VA
                            26P                      x = 270            y = 180                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 320       y = 230            30                 VA
§22 55171*00




                            26N                   x = 320       y = 230             8                 VA
                            27F                   x = 290       y = 330            30                 HA
                            27H                   x = 290       y = 330             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.