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							               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                            Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                             Stand: 07.03.2024
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               Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               W4                  W4                         Ø74.1 - Ø60.1               60,1     Kunststoff     750      2260    10/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : KIT97
                                                            ___
§22 55171*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
               GY           e4*2001/116*0124*.. 79 -88          215/35R19 85      11A; 24J                   Stufenheck;
                                                                225/35R19 84      11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15J(a)
               Zubehör                                    : KIT10
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : XPB1F(M); AX1T(EU,M); XV7(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG;
                                                            XPB1F(EU,M)-TGRE; XZ1L(EU,M)
               Zubehör                                    : KIT8
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XV7(EU,M);
                                                            XZ1L(EU,M)



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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                                                        115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                        erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                        140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                        AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     AURIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W                                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                           115 Nm; bis
               E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                            e11*2001/116*0305*13;
               1
                                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/40R19 93              12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
               M)                                    235/40R19 92              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                     245/35R19 93              12A                       725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
§22 55171*00




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131  225/40R19 93                                         nur Hybrid;
               M)                                   235/40R19 92                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    245/35R19 93               11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/45R19 92                                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)             e6*2007/46*0338*..             235/40R19 92      11A; 26P                  140 Nm; Allradantrieb;
               AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/45R19 95      11A; 26P                  Frontantrieb;
               M)-TMG                                        245/40R19 94      11A; 26N; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68    225/40R19 89                                        Allradantrieb; inkl.
               )-TGRE       .
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XPB1F(EU,M   e13*2018/858*00156*. 68  225/40R19 89                                        Frontantrieb; inkl.
               )-TGRE       .
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§22 55171*00




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 55171*00




                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 55171*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                      Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                      Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 250                     VA
                            26P                      x = 250            y = 200                     VA
                            27B                      x = 300            y = 300                     HA
                            27I                      x = 250            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 55171*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                            26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                            27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                            27H                   x = 300       y = 250             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
                      Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 250                     VA
                            26P                      x = 250            y = 200                     VA
                            27B                      x = 300            y = 300                     HA
                            27I                      x = 250            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 55171*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                            26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                            27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                            27H                   x = 300       y = 250             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                      Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 250                     VA
                            26P                      x = 250            y = 200                     VA
                            27B                      x = 300            y = 300                     HA
                            27I                      x = 250            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 55171*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                            26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                            27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                            27H                   x = 300       y = 250             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0002-24-LORD
               zur Erteilung der ABE 55171
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AX100.8019
               Hersteller: PROLINE GmbH                                          Stand: 07.03.2024
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    XV7(EU,M)
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0322*..
                      Handelsbez.:    TOYOTA CAMRY

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 230            y = 265                     VA
                            26P                      x = 180            y = 215                     VA
                            27B                      x = 285            y = 275                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§22 55171*00




                            26J                   x = 230       y = 265            20                 VA
                            26N                   x = 230       y = 265             8                 VA
                            27F                   x = 285       y = 275            20                 HA
                            27H                   x = 285       y = 275             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.