GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 1 von 8 Auftraggeber PROLINE GmbH Im Sulzhau 4 72250 Freudenstadt 49 02 0622008 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ AX100.8020 Radgröße 8,0JX20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) W4 AX100.8020 W4 / 74,1 / 64,1 5/114,3/64,1 45 785 2210 Kennzeichnungen KBA-Nummer 55172 Herstellerzeichen ProLine Radtyp und Ausführung AX100.8020 (s.o.) Radgröße 8,0JX20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr §22 55172*00 Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 22 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Accord (VII) 103-140 235/30R20 G01 K1c K2b K45 K46 K56 R70 T88 A01 A12 A14 CL7, CL9, CN1 A19 S01 e6*2001/116*0091, 0092, 0096*.. Honda Accord (VII) 103-140 235/30R20 G01 K1c K2c K42 K45 K46 R70 T88 A01 A12 A14 Tourer A19 Car S01 CM1,CM2,CN2 e6*2001/116*0093, 0094,0097*.. Honda Accord (VIII) 110-132 245/30R20 K1c K2b T90 A01 A12 A14 CU1,CU3 115 235/30R20 K1c K2b R70 T88 A19 Lim S01 e6*2001/116* 0113, 0115*.. Honda Accord (VIII) 148 235/30R20 K1c K2b R70 T88 A01 A12 A14 CU2 148 245/30R20 K1c K2b A19 Lim S01 e6*2001/116*0114*.. Honda Accord (VIII) 110-132 245/30R20 K1c K2b T90 A01 A12 A14 Tourer 115 235/30R20 K1c K2b R70 T88 A19 Car S01 §22 55172*00 CW1, CW3 e6*2001/116* 0120,0122*.. Honda Accord (VIII) 148 235/30R20 K1c K2b R70 T88 A01 A12 A14 Tourer 148 245/30R20 K1c K2b A19 Car S01 CW2 e6*2001/116*0121*.. Honda Civic (IX) 73, 104 225/30R20 K5v T85 A01 A12 A14 FK1, FK2 A19 Flh S01 e11*2001/116* 0255*07-.., 0256*07-.. - ab Modell 2012 Honda Civic (VIII) 61-103 225/30R20 T85 A12 A14 A19 FK1, FK2, FK3 61-103 235/30R20 A01 G01 K1a K1b K41 K42 R70 T88 Flh S01 e11*2001/116* 0255*00-06, 0256*00-06, 0257*00-05 Honda Civic 5-Türer 88-134 225/30R20 A12 A14 A19 (X) 88-134 235/30R20 R70 Y85 S01 FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. Honda Civic 88-134 225/30R20 A12 A14 A19 Limousine (X) Lim S01 FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic Type S/R 73-148 225/30R20 K42 T85 A01 A12 A14 (VIII) 73-148 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K42 K44 K56 R70 A19 Flh S01 FN1, FN2, FN3, FN4 T88 e11*2001/116* 0297,0306,0298, 0334*.. Honda CR-V (III) 103-122 245/40R20 A12 A14 A19 RE5, RE6, RE7 103-122 245/45R20 S01 e11*2001/116* 0301*00-05, 0302*00-05, 0322*00-03 Honda CR-V (IV) 88-114 245/40R20 A12 A14 A19 RE5, RE6 88-114 245/45R20 A57 S01 e11*2001/116* 0301*06-09, 0302*06-10 Honda CR-V (IV) 88-118 245/40R20 A12 A14 A19 RE5, RE6 88-118 245/45R20 A57 S01 §22 55172*00 e11*2001/116* 0301*10-, 0302*11- ab Facelift 2015 Honda CR-V (V) 107-142 235/45R20 A12 A14 A19 RW 107-142 235/50R20 A57 MHy S01 e6*2007/46*0265*.. 107-142 245/45R20 107-142 255/45R20 Honda e:Ny1 60 (150) 225/35R20 T90 A12 A14 A19 RSA 60 (150) 225/40R20 A58 S01 e6*2018/858*00269*.. 60 (150) 235/35R20 A01 K1c - Elektro 60 (150) 245/35R20 A01 K1c K2b K6w Honda HR-V (II) 88, 96 225/35R20 K1c K2b A01 A12 A14 RU 88, 96 235/35R20 K1c K2b A19 A58 X95 e6*2007/46*0158*.. 88, 96 245/30R20 K1c K2b S01 Honda HR-V (II) 96, 134 225/35R20 A12 A14 A19 RU 96, 134 235/35R20 A01 K1c K2b K8a A58 X86 S01 e6*2007/46*0158*.. Honda HR-V (III) 79 225/35R20 A12 A14 A19 RV 79 225/40R20 A01 K3s A58 S01 e6*2018/858*00063*.. 79 235/35R20 A01 K3s 79 245/35R20 A01 K1a K1b K3s Honda ZR-V e:HEV 105 215/45R20 A12 A14 A19 RZ 105 225/40R20 A58 NoE NoP e6*2018/858*00266*.. 105 235/40R20 S01 105 245/35R20 105 245/40R20 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 4 von 8 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% §22 55172*00 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 5 von 8 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front §22 55172*00 bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 6 von 8 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende §22 55172*00 Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 7 von 8 Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 §22 55172*00 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55172 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052923 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX20H2 Typ AX100.8020 Hersteller PROLINE GMBH Seite 8 von 8 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 55172*00 Lambsheim, 9. Januar 2024 Kocher 00420647.DOC sw Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim