Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 28 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum BM2 BM2 ohne 72,6 755 2150 04/19 BM2 BM2 ohne 72,6 780 2075 04/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M85 Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z85; 346L; 390L; 346K; 346X; 346R; 187; 182; 390X; 392C Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZR; 346C; Z89 Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 560X Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 28 Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R/C; M3B; 3/B Zubehör : KIT39 ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3C; 3L; 1C; 3K; 3K-N1 Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-C/X; UKL/X; UKL-N1 Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K-N1; 1C; 3C; 3-V; 5L; 5K Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 28 Zubehör : Serienbefestigungsmittel ___ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : KIT33 ___ Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3/B 120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68B 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18 90W 11A; 22B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A 57F; 654; 68B Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 24M Cabrio; 85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74A 57F; 654; 68B 170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 68T R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M; 631 e1*93/81*0029*07; 255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; Cabrio; 57F; 631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; Cabrio; 57F; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 28 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen; 22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio; 631 255/35R18 90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K; 68L 721; 725; 73C; 74A 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 265 225/45R18 91Y 12T; 5GG Ab 225/45R18 95 12T e24*2007/46*0022*03; 235/40R18 91Y 11A; 12A; 248; 5GG Ab e1*2007/46*0315*06; 235/40R18 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 245/40R18 93Y 11A; 12A; 248; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 512; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F30) ab 2012; 85 - 265 225/45R18 92W 12T Ab e1*2007/46*0314*05; 235/40R18 92W 12A inkl. 330e 245/40R18 93 11A; 12A; 246; 248; 27I iPerformance; Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/50R18 95W GA7; XFE; 12N ab e1*2007/46*0559*01; 235/50R18 97 XFG; 11A; 12A; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 28 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24J; 24M; 5FE Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 721; 725; 729; 73C; 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 74D; 744 e1*98/14*0146*.. 68B 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M; 5GA; 57F; 654; 68B 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 5GA; 57F; 654; 721; 725; 729; 73C; 68B 85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 74D; 744 57E; 68B 225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 654; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 135 - 170 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 74D 24J; 24M; 54A 170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L; 24J; 24M 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 92Y Facelift ab September 235/40R18 91Y 2008; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 28 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04; 235/40R18 91 Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis 89 - 225 235/40R18 91Y e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis 85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 235/40R18 91 Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Nur bis M+S 85 - 225 225/40R18 92 12M e1*2001/116*0308*08; M+S Touring; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76Z 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 bis 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 92 52J e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 92 52J Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; AFH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 28 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 52J bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; AFH 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 12M; 52J bis M+S 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76Z 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Nur bis M+S e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76Z 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 92 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 92 Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 28 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 52J Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; AFH 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07; 105 - 225 225/40R18 92 52J Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07; 90 - 225 225/40R18 92 52J Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 91 GA3; 12T ab e1*2007/46*0316*08; 235/40R18 91 12A 4er Coupe (F32); 245/40R18 93 11A; 12A; 245; 248; 27I Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 95 GA3; 12T 4er Gran Coupe (F36); 235/40R18 95 12A ab e1*2007/46*0316*10; 245/40R18 93W 11A; 12A; 245; 248; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 95 GA3; 12T ab e1*2007/46*0316*09; 235/40R18 95 12A 4er Cabrio (F33); 245/40R18 93Y 11A; 12A; 245; 248; 27I Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 28 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi 245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine 245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio); M Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 533; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76Z Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74D; 247; 272 76O 235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74D; 247; 272 76O 235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; ab 247; 270 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 272 721; 725; 73C; 74D; 235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244; 76O 247; 273 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 28 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1; 235/40R18 91W 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1; 235/40R18 91W 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18 51G Nur BMW X1; 235/40R18 91W 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744; 76O X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248; BMW X3; BMW X4; 51J Allradantrieb; 225/55R18 98 11A; 12R; 245; 248; Heckantrieb; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 51J 725; 73C; 74D; 76O 100 - 265 245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248; 99L 255/45R18 99 11A; 12A; 245; 248; 991 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248; BMW X3; BMW X4; 51J Allradantrieb; 225/55R18 98 11A; 12R; 245; 248; Heckantrieb; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 51J 725; 73C; 74D; 76O 100 - 265 245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248; 99L 255/45R18 99 11A; 12A; 245; 248; 991 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 28 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe; 235/40R18 91 11A; 21L; 24J; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 689 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74D ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R18 91 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O; 97K Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H; 68B BMW 1er (F21 2012); 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; Ab 247; 26B; 26N; 27H; e1*2007/46*0283*04; 689 Ab e1*2007/46*0273*04; 245/35R18 92 11A; 22M; 244; 247; Kombilimousine; 27F; 57F; 570; 68T Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24M e1*2007/46*0277*07; 225/40R18 92 11A; 21B; 22I; 24C; Cabrio; Coupe; 24M Heckantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 100 - 240 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E; 721; 725; 729; 73C; 575 74D; 744; 76R 225/40R18 88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 68T 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575; 68T 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 GB3; 11A; 21P; 22I; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 22M; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 225/40R18 88 GB4; 11A; 21B; 22I; Nur bis 22M; 24C; 24M e1*2007/46*0273*03; 235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; Ab 22L; 24C; 24M e1*2001/116*0287*10; 245/35R18 88 GB3; 11A; 22B; 22L; Schrägheck 2-türig; 24M; 57F; 68T Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 28 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 22M; 4-türig; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 74D; 744 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 215/45R18 89Y 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08; 26N; 27H; 54A Cabrio; Coupe; 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 244; Allradantrieb; 26P Heckantrieb; 225/45R18 91W 11A; 241; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H; 54A; 6A9 12A; 51A; 6AA; 71C; 235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246; 71K; 721; 725; 73C; 247; 26B; 26N 74D; 76O 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H; 6AB 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6A9 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab 52J e1*2007/46*0277*08; 215/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26N; 27H; 52J Allradantrieb; 225/40R18 92 GA2; 11A; 245; 26P; Heckantrieb; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 12A; 51A; 6AA; 71C; 57E; 6A9 71K; 721; 725; 73C; 235/35R18 M+S 11A; 244; 245; 247; 74D; 76O 26B; 26N; 52J 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; 57F; 6A9 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 230 225/50R18 95Y 5HR Nur BMW 5er Touring; 235/45R18 98 Heckantrieb; 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 75I; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 28 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 230 235/45R18 98 Nur BMW 5er Touring; 245/45R18 100 52J Allradantrieb; 245/45R18 96 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 5IE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 230 225/50R18 95Y Stufenheck; 245/45R18 96Y Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 230 225/50R18 95Y Stufenheck; 245/45R18 96Y Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 235/45R18 98 Nur BMW 5er Touring; 245/45R18 100 52J Allradantrieb; 245/45R18 96 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 5IE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 230 225/50R18 95Y 5HR Nur BMW 5er Touring; 235/45R18 98 Heckantrieb; 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 75I; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 28 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 28 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 28 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 28 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 28 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 28 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 28 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R18 Hinterachse: 285/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFH) Die Verwendung von Schneeketten, Hesteller RUD-Kettenfabrik Typ RUD-matic Disc Best.Nr. 47024 für BMW Typ 346. und 390. mit 225/40R18, bzw. 4715454 für BMW Typ 663C mit 255/40R19, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht mehr erforderlich. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 28 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 205/45R18 Hinterachse: 225/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 245/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 265/45R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 28 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 28 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 28 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 28 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 28 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-19-LORD zur Erteilung der ABE 52806 ANLAGE: 8 Radtyp: B1.8018 Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH Stand: 04.07.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 28 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.