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							Gutachten 366-0277-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52806
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: B1.8018
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 04.07.2019
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Fahrzeughersteller                         : GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
BM2                 BM2                        Z11D Ø72,6 - Ø67,1          67,1    Kunststoff     767     2114    04/19
BM2                 BM2                        Z11D Ø72,6 - Ø67,1          67,1    Kunststoff     780     2075    04/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT125
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 95             12I                        Stufenheck;
                                          225/50R18 95             12A                        Frontantrieb;
                                          235/40R18 95             12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18 94             12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                          245/40R18 93             12A                        725; 73C; 74A; 74P;
                                          245/45R18 96             12A                        76O
                                          255/45R18 99             11A; 12A; 248; 26P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT125
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : Z-B
                                             150 Nm für Typ : 0G-A; 0G-A/V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52806
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.8018
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 04.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239         235/40R18 95      52J                       Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98      52J                       Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97      52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                          76Z
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91                                 nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91                                 nicht CROSS
                                                                                          COUNTRY;
                                              235/45R18 94                                Stufenheck;
                                              245/40R18 93      11A; 24M                  Schrägheck;
                                              245/45R18 96      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 239       235/40R18 95      52J                       Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98      52J                       Stufenheck;
                                              245/40R18 97      52J                       Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                          76Z
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95                                nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                nicht CROSS
                                                                                          COUNTRY;
                                              235/45R18 98                                Stufenheck;
                                              245/40R18 97      11A; 24M                  Schrägheck;
                                              245/45R18 96      11A; 24M                  Allradantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95      52J                       nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                nicht CROSS
                                                                                          COUNTRY;
                                              235/45R18 98                                Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 24M                  12A; 51A; 573; 71C;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M             71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W                                nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91W                                nicht CROSS
                                                                                          COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             235/45R18 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                              245/40R18 93      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M             721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52806
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: B1.8018
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 04.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 225/45R18 95                                       Cross Country; Kombi;
                                          235/40R18 95                                       Allradantrieb;
                                          235/45R18 98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R18 97                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                          245/40R18 97                                       721; 725; 729; 73C;
                                          245/45R18 96                                       74A; 74P; 76O
                                          255/45R18 99

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 154 - 191 225/50R18 95  11A; 248; 26B; 26N; SPORTS TOURER GSI;
                                                        27B; 27H            GRAND SPORT GSI;
                                                                            M.
                                          235/45R18 94  11A; 248; 26P; 27I  zusätz. Radabdeckung
                                          245/40R18 93V 11A; 248; 26B; 26N; Achse 2 (Flap);
                                                        27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96  11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        27B                 721; 725; 73C; 74A;
                                          255/45R18 99  11A; 245; 248; 26B; 74P; 765
                                                        26N; 27B; 27H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT125
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95                                       Limousine;
                                          235/40R18 95                                       Allradantrieb;
                                          235/45R18 98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18 97                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                          245/45R18 100                                      71K; 721; 725; 729;
                                          255/45R18 99             11A; 245; 248             73C; 74A; 74P; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52806
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.8018
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 04.07.2019
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52806
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 04.07.2019
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 04.07.2019
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 04.07.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     GM KOREA
       Fahrzeugtyp:    KL1G
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0188*..
       Handelsbez.:    MALIBU

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 315            y = 305                     VA
             26B                      x = 350            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 350            20                 VA
             26N                   x = 350       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 335       y = 280            15                 HA
             27H                   x = 335       y = 280             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52806
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: B1.8018
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 04.07.2019
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                                                                                                    Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 200                     VA
             26P                      x = 150            y = 150                     VA
             27B                      x = 200            y = 250                     HA
             27I                      x = 150            y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200            30                 VA
             26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 200       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.