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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51458 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55028517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CX300.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              CX300.7517
Radgröße                         7.5JX17H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
W4           CX300.7517 W4 / 74,1 / 60,1 (blau)   5/114,3/60,1       49       640     2145

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       51458
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            CX300.7517 (s.o.)
Radgröße                         7.5JX17H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°   90                     -
S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°   110                    -
S04       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)     Kegel 60°   110                    -
S05       Schraube M12x1,5                Kegel 60°   100                    28
S06       Schraube M12x1,5                Kegel 60°   90                     28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Fiat
                                 Lexus
                                 Suzuki
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51458 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55028517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CX300.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        205/50R17                                   A12 A16 A19
FY                     79-99,2        205/55R17                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        215/50R17                                   S05
                       79-99,2        225/45R17
                       79-99,2        235/45R17
Lexus GS 300/430       161-208        235/45R17                                   A11 A16 A19
S16                                                                               B03 S04
e11*96/79, 98/14,
2001/116*0078*..
Suzuki SX4             66-99,2        205/50R17                                   A12 A16 A19
EY                     66-99,2        205/55R17                                   A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/50R17                                   S05
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/45R17
- ohne Radhaus-        66-99,2        235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        205/50R17                                   A12 A16 A19
EY                     66-99,2        205/55R17                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/50R17                                   S05
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/45R17
- mit Radhaus-         66-99,2        235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A12 A16 A19
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       215/50R17                                   S02
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/45R17
- ohne Radhaus-        79,82,88       235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A12 A16 A19
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       215/50R17                                   S02
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/45R17
- mit Radhaus-         79,82,88       235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         205/50R17   A01 K1b                         A12 A16 A19
GY                     79, 88         215/45R17                                   A58 Lim V17
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/50R17   A01 G70 K1c K2b K42             S02
- Limousine            79, 88         225/45R17   A01 K1b
                       79, 88         235/45R17   A01 G70 K1c K2b K42
Suzuki Vitara          88, 103        215/50R17                                   A12 A16 A19
LY                     88, 103        215/55R17                                   A57 S06
e4*2007/46*0928*..     88, 103        215/60R17   A01 G01
                       88, 103        225/50R17
                       88, 103        225/55R17   A01 G01
                       88, 103        245/45R17
Toyota C-HR            72, 85         215/60R17                                   A12 A16 A19
AX1T(EU,M)             72, 85         225/55R17                                   A58 MHy S03
e11*2007/46*3641*..    72, 85         235/55R17




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51458 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55028517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CX300.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51458 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55028517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CX300.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51458 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55028517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CX300.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17     255/45R17
Nr. 16   235/55R17     255/50R17
Nr. 17   235/60R17     255/55R17
Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Mai 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51458 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55028517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CX300.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Mai 2017




Coen                                                                 00273287.DOC

CC/EK




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim