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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100172 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55056323 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ PCM.1121
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   PROLINE GmbH
                                               Im Sulzhau 4
                                               72250 Freudenstadt
                                               49 02 0622008

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Typ                            PCM.1121
                Radgröße                       11Jx21H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 BM1           PCM.1121 BM1 / ohne Ring             5/112/66,7        40         1050     2410


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55056123, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100173 , RADTYP PCM.9521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100172*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100172
                Herstellerzeichen              ProLine
                Radtyp und Ausführung          PCM.1121 (s.o)
                Radgröße                       11Jx21H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°         140          29                Serie
                       (2-tlg.)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100172 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55056323 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ PCM.1121
                Hersteller                    PROLINE GMBH

                                                                                                         Seite 2 von 6

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW X5 (IV)               155-250       275/40R21       R03                           A07 A12 A14
                 G5X                       155-250       285/35R21       A01 R03 T01 T05               A18 A56 L06
                 e1*2007/46*               155-250       285/40R21       A01 R03                       NoP V21 HA2
                 1918*00-14                155-250       295/35R21       R03 T03 T07                   S01
                 - incl. M-Paket           155-250       305/35R21       A01 K2b R03
                                           155-250       315/35R21       A01 K2b R03
                                           155-250       325/30R21       A01 K2b R03 T04 T08
                 BMW X5 (IV)               183-280       275/40R21       R03 T07                       A07 A12 A14
                 G5X                       183-280       285/35R21       A01 R03 T05 X77               A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1918*15-..     183-280       285/40R21       A01 R03 T09                   NoP V21 HA2
                 - ab Facelift 2023        183-280       295/35R21       R03 T03 T07                   S01
                                           183-280       305/35R21       A01 K2b R03 T09
                                           183-280       315/35R21       A01 K2b R03
                                           183-280       325/30R21       A01 K2b R03 T04 T08
                 BMW X5 (IV) PHEV          155, 210      275/40R21       R03                           A07 A12 A14
                 G5X                       155, 210      285/35R21       A01 R03 T05                   A18 A56 L06
§22 100172*00




                 e1*2007/46*               155, 210      285/40R21       A01 R03                       V21 HA2 S01
                 1918*00-14                155, 210      295/35R21       R03 T07
                 - Plug-in Hybrid          155, 210      305/35R21       A01 K2b R03
                                           155, 210      315/35R21       A01 K2b R03
                                           155, 210      325/30R21       A01 K2b R03 T08
                 BMW X5 (IV) PHEV          155, 230      275/40R21       R03                           A07 A12 A14
                 G5X                       155, 230      285/40R21       A01 R03 T09                   A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1918*15-..     155, 230      295/35R21       R03 T07                       V21 HA2 S01
                 - Plug-in Hybrid          155, 230      305/35R21       A01 K2b R03 T09
                 - ab Facelift 2023        155, 230      315/35R21       A01 K2b R03
                                           155, 230      325/30R21       A01 K2b R03 T08
                 BMW X5 M50 i/d (IV)       294, 390      315/35R21       A01 K2b R03                   A07 A12 A14
                 G5X                       294, 390      325/30R21       A01 K2b R03 T04 T08           A18 A56 L06
                 e1*2007/46*                                                                           NBF V21 HA2
                 1918*00-14                                                                            S01
                 BMW X5 M60 i (IV)         390           275/40R21       R03 T07                       A07 A12 A14
                 G5X                       390           285/35R21       A01 R03 T05 X77               A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1918*15-..     390           285/40R21       A01 R03 T09                   NoP V21 HA2
                 - ab Facelift 2023        390           295/35R21       R03 T03 T07                   S01
                                           390           305/35R21       A01 K2b R03 T09
                                           390           315/35R21       A01 K2b R03
                                           390           325/30R21       A01 K2b R03 T04 T08


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55056123, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100173 , RADTYP PCM.9521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100172 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55056323 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ PCM.1121
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 3 von 6


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 100172*00




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100172 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55056323 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ PCM.1121
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                               Seite 4 von 6

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
§22 100172*00




                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55056123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100173 ,
                RADTYP PCM.9521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100172 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55056323 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ PCM.1121
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                               Seite 5 von 6
                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T09      Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100172*00




                V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    235/40R21      265/35R21
                Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
                Nr. 3    245/30R21      295/25R21
                Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
                Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
                Nr. 6    245/45R21      275/40R21
                Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
                Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
                Nr. 9    255/40R21      285/35R21
                Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
                Nr. 11   255/50R21      285/45R21
                Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
                Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
                Nr. 14   265/45R21      295/40R21
                Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
                Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
                Nr. 17   275/45R21      315/40R21
                Nr. 18   275/50R21      315/45R21
                Nr. 19   285/35R21      325/30R21
                Nr. 20   285/40R21      315/35R21
                Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100172 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55056323 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ PCM.1121
                Hersteller                    PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 6 von 6
                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 29. April 2025
§22 100172*00




                Kocher                                                                               00446520.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100172*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100172*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte