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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100173 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056123 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ PCM.9521
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   PROLINE GmbH
                                               Im Sulzhau 4
                                               72250 Freudenstadt
                                               49 02 0622008

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Typ                            PCM.9521
                Radgröße                       9.5Jx21H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 BM1           PCM.9521 BM1 / ohne Ring             5/112/66,7        20         1050     2410


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55056323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100172 ,
                RADTYP PCM.1121) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.
§22 100173*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100173
                Herstellerzeichen              ProLine
                Radtyp und Ausführung          PCM.9521 (s.o)
                Radgröße                       9.5Jx21H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°          140          27,5             Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 5er-Reihe (VIII)       120-210        255/30R21     K1c K5d L05 R02 T93             A01 A12 A14
                 G6L                        120-210        255/35R21     K1c K5d L06 R02 T98             A18 A57 B6K
                 e1*2018/858*00316*..                                                                    Lim NoP V21
                                                                                                         VA1 S01

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100173 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056123 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ PCM.9521
                Hersteller                    PROLINE GMBH

                                                                                                         Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 5er-Reihe (VIII) 530e 120, 140      255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 G6L                                                                                   A18 A57 B6K
                 e1*2018/858*00316*..                                                                  L05 Lim V21
                 - Plug-in Hybrid                                                                      VA1 S01
                 BMW 5er-Touring (VIII)    120-210       255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 G6K                                                                                   A18 A57 B6K
                 e1*2018/858*00360*..                                                                  Car L06 NoP
                                                                                                       V21 VA1 S01
                 BMW 5er-Touring (VIII)    120, 140      255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 530e                                                                                  A18 A57 B6K
                 G6K                                                                                   Car L06 V21
                 e1*2018/858*00360*..                                                                  VA1 S01
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW 5er-Touring (VIII)    230           255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 550e                                                                                  A18 A56 B6K
                 G6K                                                                                   Car L06 V21
                 e1*2018/858*00360*..                                                                  VA1 S01
                 - Plug-in Hybrid
§22 100173*00




                 BMW i5                    105, 127      255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 G6E                                                                                   A18 A57 B6K
                 e1*2018/858*00317*..                                                                  L06 Lim V21
                 - Elektro                                                                             Vn2 VA1 S01
                 BMW i5 M60 xDrive         127           255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 G6E                                                                                   A18 A56 B6K
                 e1*2018/858*00317*..                                                                  L06 Lim V21
                 - Elektro                                                                             Vn2 VA1 S01
                 BMW i5 M60 xDrive         127           255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 Touring                                                                               A18 A56 B6K
                 G6E                                                                                   Car L06 V21
                 e1*2018/858*00317*..                                                                  Vn2 VA1 S01
                 - Elektro
                 BMW i5 Touring            105, 127      255/35R21       K1c K5d R02 T98               A01 A12 A14
                 G6E                                                                                   A18 A57 B6K
                 e1*2018/858*00317*..                                                                  Car L06 V21
                 - Elektro                                                                             Vn2 VA1 S01


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55056323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100172 ,
                RADTYP PCM.1121) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100173 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056123 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ PCM.9521
                Hersteller                      PROLINE GMBH

                                                                                                                 Seite 3 von 6
                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
§22 100173*00




                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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                GUTACHTEN zur TTG NR.100173 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056123 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ PCM.9521
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                           Seite 4 von 6
                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                B6K      Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).
§22 100173*00




                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100173 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056123 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ PCM.9521
                Hersteller                     PROLINE GMBH

                                                                                                              Seite 5 von 6
                V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    235/40R21      265/35R21
                Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
                Nr. 3    245/30R21      295/25R21
                Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
                Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
                Nr. 6    245/45R21      275/40R21
                Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
                Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
                Nr. 9    255/40R21      285/35R21
                Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
                Nr. 11   255/50R21      285/45R21
                Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
                Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
                Nr. 14   265/45R21      295/40R21
                Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
                Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
                Nr. 17   275/45R21      315/40R21
                Nr. 18   275/50R21      315/45R21
§22 100173*00




                Nr. 19   285/35R21      325/30R21
                Nr. 20   285/40R21      315/35R21
                Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55056323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100172 ,
                RADTYP PCM.1121) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100173 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55056123 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ PCM.9521
                Hersteller                    PROLINE GMBH

                                                                                                            Seite 6 von 6


                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 29. April 2025



                Kocher                                                                              00446517.DOCX
§22 100173*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100173*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte