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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54063 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.5JX20H2 Typ PF25.10520
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    ROC Fertigung24 GmbH
                                Im Sulzhau 4
                                72250 Freundenstadt


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Typ                             PF25.10520
Radgröße                        10.5JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
W8R          PF25.10520 W8R / ohne Ring          5/112/66,6          40         850    2275

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55048421, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54062 , RADTYP PF25.9520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54063
Herstellerzeichen               ROC
Radtyp und Ausführung           PF25.10520 (s.o.)
Radgröße                        10.5JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      30                 33
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28                 34

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX20H2 Typ PF25.10520
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS 63 AMG              386-430       295/25R20     R03 T95                               A01 A12 A14
218, 218AMG                                                                               A19 A58 BnK
e1*2007/46*0485*..;                                                                       Lim R21 V20
e1*2007/46*0643*..                                                                        Y89 HA2 S02
- incl. Facelift 2014
CLS 63 AMG Shooting     386, 410      295/25R20     R03 R70 T95                           A01 A12 A14
Brake                                                                                     A19 A58 BnK
218, 218AMG                                                                               Car R21 V20
e1*2007/46*0485*..;                                                                       Y89 HA2 S02
e1*2007/46*0643*..
- incl. Facelift 2014
E-Klasse All Terrain    143-250       275/35R20     K2c K6y K8h R03                       A01 A12 A14
4matic                  143-250       285/35R20     K2c K6i K6y K8h R03                   A19 A56 KMV
R1ES                    143-250       295/30R20     K2c K6i K6y K8m R03                   V20 HA2 S01
e1*2007/46*1560*..
E-Klasse Coupé /        120-220       285/30R20     K2c K6i K6r K8h K9v R03               A01 A12 A14
Cabrio                                                                                    A19 A58 Cbo
R1EC                                                                                      Cpe NoP V20
e1*2007/46*1666*..                                                                        HA2 S01
E-Klasse Coupé /        135-270       285/30R20     K2c K6i K6r K8h K9v R03               A01 A12 A14
Cabrio 4matic                                                                             A19 A56 Cbo
R1EC                                                                                      Cpe NoH V20
e1*2007/46*1666*..                                                                        HA2 S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55048421, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54062 , RADTYP PF25.9520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX20H2 Typ PF25.10520
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.5JX20H2 Typ PF25.10520
Hersteller                    ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55048421, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54062 , RADTYP PF25.9520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54063 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.5JX20H2 Typ PF25.10520
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20
Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20      285/40R20
Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20      295/40R20
Nr. 18   265/50R20      295/45R20
Nr. 19   275/35R20      305/30R20
Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20      305/40R20
Nr. 22   275/50R20      305/45R20
Nr. 23   285/35R20      335/30R20
Nr. 24   285/40R20      325/35R20
Nr. 25   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54063 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX20H2 Typ PF25.10520
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6
Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an
Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. September 2021




Kocher                                                                00374756.DOC




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