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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              PXF.7517
Radgröße                         7,5 J x 17 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
W4           PXF.7517 W4/74,1-60,1                    5/114,3/60,1       47        725    2120

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49313
Herstellerzeichen                PLW
Radtyp und Ausführung            PXF.7517 (s.o.)
Radgröße                         7,5 J x 17 EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°    90                     -
S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°    110                    -
S04       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)     Kegel 60°    110                    -
S05       Schraube M12x1,5                Kegel 60°    100                    28
S06       Schraube M12x1,5                Kegel 60°    90                     28
S07       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°    140                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Fiat
                                 Lexus
                                 Suzuki
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        205/50R17                                   A12 A16 A21
FY                     79-99,2        205/55R17                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        215/50R17                                   S05
                       79-99,2        225/45R17
                       79-99,2        235/45R17
Lexus GS300/430        161-208        235/45R17                                   A11 A16 A21
S16                                                                               B03 S04
e11*96/79, 98/14,
2001/116*0078*..
Lexus IS200, IS300     114-157        215/45R17                                   A12 A16 A21
XE1                    114-157        225/45R17   R03                             Car Lim V17
e11*98/14*0110*..,                                                                S04
e11*2001/116*0110*.
Suzuki Kizashi         131            215/50R17   A91                             A16 A21 A57
FR                     131            215/55R17   A91                             Lim S07
e4*2007/46*0142*..     131            225/50R17   A12
                       131            235/45R17   A12
                       131            245/45R17   A12
Suzuki SX4             66-99,2        205/50R17                                   A12 A16 A21
EY                     66-99,2        205/55R17                                   A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/50R17                                   S05
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/45R17
- ohne Radhaus-        66-99,2        235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        205/50R17                                   A12 A16 A21
EY                     66-99,2        205/55R17                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/50R17                                   S05
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/45R17
- mit Radhaus-         66-99,2        235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A12 A16 A21
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       215/50R17                                   S02
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/45R17
- ohne Radhaus-        79,82,88       235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A12 A16 A21
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       215/50R17                                   S02
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/45R17
- mit Radhaus-         79,82,88       235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         205/50R17   A01 K1b                         A12 A16 A21
GY                     79, 88         215/45R17                                   A58 Lim V17
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/50R17   A01 G70 K1c K2b K42             S02
- Limousine            79, 88         225/45R17   A01 K1b
                       79, 88         235/45R17   A01 G70 K1c K2b K42




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103    215/55R17                                    A12 A16 A21
JY                      82,88,103    225/50R17   A01 K2b K6w                      A57 F16 S05
e4*2007/46*             82,88,103    235/45R17
0779*04-..              82,88,103    245/45R17   A01 K2b K6w
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross      88           205/50R17   A90                              A16 A21 A57
JY                      88           205/55R17   A12                              F16 S06
e4*2007/46*             88           215/50R17   A01 A12 K1b
0779*00-03              88           225/45R17   A90
                        88           235/45R17   A01 A12 K1b
                        88           245/45R17   A01 A12 K1c K2b
Suzuki Vitara           88, 103      215/50R17   A91                              A16 A21 A57
LY                      88, 103      215/55R17   A91                              S06
e4*2007/46*0928*..      88, 103      215/60R17   A01 A12 G01
                        88, 103      225/50R17   A12
                        88, 103      225/55R17   A01 A12 G01
                        88, 103      235/50R17   A01 A12 K1c K2b
                        88, 103      245/45R17   A12
Toyota Auris (I)        66-108       205/50R17                                    A12 A16 A21
E15J, E15UT..           66-108       215/45R17   T87 T88                          Flh V17 S03
e11*2001/116*0299*..; 66-108         225/45R17
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (I) 2,2D   130          205/50R17   R37                              A12 A16 A21
E15UT                   130          215/45R17   R37 T88                          Flh V17 S03
e11*2001/116*           130          225/45R17
0305*00-13
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       82 - 97      205/50R17                                    A12 A16 A21
E15UT(a), E15UTN(a) 82 - 97          215/45R17                                    A58 Car F24
e11*2001/116*           82 - 97      225/45R17                                    Flh V17 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)       66, 73, 85   205/50R17                                    A12 A16 A21
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73, 85       215/45R17                                    A58 Car F23
e11*2001/116*           66, 73, 85   225/45R17                                    Flh V17 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid (I) 73           205/50R17                                    A12 A16 A21
HE15U(a)                73           215/45R17                                    Flh S03
e11*2007/46*            73           225/45R17
0018*00-04


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Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73           205/50R17                                         A12 A16 A21
HE15U(a)                  73           215/45R17                                         A58 Car F24
e11*2007/46*              73           225/45R17                                         Flh V17 S03
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

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G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49313 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

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S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. November 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55039316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 EH2+ Typ PXF.7517
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. November 2016




Coen

CC/EK                                                                 00261024.DOC




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