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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              PXF.8519
Radgröße                         8,5Jx19EH2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
W4           PXF.8519 W4/74,1x60,1                    5/114,3/60,1       45        780    2140

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49314
Herstellerzeichen                PLW
Radtyp und Ausführung            PXF.8519 (s.o.)
Radgröße                         8,5Jx19EH2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°    90                     -
S03       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°    100                    -
S04       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°    110                    -
S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)     Kegel 60°    110                    -
S06       Schraube M12x1,5                Kegel 60°    100                    28
S07       Schraube M12x1,5                Kegel 60°    90                     28
S08       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°    140                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Fiat
                                 Lexus
                                 Suzuki
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        225/35R19                                   A12 A16 A21
FY                     79-99,2        235/35R19                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..                                                               S06
Lexus GS               183,208        235/35R19   R37 T91                         A12 A16 A21
S19                    183,208        255/30R19   R03 T91                         Lim V19 S05
e6*2001/116*0103*00-   183-255        245/35R19   T93
05
Lexus GS 450h          218            245/35R19   T93                             A12 A16 A21
HS19                                                                              Lim S05
e6*2001/116*0106*00-
07
Lexus IS               110-153        225/35R19   R02 T88                         A12 A16 A21
XE2(a)                 110-153        235/35R19   A01 G01 K30 T87 T91             Lim V19 VL9
e11*2001/116*          110-153        245/35R19   R03 T89                         S05
0206*00-09             110-153        255/30R19   R03 T91
                       110-153        255/35R19   R03
Lexus IS250c           153            225/35R19   R02 T88                         A12 A16 A21
XE2(a)                 153            235/35R19   A01 G01 K3s R02 T87 T91         Cbo VL9 S05
e11*2001/116*          153            245/35R19   R03 T89
0206*00-09             153            255/35R19   R03
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/45R19   A01 K1a                         A12 A16 A21
JT                     78-122         255/45R19   A01 K1c                         Y84 S03
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/45R19   A01 K1a                         A12 A16 A21
JT                     78-171         255/45R19   A01 K1c                         Y85 S03
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/40R19   T93                             A12 A16 A21
FR                     131            235/35R19   T91                             A57 Lim S08
e4*2007/46*0142*..     131            235/40R19
Suzuki SX4             66-99,2        225/35R19   K1c K2b                         A01 A12 A16
EY                     66-99,2        235/35R19   K1c K2b                         A21 A58 Flh
e4*2001/116*0105*..;                                                              KOV S06
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        225/35R19                                   A12 A16 A21
EY                     66-99,2        235/35R19                                   A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;                                                              S06
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88       225/35R19   K1c K2b                        A01 A12 A16
GY                      79,82,88       235/35R19   K1c K2b                        A21 A58 Flh
e4*2001/116*0124*..;                                                              KOV S02
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       225/35R19                                  A12 A16 A21
GY                      79,82,88       235/35R19                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;                                                              S02
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79, 88         215/35R19   K1c K2b K42                    A01 A12 A16
GY                      79, 88         225/35R19   K1c K2c K42                    A21 A58 Lim
e4*2001/116*0124*..                                                               S02
- Limousine
Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      225/40R19   K2b K6w                        A01 A12 A16
JY                      82,88,103      235/35R19   K1b K2b K6w                    A21 A57 F16
e4*2007/46*                                                                       S06
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross      88             225/35R19   K1c K2b T88                    A01 A12 A16
JY                      88             235/35R19   K1c K2b                        A21 A57 F16
e4*2007/46*                                                                       S07
0779*00-03
Suzuki Vitara           88, 103        225/40R19                                  A12 A16 A21
LY                      88, 103        235/35R19   A01 K1c K2b                    A57 S07
e4*2007/46*0928*..      88, 103        235/40R19   A01 K1c K2b
                        88, 103        245/35R19   A01 K1c K2b
                        88, 103        245/40R19   A01 G01 K1c K2b
Toyota Avensis          110,130        225/35R19   K42 K46 T88                    A01 A12 A16
T25                     110,130        235/35R19   G79 K14 K27 K42 K46 T87        A21 Car Flh
e11*2001/116*0196*.     110,130        245/30R19   K14 K25 K42 K46 K66            Sth S04
Toyota Avensis          82-130         225/40R19   T93                            A12 A16 A21
T27, /-MS1              82-130         235/35R19   T91                            Car Lim V19
e11*2001/116*0331*.;    82-130         235/40R19                                  S04
e11*2007/46*0236*..     82-130         245/35R19   T93
- incl. Facelift        82-130         255/35R19   A01 K1a K2b K4h K6e
2012+2015
Toyota Corolla Verso    81-130         235/35R19   K42 T91                        A01 A12 A16
R1                                                                                A21 Ver S04
e11*2001/116*0222*.
Toyota RAV4 (III)       100-130        235/45R19                                  A12 A16 A21
XA3(a)                  100-130        245/45R19                                  A57 KOV S04
e6*2001/116*            100-130        255/40R19
0105*00-08              100-130        255/45R19
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (III)       100-130        235/45R19                                         A12 A16 A21
XA3(a)                  100-130        245/45R19                                         A57 KMV S04
e6*2001/116*            100-130        255/40R19
0105*00-08              100-130        255/45R19
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/45R19     295/40R19
Nr. 24   265/50R19     295/45R19
Nr. 25   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VL9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 225/35R19        245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 2 235/35R19        245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
Nr. 3 255/30R19        255/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Dezember 2016




Coen

CC/EK                                                                 00261904.DOC




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