Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber ProLine Wheels-TEC GmbH Rheinkaistraße 24 68159 Mannheim QM Nr. 49 02 0031602 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ PXF.8519 Radgröße 8,5Jx19EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W4 PXF.8519 W4/74,1x60,1 5/114,3/60,1 45 780 2140 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49314 Herstellerzeichen PLW Radtyp und Ausführung PXF.8519 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 90 - S03 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 100 - S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S05 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60° 110 - S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 S08 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 140 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 225/35R19 A12 A16 A21 FY 79-99,2 235/35R19 A57 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. S06 Lexus GS 183,208 235/35R19 R37 T91 A12 A16 A21 S19 183,208 255/30R19 R03 T91 Lim V19 S05 e6*2001/116*0103*00- 183-255 245/35R19 T93 05 Lexus GS 450h 218 245/35R19 T93 A12 A16 A21 HS19 Lim S05 e6*2001/116*0106*00- 07 Lexus IS 110-153 225/35R19 R02 T88 A12 A16 A21 XE2(a) 110-153 235/35R19 A01 G01 K30 T87 T91 Lim V19 VL9 e11*2001/116* 110-153 245/35R19 R03 T89 S05 0206*00-09 110-153 255/30R19 R03 T91 110-153 255/35R19 R03 Lexus IS250c 153 225/35R19 R02 T88 A12 A16 A21 XE2(a) 153 235/35R19 A01 G01 K3s R02 T87 T91 Cbo VL9 S05 e11*2001/116* 153 245/35R19 R03 T89 0206*00-09 153 255/35R19 R03 Suzuki Grand Vitara 78-122 245/45R19 A01 K1a A12 A16 A21 JT 78-122 255/45R19 A01 K1c Y84 S03 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Suzuki Grand Vitara 78-171 245/45R19 A01 K1a A12 A16 A21 JT 78-171 255/45R19 A01 K1c Y85 S03 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Kizashi 131 225/40R19 T93 A12 A16 A21 FR 131 235/35R19 T91 A57 Lim S08 e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R19 Suzuki SX4 66-99,2 225/35R19 K1c K2b A01 A12 A16 EY 66-99,2 235/35R19 K1c K2b A21 A58 Flh e4*2001/116*0105*..; KOV S06 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 225/35R19 A12 A16 A21 EY 66-99,2 235/35R19 A57 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; S06 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 79,82,88 225/35R19 K1c K2b A01 A12 A16 GY 79,82,88 235/35R19 K1c K2b A21 A58 Flh e4*2001/116*0124*..; KOV S02 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 225/35R19 A12 A16 A21 GY 79,82,88 235/35R19 A57 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; S02 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 215/35R19 K1c K2b K42 A01 A12 A16 GY 79, 88 225/35R19 K1c K2c K42 A21 A58 Lim e4*2001/116*0124*.. S02 - Limousine Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 225/40R19 K2b K6w A01 A12 A16 JY 82,88,103 235/35R19 K1b K2b K6w A21 A57 F16 e4*2007/46* S06 0779*04-.. ab Modelljahr 2017 Suzuki SX4 S-Cross 88 225/35R19 K1c K2b T88 A01 A12 A16 JY 88 235/35R19 K1c K2b A21 A57 F16 e4*2007/46* S07 0779*00-03 Suzuki Vitara 88, 103 225/40R19 A12 A16 A21 LY 88, 103 235/35R19 A01 K1c K2b A57 S07 e4*2007/46*0928*.. 88, 103 235/40R19 A01 K1c K2b 88, 103 245/35R19 A01 K1c K2b 88, 103 245/40R19 A01 G01 K1c K2b Toyota Avensis 110,130 225/35R19 K42 K46 T88 A01 A12 A16 T25 110,130 235/35R19 G79 K14 K27 K42 K46 T87 A21 Car Flh e11*2001/116*0196*. 110,130 245/30R19 K14 K25 K42 K46 K66 Sth S04 Toyota Avensis 82-130 225/40R19 T93 A12 A16 A21 T27, /-MS1 82-130 235/35R19 T91 Car Lim V19 e11*2001/116*0331*.; 82-130 235/40R19 S04 e11*2007/46*0236*.. 82-130 245/35R19 T93 - incl. Facelift 82-130 255/35R19 A01 K1a K2b K4h K6e 2012+2015 Toyota Corolla Verso 81-130 235/35R19 K42 T91 A01 A12 A16 R1 A21 Ver S04 e11*2001/116*0222*. Toyota RAV4 (III) 100-130 235/45R19 A12 A16 A21 XA3(a) 100-130 245/45R19 A57 KOV S04 e6*2001/116* 100-130 255/40R19 0105*00-08 100-130 255/45R19 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (III) 100-130 235/45R19 A12 A16 A21 XA3(a) 100-130 245/45R19 A57 KMV S04 e6*2001/116* 100-130 255/40R19 0105*00-08 100-130 255/45R19 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 5 von 9 A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G79 Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 6 von 9 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 7 von 9 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 8 von 9 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/45R19 295/40R19 Nr. 24 265/50R19 295/45R19 Nr. 25 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VL9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 2 235/35R19 245/35R19, 255/35R19, 285/30R19 Nr. 3 255/30R19 255/35R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49314 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55039516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2 Typ PXF.8519 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 9 von 9 Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Dezember 2016 Coen CC/EK 00261904.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim