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							             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 28.03.2019
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             Fahrzeughersteller                         : HONDA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             W4                  W4                         Ø74,1 - Ø64,1               64,1    Kunststoff     729     2284    01/19
             W4                  W4                         Ø74,1 - Ø64,1               64,1    Kunststoff     760     2180    01/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : KIT22
§ 22 52441




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             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W           11A; 22B; 22L; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
             CL9          e6*2001/116*0092*..                                   24D                        12A; 51A; 71C; 71K;
             CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W           11A; 22B; 22L; 24C;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24D; 5ET                   74P

             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W           11A; 22B; 24C; 24D         10B; 11B; 11G; 11H;
             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W           11A; 22B; 24C; 24D;        12A; 51A; 71C; 71K;
             CN2          e6*2001/116*0097*..                                   5ET                        721; 725; 73C; 74A;
                                                        235/35R19 91            11A; 22B; 24C; 24D;        74P
                                                                                5ET
             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/40R19 93      11A; 21P; 21S; 24J         Kombi; Frontantrieb;
             CW2            e6*2001/116*0121*..               235/35R19 91      11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
             CW3            e6*2001/116*0122*..                                 24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                235/40R19 92    11A; 21B; 21S; 22I;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J; 24M                   74P
                                                                245/35R19 93    11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                24C; 24M




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85          11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
             FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88          11A; 26N; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/35R19 87          11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       245/30R19 89          11A; 245; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                             26J; 27I                  74P; 77E
                                                           245/35R19 89      11A; 245; 248; 26B;
                                                                             26J; 27I
                                                           255/30R19 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             26J; 27H; 27I

             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85     11A; 22I; 24J; 24M;           nur bis
             FK2          e11*2001/116*0256*..                           5EG; 51J                      e11*2001/116*0255*06;
             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R19 88     11A; 21P; 22I; 24J;           nur bis
                                                                         24M                           e11*2001/116*0256*06;
                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J;           nur bis
                                                                         24M; 5ET                      e11*2001/116*0257*05;
                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 77E
§ 22 52441




             FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88  11A; 21P; 22I; 24J;            nur bis
             FK2            e11*2001/116*0256*..                        24M                            e11*2001/116*0255*06;
             FK3            e11*2001/116*0257*..          235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J;            nur bis
                                                                             24M; 5ET                  e11*2001/116*0256*06;
                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                                             24M                       e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 77E
             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
             FK2            e11*2001/116*0256*..                        27H; 27I; 5EG                  e11*2001/116*0255*07;
             FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
                                                                         27H; 27I                      e11*2001/116*0256*07;
                                                           235/35R19 87W 11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                         26J; 27B; 27H; 5ET            e11*2001/116*0257*06;
                                                           245/30R19 89  11A; 24C; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                                         26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                           255/30R19 91  11A; 248; 27B; 27F;           Frontantrieb;
                                                                         57F; 673                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/55R19 101     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/50R19 101     11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           265/45R19 102     11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 77E



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93         11A; 21P; 21S; 24J;       Stufenheck;
             CU2          e6*2001/116*0114*..                                24M                       Frontantrieb;
             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/35R19 91         11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/40R19 92      11A; 21B; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                             24J; 24M                  74P
                                                           245/35R19 93      11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                             24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  225/35R19 88         11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
             FN3          e11*2001/116*0298*..                           24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    235/35R19 87W        11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                         24J; 5ET                      74A; 74P
                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
             FN1            e11*2001/116*0297*.. 103       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
             FN3            e11*2001/116*0298*..                         24J; 5EG; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                         24J                           74A; 74P
§ 22 52441




                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J; 5ET
                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24J; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                         24J                           74A; 74P
                                                           235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                         24J                           74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95      11A; 22B; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD8            e11*98/14*0190*..    110       245/35R19 89      11A; 22B; 24C; 24D        nur bis
                                                           245/40R19 94      11A; 22B; 24C; 24D        e11*98/14*0190*01;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         235/45R19 95      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95      11A; 24J                  bis
             RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
             RE7            e11*2001/116*0322*..           255/40R19 96      11A; 24J; 24M             bis
                                                                                                       e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95       11A; 24J; 27I             ab
             RE6            e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98       11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                       ab
                                                                                                       e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
§ 22 52441




             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3          e6*2001/116*0100*..                                24M; 5FE                  12A; 51A; 71C; 71K;
             BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87          11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                             24M; 5ET; 54A             74P
                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                             24M; 54A

             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   225/40R19 89      11A; 24C; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                             26N; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             26B; 26J; 27H; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/40R19 92      11A; 24C; 244; 247;       74P
                                                                             26B; 26J; 27H; 27I
                                                           245/35R19 89      11A; 24C; 244; 247;
                                                                             26B; 26J; 27H; 27I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 5 von 13
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 52441




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 6 von 13
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 52441




                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                         Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 13
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52441




             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          225/35R19
                                  Hinterachse:                          255/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 52441




                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 9 von 13


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    FK1
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                    Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
             Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26P                      x = 195            y = 320                     VA
                          26B                      x = 245            y = 370                     VA
                          27I                      x = 245            y = 360                     HA
                          27B                      x = 295            y = 410                     HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52441




                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                          26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                          27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                          27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    RU
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                    Handelsbez.:    HR-V

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26B                      x = 300            y = 300                     VA
                          27I                      x = 225            y = 250                     HA
                          27B                      x = 275            y = 300                     HA
                          26P                      x = 250            y = 250                     VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
§ 22 52441




                          27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 13

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    FC
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26P                      x = 250            y = 300                     VA
                          26B                      x = 300            y = 350                     VA
                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                          27B                      x = 250            y = 300                     HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
§ 22 52441




                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    FK
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26P                      x = 250            y = 300                     VA
                          26B                      x = 300            y = 350                     VA
                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                          27B                      x = 250            y = 300                     HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
§ 22 52441




                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    RE5
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                    Handelsbez.:    HONDA CR-V

                    Variante(n):    Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                          26B                        x = 260            y = 270                   VA
                          26P                        x = 210            y = 220                   VA
                          27B                        x = 330            y = 450                   HA
                          27I                        x = 280            y = 420                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                          26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
§ 22 52441




                          27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                          27H                   x = 330       y = 450             8                 HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.