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							                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 14

                             Fahrzeughersteller                         : HONDA, Tesla Motors Inc.
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             W4                  W4                         Ø74,1 - Ø64,1               64,1    Kunststoff     729     2284    01/19
                             W4                  W4                         Ø74,1 - Ø64,1               64,1    Kunststoff     760     2180    01/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
§ 22 52441, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : KIT22
                                                                          ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W           11A; 22B; 22L; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..                                   24D                        12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W           11A; 22B; 22L; 24C;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                24D; 5ET                   74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W           11A; 22B; 24C; 24D         10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W           11A; 22B; 24C; 24D;        12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..                                   5ET                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                        235/35R19 91            11A; 22B; 24C; 24D;        74P
                                                                                                5ET
                             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/40R19 93      11A; 21P; 21S; 24J         Kombi; Frontantrieb;
                             CW2            e6*2001/116*0121*..               235/35R19 91      11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                             CW3            e6*2001/116*0122*..                                 24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                235/40R19 92    11A; 21B; 21S; 22I;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                24J; 24M                   74P
                                                                                245/35R19 93    11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                                24C; 24M




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85          11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                             FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88          11A; 26N; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 87          11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       245/30R19 89          11A; 245; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             26J; 27I                  74P; 77E
                                                                           245/35R19 89      11A; 245; 248; 26B;
                                                                                             26J; 27I
                                                                           255/30R19 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             26J; 27H; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85     11A; 22I; 24J; 24M;           nur bis
                             FK2          e11*2001/116*0256*..                           5EG; 51J                      e11*2001/116*0255*06;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R19 88     11A; 21P; 22I; 24J;           nur bis
                                                                                         24M                           e11*2001/116*0256*06;
                                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J;           nur bis
                                                                                         24M; 5ET                      e11*2001/116*0257*05;
                                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                                                         24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88  11A; 21P; 22I; 24J;            nur bis
                             FK2            e11*2001/116*0256*..                        24M                            e11*2001/116*0255*06;
                             FK3            e11*2001/116*0257*..          235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J;            nur bis
                                                                                             24M; 5ET                  e11*2001/116*0256*06;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                                                             24M                       e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
                             FK2            e11*2001/116*0256*..                        27H; 27I; 5EG                  e11*2001/116*0255*07;
                             FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
                                                                                         27H; 27I                      e11*2001/116*0256*07;
                                                                           235/35R19 87W 11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                                         26J; 27B; 27H; 5ET            e11*2001/116*0257*06;
                                                                           245/30R19 89  11A; 24C; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                                                         26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                                           255/30R19 91  11A; 248; 27B; 27F;           Frontantrieb;
                                                                                         57F; 673                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/55R19 101     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/50R19 101     11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           265/45R19 102     11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 14

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93         11A; 21P; 21S; 24J;       Stufenheck;
                             CU2          e6*2001/116*0114*..                                24M                       Frontantrieb;
                             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/35R19 91         11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/40R19 92      11A; 21B; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             24J; 24M                  74P
                                                                           245/35R19 93      11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                             24C; 24D

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W        11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..                           24J; 5EG; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/35R19 88         11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                                         24J                           74A; 74P
                                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                         24J; 5ET
                                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                                                         24J
                             FN1            e11*2001/116*0297*.. 103       225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3            e11*2001/116*0298*..                         24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                                         24J; 5ET                      74A; 74P
                                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                         24J
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         24J; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                                         24J                           74A; 74P
                                                                           235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                         24J
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                                         24J                           74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95      11A; 22B; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       245/35R19 89      11A; 22B; 24C; 24D        nur bis
                                                                           245/40R19 94      11A; 22B; 24C; 24D        e11*98/14*0190*01;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         235/45R19 95      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95      11A; 24J                  bis
                             RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
                             RE7            e11*2001/116*0322*..           255/40R19 96      11A; 24J; 24M             bis
                                                                                                                       e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95       11A; 24J; 27I             ab
                             RE6            e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98       11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                                       ab
                                                                                                                       e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..                                24M; 5FE                  12A; 51A; 71C; 71K;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87          11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             24M; 5ET; 54A             74P
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                             24M; 54A

                             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 225/40R19 89       11A; 24C; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                                             26N; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                                           235/40R19 92      11A; 24C; 244; 247;       74P; 77E
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I
                                                                           245/35R19 89      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 14
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : KIT145
                                                                          ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             003          e4*2007/46*1293*.. 100 - 155 235/40R19 96             12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/40R19 98             12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       255/35R19 96             12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                          765

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 14
                                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FK1
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 195            y = 320                     VA
                                          26B                      x = 245            y = 370                     VA
                                          27I                      x = 245            y = 360                     HA
                                          27B                      x = 295            y = 410                     HA
§ 22 52441, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                                          27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                                          27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RU
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                                    Handelsbez.:    HR-V

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 300                     VA
                                          27I                      x = 225            y = 250                     HA
                                          27B                      x = 275            y = 300                     HA
                                          26P                      x = 250            y = 250                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                          27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RE5
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                                    Handelsbez.:    HONDA CR-V

                                    Variante(n):    Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                    von [mm]            bis [mm]
                                          26B                        x = 260            y = 270                   VA
                                          26P                        x = 210            y = 220                   VA
                                          27B                        x = 330            y = 450                   HA
                                          27I                        x = 280            y = 420                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                                          26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
                                          27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                                          27H                   x = 330       y = 450             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FC
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 250            y = 300                     VA
                                          26B                      x = 300            y = 350                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0101-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52441
                             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 8519
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.05.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FK
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 250            y = 300                     VA
                                          26B                      x = 300            y = 350                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 52441, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.