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							             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 28.03.2019
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             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             W8                  W8                         ohne                        66,5                    735     2210    01/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                     : KIT108
                                                           ___
§ 22 52441




             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FMK          e1*2007/46*1683*..          75 - 170 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N;           CLUBMAN JOHN
                                                                             26P                           COOPER
                                                                                                           WORKS (F54); MINI
                                                                                                           CLUBMAN F54;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           83L; 842
             FMK            e1*2007/46*1683*..        75 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N;           MINI CLUBMAN F54;
                                                                             26P                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           842
             FMX            e1*2007/46*1682*..        75 - 155 225/40R19 89W 11A; 248                      Allradantrieb;
                                                               225/45R19 92  11A; 248                      Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 28.03.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             FMX          e1*2007/46*1682*..        75 - 170 225/40R19 89W 11A; 248                       Allradantrieb;
                                                             225/45R19 92  11A; 248                       Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          83L

             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 225/40R19 93             11A; 248                  BMW X1 (F48);
                                                       225/45R19 92             11A; 248                  Allradantrieb;
                                                       235/40R19 92             11A; 248                  Frontantrieb;
                                                       235/45R19 95             11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          842
             F2X            e1*2007/46*1824*..      85 - 170 225/40R19 93       11A; 248                  BMW X2 (F39);
                                                             225/45R19 92       11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R19 92       11A; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/45R19 95       11A; 248                  721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
§ 22 52441




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93              11A; 245; 248; 26N;       BMW Active Tourer
             F2GT         e1*2007/46*1677*..                                    27U                       F45;
                                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                                              235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N            Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          842

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 212 (Baureihe W212)
             Zubehör                                    : KIT34
                                                          ___
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 204; 212K; 204 K
             Zubehör                                    : KIT34
                                                          ___




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 9
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 639/4; 639
             Zubehör                                    : KIT33
                                                          ___
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212K
                                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                          150 Nm für Typ : 639; 639/4
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE                                 Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                          4-MATIC; Limousine;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A
             204            e1*2001/116*0431*..     88 - 225 225/35R19 88Y 5FE                            Nur Baureihe 204;
                                                             235/35R19 91Y                                Limousine;
                                                             255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;            Heckantrieb;
                                                                           671; 673                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
             204 K          e1*2001/116*0457*..     88 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                  bis
                                                             255/30R19 91Y 11A; 22I; 22M; 24M;            e1*2001/116*0457*24;
§ 22 52441




                                                                           57F; 671; 673                  Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J                                 Baureihe W212; nicht
                                              100 - 245 245/35R19 93Y                                     AMG-Paket;
                                                                                                          Stufenheck;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 854
             212            e1*2001/116*0501*..     125 - 245 245/35R19 93Y                               Baureihe W212; nicht
                                                              275/30R19     248; 51G; 56G; 57F;           AMG-Paket;
                                                                            575                           Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 854

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19                GAQ; 51G                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          75I


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 9

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             639/4        L275                   65 - 170 255/40R19 100      11A; 24D; 24J; 54A        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       75I

             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100         11A; 24D; 24J; 54A        Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       75I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 52441




                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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                                                                                                                 Seite: 5 von 9
                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                   des Reifens) herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52441




             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 6 von 9
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 52441




                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                          Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                Stand: 28.03.2019
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/35R19
                                  Hinterachse:                          255/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          225/35R19
                                  Hinterachse:                          255/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52441




                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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                                                                                                                 Seite: 8 von 9
             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig!
             842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R19
                  Hinterachse: 275/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52441




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0101-19-LORD
             zur Erteilung der ABE 52441
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: PXK 8519
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 28.03.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    FMK
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1683*..
                    Handelsbez.:    MINI

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26B                      x = 290            y = 240                     VA
                          26P                      x = 240            y = 190                     VA
                          27B                      x = 250            y = 290                     HA
                          27I                      x = 200            y = 240                     HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 52441




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   y = 250       y = 290            30                 VA
                          26N                   x = 290       y = 240             8                 VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.