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							                            Gutachten 366-0103-19-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
                            ANLAGE: 15                                                           Radtyp: PXK 9521
                            Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 20.07.2020
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                            Fahrzeughersteller                         : Nissan International S. A.
                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff      Rad-      Abroll   ab
                                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                                                Rad                        Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                            WM                  WM                         ZR 820 661 A8               66,1    Aluminium     975     2350    01/19
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.


                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
§22 52196_Typ PXK 9521*01




                            Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                         für Typ : V37; (Flachb. lose)
                            Zubehör                                    : KIT AD63
                                                                         ___


                            Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V37
                            Zubehör                                    : KIT AD63
                                                                         ___


                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                            V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 245/35R21 96            11A; 245; 248; 26P;        erhöhtes
                                                                                               27F                        Anzugsmoment
                                                                                                                          140 Nm; INFINITI Q50;
                                                                               245/40R21 100   11A; 245; 248; 26P;        Limousine;
                                                                                               27F; 54A                   Allradantrieb;
                                                                               255/35R21 98    11A; 24J; 24M; 26P;        Heckantrieb;
                                                                                               27F                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 740




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-19-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: PXK 9521
                            Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 20.07.2020
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                            Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/35R21 96                                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                          255/30R21 93      11A; 26P                  140 Nm; INFINITI Q60;
                                                                          265/30R21 96      11A; 26P; 27I             nicht mit
                                                                                                                      Bremsscheiben 355mm
                                                                                                                      an VA; Coupe;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 740

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
§22 52196_Typ PXK 9521*01




                            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                 lassen.
                            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                 der Fahrzeugpapiere enthält.
                            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-19-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: PXK 9521
                            Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 20.07.2020
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                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 52196_Typ PXK 9521*01




                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                            27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                            27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                   der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                 berücksichtigen.
                            71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                 werden.
                            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                 Tiefbetts angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-19-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: PXK 9521
                            Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 20.07.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
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                            725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                 wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                 zu überprüfen.
                                 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                 nochmals zu überprüfen.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                 Zentrierringe verwendet werden.
§22 52196_Typ PXK 9521*01




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-19-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: PXK 9521
                            Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 20.07.2020
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                            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                            Fahrzeug:

                                   Hersteller:     NISSAN
                                   Fahrzeugtyp:    V37
                                   Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                   Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                   Variante(n):    INFINITI Q60

                            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                         26B                      x = 300            y = 320                     VA
                                         26P                      x = 250            y = 270                     VA
                                         27B                      x = 150            y = 370                     HA
                                         27I                      x = 100            y = 320                     HA
§22 52196_Typ PXK 9521*01




                            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                         26N                   x = 300       y = 320             8                 VA
                                         26J                   x = 300       y = 320            27                 VA
                                         27H                   x = 150       y = 370             8                 HA
                                         27F                   x = 150       y = 370            14                 HA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-19-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52196
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: PXK 9521
                            Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 20.07.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
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                            Fahrzeug:

                                   Hersteller:     NISSAN
                                   Fahrzeugtyp:    V37
                                   Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                   Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                   Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

                            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                         26B                      x = 400            y = 310                     VA
                                         26P                      x = 370            y = 260                     VA

                            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§22 52196_Typ PXK 9521*01




                                         26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
                                         26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
                                         27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
                                         27H                   x = 300       y = 340             8                 HA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.