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							Gutachten 366-0103-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52196
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 02.04.2019
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                                                                                                             Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                             ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
LR                  LR                         ohne                        72,6                      942     2406    01/19
LR                  LR                         ohne                        72,6                      950     2385    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M14x1,5
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Discovery
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
LR           e11*2007/46*3784*.. 132 - 250 275/45R21 110                                        erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment
                                                   285/45R21 109                                160 Nm; erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment 160
                                                                                                Nm;
                                                                                                Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                740; 75I

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.. 155 - 405 265/45R21 104            11A; 26N                    erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment
                                                   275/45R21 110    11A; 245; 26N               160 Nm; Allradantrieb;
                                                   285/45R21 109    11A; 245; 26N; 26P          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52196
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 02.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 275/40R21 107              11A; 22I; 24C; 24M       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 285/40R21 109      11A; 22I; 24C; 24M       170 Nm; nicht für
                                                                                             gepanzerte Fz;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             740; 744; 75I; RC0

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
LW           e11*2007/46*0909*.. 155 - 423 265/45R21 104Y 11A; 26N; 5MA                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 275/45R21 110      11A; 245; 26N            160 Nm; Allradantrieb;
                                                 285/45R21 109      11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26P                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             740; 75I; 769

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB), ROVER
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M14x1,5
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 285/40R21 109           11A; 24J; 24M            erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                                                             170 Nm; Discovery 3;
                                                                                             Discovery 4;
                                                                                             Allradantrieb; nicht
                                                                                             für gepanzerte Fz;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74D; 74E; 740;
                                                                                             744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52196
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 02.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.. 155 - 405 265/45R21 104         11A; 26N                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              275/45R21 110      11A; 245; 26N            160 Nm; Allradantrieb;
                                              285/45R21 109      11A; 245; 26N; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          740
LM            e11*98/14*0185*..     130 - 291 275/40R21 107      11A; 22I; 24C; 24M       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              285/40R21 109      11A; 22I; 24C; 24M       170 Nm; nicht für
                                                                                          gepanzerte Fz;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          740; 744; 75I; RC0

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/40R21            11A; 24J                 erhöhtes
                                            105W                                          Anzugsmoment
                                            275/35R21            11A; 24J                 170 Nm;
                                            103W
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 74E; 740;
                                                                                          744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52196
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 02.04.2019
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                                                                                                    Seite: 4 von 8
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52196
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 02.04.2019
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 10                                                       Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                              Stand: 02.04.2019
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RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
     Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .




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ANLAGE: 10                                                       Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                              Stand: 02.04.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LG
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0649*..
       Handelsbez.:    RANGE ROVER

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26P                        x = 260            y = 260                  VA
             26B                        x = 310            y = 310                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 310        y = 420            30                VA
             26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52196
ANLAGE: 10                                                       Radtyp: PXK 9521
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                              Stand: 02.04.2019
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                                                                                                    Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LW
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0909*..
       Handelsbez.:    Range Rover Sport

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26P                        x = 260            y = 260                  VA
             26B                        x = 310            y = 310                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 310        y = 420            30                VA
             26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.