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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53888 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                    ROC Fertigung24 GmbH
                                Im Sulzhau 4
                                72250 Freundenstadt


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             PXL.9020
Radgröße                        9JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W8           PXL.9020 W8 / ohne Ring               5/112/66,6         52          1050   2290

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53888
Herstellerzeichen               PROLINE
Radtyp und Ausführung           PXL.9020 (s.o.)
Radgröße                        9JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund            Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                       (Nm)                (mm)
S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°       130                 30            33
S02   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°       150                 30            33
S03   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°       160                 30            33
S04   Schraube M15x1,25 (2-tlg.)       Kegel 60°       150                 33            147

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
EQA 250                 80 (140)      235/45R20                                    A12 A14 A18
F2B                                                                                A58 S02
e1*2007/46*1909*09-..
- Elektro
GLA-Klasse              85-165        235/45R20                                    A12 A14 A18
F2B                                                                                A57 NoE NoP
e1*2007/46*1909*..                                                                 S01
GLB-Klasse              85-165        235/45R20                                    A12 A14 A18
F2B                                                                                A57 NoE NoP
e1*2007/46*1909*..                                                                 S01
GLE-Klasse              150-190       245/45R20   R37 T03                          A12 A14 A18
166                     150-335       255/45R20   R37 T01 T05                      A56 MHy
e1*2007/46*             150-335       265/40R20   T00 T04                          NBF
0598*16-...             150-335       265/45R20                                    X93 S02
(FIN: WDC1660...)       150-335       275/40R20   T02 T06
GLE-Klasse              143-270       275/50R20   A10                              A14 A18 A56
H1GLE                                                                              KFS MpH
e1*2007/46*1885*..                                                                 R77 S04
- AMG-Line
- ohne Coupé
GLE-Klasse              180-270       255/45R20   A10 T01 T05                      A14 A18 A56
H1GLE                   180-270       265/45R20   A01 A12 K2b                      KFS NoP R78
e1*2007/46*1885*..      180-270       275/40R20   A01 A12 K1a K2b T02 T06          S04
- ohne AMG-Line
- ohne Coupé
GL-Klasse               155,165       265/50R20   R37 T07 T11                      A12 A14 A18
164G                    155,165       275/45R20   R37 T10                          S02
e1*2001/116*0340*..     155-285       265/50R20   M+S T07 T11
                        155-285       275/50R20
GL-Klasse               190,245       265/50R20   A10 T07                          A14 A18 A56
166                     190-320       265/50R20   A10 M+S                          KOV S02
e1*2007/46*             190-320       275/45R20   A10 T06
0598*05-17              190-320       275/50R20   A12
(FIN: WDC1668...)
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GL-Klasse               190-320       265/50R20   A10 M+S                          A14 A18 A56
166                     190-320       275/45R20   A10                              KMV S02
e1*2007/46*             190-320       275/50R20   A12
0598*05-17
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse              190-335       265/50R20   A10 M+S                          A14 A18 A56
166                     190-335       275/45R20   A10                              B03 KMV X93
e1*2007/46*             190-335       275/50R20   A12                              S02
0598*18-..
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53888 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLS-Klasse              190,245       265/50R20     A10 T07                               A14 A18 A56
166                     190-335       265/50R20     A10 M+S                               KOV X93 S02
e1*2007/46*             190-335       275/45R20     A10 T06
0598*18-..              190-335       275/50R20     A12
(FIN: WDC1668...)
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
M-Klasse                110-173       255/50R20     A01 G01 R37                           A12 A14 A18
163                     110-255       275/40R20     T02                                   B01 S03
e1*96/79*0083*..
M-Klasse                140-285       255/45R20     T01 T05                               A12 A14 A18
164                     140-285       265/45R20                                           F38 S02
e1*2001/116*0315*..     140-285       275/40R20
- mit Luftfederung
M-Klasse                140-285       255/45R20     T01 T05                               A12 A14 A18
164                     140-285       265/45R20                                           F39 S02
e1*2001/116*0315*..     140-285       275/40R20     A01 K1b
- ohne Luftfederung
M-Klasse                150-190       245/45R20     R37 T03                               A12 A14 A18
166                     150-320       255/45R20     R37 T01 T05                           A56 NBF S02
e1*2007/46*             150-320       265/40R20     T00 T04
0598*00-15              150-320       265/45R20
                        150-320       275/40R20     T02 T06
R-Klasse                140-285       255/45R20                                           A12 A14 A18
251                     140-285       265/45R20                                           S02
e1*2001/116*0341*..     140-285       275/40R20     A01 K1c K2b


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53888 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53888 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53888 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53888 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 7 von 8

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. November 2021 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55073721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ PXL.9020
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. November 2021




Kocher                                                                 00380936.DOC




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