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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    ProLine Wheels-TEC GmbH
                                Rheinkaistraße 24
                                68159 Mannheim

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             VX100PXV 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W4           VX100PXV 6015 W4 / 74,1 / 60,1     5/114,3/60,1        45          615    2105
             (blau)

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50390
Herstellerzeichen               ProLine
Radtyp und Ausführung           VX100PXV 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund        Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                     (Nm)              (mm)
S01   Mutter M12x1,25 (mit Schaft)       Kegel 60°   90                -               97
S02   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°   110               -               10
S03   Schraube M12x1,5                   Kegel 60°   100               28              96

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                          ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A13                                 A14 A21 A57
FY                        79-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A39                                 S03
                          79-99,2        215/60R15   A12
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                                 A14 A21 A58
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                                 S03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                                 A14 A21 A57
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                                 S03
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         195/65R15   A39                                 A14 A21 A58
GY                        79, 88         205/60R15   A12                                 Lim S01
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   A01 A12 K1b
- Limousine
Suzuki Swift Sport (IV)   92             185/60R15   A33                                 A14 A21 A58
MZ                        92             195/55R15   A12                                 Flh S03
e4*2001/116*0090*..
Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15   A33                                 A14 A21 B03
E15J, E15UT..             66-97          205/60R15   A91                                 Flh S02
e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15   A12
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         82, 85, 97     195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
E15UT(a),                 82, 85, 97     205/60R15   A33                                 Car F24 Flh
E15UTN(a), -/TMG          82, 85, 97     215/60R15   A12                                 KOV Pe2 S02
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)         66, 73, 85     195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
E15UT(a),                 66, 73, 85     205/60R15   A33                                 Car F23 Flh
E15UTN(a), -/TMG          66, 73, 85     215/60R15   A12                                 KOV Pe2 S02
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid (I)   73           195/65R15   A33                                 A14 A21 B03
HE15U(a)                  73           205/60R15   A91                                 Flh S02
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
HE15U(a), -/TMG           73           205/60R15   A33                                 Car F24 Flh
e11*2007/46*              73           215/60R15   A12                                 KOV Pe2 S02
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Corolla (X)        66-97        195/65R15   A33                                 A14 A21 B03
E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15   A91                                 Sth S02
e11*2001/116*             66-97        215/60R15   A12
0304*00-08;
e11*2001/116*0314*.
Toyota Corolla (XI)       66, 73, 97   195/65R15   A33                                 A14 A21 A58
E15EJ, -/TMG              66, 73, 97   205/60R15   A33                                 F23 KOV Lim
e11*2001/116*             66, 73, 97   215/60R15   A12                                 Pe2 S02
0304*09-..;
e13*2007/46*1910*..
- ab Modell 2014 (E18)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V      W        Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%    100% 100%
230 km/h                  94%    100% 100%
240 km/h                  91%    100% 100%
250 km/h                  -      95%      100%
260 km/h                  -      90%      100%
270 km/h                  -      85%      100%
280 km/h                  -      -        95%
290 km/h                  -      -        90%
300 km/h                  -      -        85%

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Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6
B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2020 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. April 2020




Wagner                                                                00342181.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim