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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        23-0405-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                              10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer           Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                    Orca Performance Wheels e.K.
                              Gewerbering 16
                              76351 Linkenheim-Hochstetten
                              QS-Nr.: 49 02 0082307

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        -                              -
Typ                           OP1-F 9.0JX20 H2               OP1-R 10JX20 H2
Radgröße                      9.0JX20 H2                     10JX20 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
-           OP1-F 9.0JX20 H2 / ohne Ring    5/112/66,56           35         760    2200
-           OP1-R 10JX20 H2 / ohne Ring     5/112/66,56           35         760    2200

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             ORCA WHEELS                    ORCA WHEELS
Radtyp und Ausführung         OP1-F 9.0JX20 H2 (s.o.)        OP1-R 10JX20 H2 (s.o.)
Radgröße                      9.0JX20 H2                     10JX20 H2
Einpresstiefe                 ET 35                          ET 35
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              -                              -
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                    28                    34
S02   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   150                    28                    34

Prüfungen

Die Gutachten Nr.23-0350-A00-V02 und 23-0352-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                          23-0405-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer             Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse             220-368       245/35R20       K1a K41 K45 R02 T91 T95        A06 A12 A14
215                   220-368       275/30R20       K2c K42 K44 K56 R03 T93 T97    A18 R21 V20
e1*98/14*0113*..      220-368       285/30R20       K2c K42 K44 K56 R03            S02
S 63/65 AMG           430-463       255/40R20       R02                            A06 A12 A14
Coupé/Cabrio          430-463       255/40R20       M+S R03                        A18 A57 Cbo
221                   430-463       265/35R20       M+S R02                        Cpe V20 S02
e1*2001/116*          430-463       265/35R20       M+S R03
0335*23-..;           430-463       285/35R20       R03
0396*12-..
(FIN: WDD217...)
S-Klasse              145-368       245/35R20       K1c K41 K45 R02 T91 T95        A06 A12 A14
220                   145-368       275/30R20       K2c K42 K44 K56 R03 T93 T97    A18 A61
e1*97/27*0099*..      145-368       285/30R20       K2c K42 K44 K56 R03 T95 T99    NBF
                                                                                   R21 V20 S02
S-Klasse              270-345       245/40R20       R02                            A06 A12 A14
Coupé/Cabrio          270-345       255/35R20       R02                            A18 A57 Cbo
221                   270-345       255/35R20       R03                            Cpe V20 S02
e1*2001/116*          270-345       255/40R20       R02
0335*23-..            270-345       255/40R20       R03
(FIN: W..217...)      270-345       265/35R20       R02
                      270-345       265/35R20       R03
                      270-345       275/35R20       R03
                      270-345       285/30R20       R03
                      270-345       285/35R20       R03

SL                    225-335       255/30R20       R02                            A06 A12 A14
230, 231              225-335       295/25R20       K2c K8e R03                    A18 V20 X36
e1*2007/46*0803*..;                                                                S01
e1*98/14*0169*19-
23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0405-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                               10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer            Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                      Seite 3 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97% 100% 100%
230 km/h                                                      94% 100% 100%
240 km/h                                                      91% 100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0405-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                               10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer            Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                       Seite 4 von 7

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          23-0405-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer             Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                         Seite 5 von 7

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0405-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                               10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer            Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20             255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20             265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20             275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20             285/40R20
Nr. 14   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20             295/40R20
Nr. 18   265/50R20             295/45R20
Nr. 19   275/35R20             305/30R20
Nr. 20   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20             305/40R20
Nr. 22   285/35R20             335/30R20
Nr. 23   285/40R20             325/35R20
Nr. 24   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0405-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                               10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer            Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim im Mai 2023 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Mai 2023 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. September 2023




Pohl                                                                         00415953.DOC




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