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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        23-0406-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                              10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer           Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                      Seite 1 von 8

Hersteller                    Orca Performance Wheels e.K.
                              Gewerbering 16
                              76351 Linkenheim-Hochstetten
                              QS-Nr.: 49 02 0082307

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        -                              -
Typ                           OP1-F 9.0JX20 H2               OP1-R 10JX20 H2
Radgröße                      9.0JX20 H2                     10JX20 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
-           OP1-F 9.0JX20 H2 / ohne Ring    5/112/66,56           35         760    2200
-           OP1-R 10JX20 H2 / ohne Ring     5/112/66,56           45         760    2200

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             ORCA WHEELS                    ORCA WHEELS
Radtyp und Ausführung         OP1-F 9.0JX20 H2 (s.o.)        OP1-R 10JX20 H2 (s.o.)
Radgröße                      9.0JX20 H2                     10JX20 H2
Einpresstiefe                 ET 35                          ET 45
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              -                              -
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                    28                    34

Prüfungen

Die Gutachten Nr.23-0350-A00-V02 und 23-0352-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             23-0406-A00-V01

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                   10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer                Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG                350, 375       245/30R20       R02                           A06 A12 A14
204, 204K, -/AMG        350, 375       265/30R20       K2c K4i K6h K6r K8h R03       A18 A58 Car
e1*2001/116*                                                                         Lim VC4 Vn2
0431*33-..,0457*26-                                                                  S01
..
0463*13-..,0464*14-
..,
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
CLS 63 AMG              386-430        255/30R20       R02 T92                       A06 A12 A14
218, 218AMG             386-430        295/25R20       R03 T95                       A18 A58 BnK
e1*2007/46*0485*..;                                                                  Lim R21 V20
e1*2007/46*0643*..                                                                   Y89 S01
- incl. Facelift 2014
CLS 63 AMG              386, 410       255/30R20       R02 T92                       A06 A12 A14
Shooting Brake          386, 410       295/25R20       R03 R70 T95                   A18 A58 BnK
218, 218AMG                                                                          Car R21 V20
e1*2007/46*0485*..;                                                                  Y89 S01
e1*2007/46*0643*..
- incl. Facelift 2014
E 63 AMG                386-410        255/30R20       R02 T92                       A06 A12 A14
212, 212AMG             386-410        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K6i K8g R03   A18 A58 BnK
e1*2001/116*0501*..                                    T95                           Lim R21 V20
,                                                                                    Y89 S01
e1*2007/46*0191*..
(FIN: WDD212...)
E 63 AMG T-Modell       386-410        255/30R20       R02 T92                       A06 A12 A14
212K, 212K AMG          386-410        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K6i K8g R03   A18 A58 BnK
e1*2007/46*0200*..,                                    T95                           Car R21 V20
e1*2007/46*0335*..                                                                   Y89 S01
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-285        245/30R20       K1c K5d R02 T90               A06 A12 A14
212                     100-285        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A18 A57 F38
e1*2001/116*0501*..                                                                  Lim NoH V01
- mit Luftfederung                                                                   V20 S01
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-245        245/30R20       K1c K5d R02 T90               A06 A12 A14
212, 212G               100-245        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A18 A57 F39
e1*2001/116*0501*..                                                                  Lim NoH V01
;                                                                                    V20 S01
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            23-0406-A00-V01

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                  10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer               Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell       100-245        245/30R20      K1c K5d R02 T90                A06 A12 A14
212 K                   100-245        295/25R20      K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95    A18 A57 Car
e1*2007/46*0200*..                                    152                            F42 NoH V01
- incl. Facelift 2013                                                                V20 X77 S01
(FIN: WDD212...)
E-Klasse T-Modell       100-245        245/30R20      K1c K5d R02 T90                A06 A12 A14
212 K                   100-245        295/25R20      K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95    A18 A57 Car
e1*2007/46*0200*..                                    152                            F38 NoH V01
- mit Luftfederung                                                                   V20 X77 S01
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
SL                      225-335        255/30R20      R02                            A06 A12 A14
230, 231                225-335        295/25R20      R03                            A18 V20 S01
e1*2007/46*0803*..;
e1*98/14*0169*19-
23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                   Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                              Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                             V     W       Y
210 km/h                                                     100% 100% 100%
220 km/h                                                     97% 100% 100%
230 km/h                                                     94% 100% 100%
240 km/h                                                     91% 100% 100%
250 km/h                                                     -     95%     100%
260 km/h                                                     -     90%     100%
270 km/h                                                     -     85%     100%
280 km/h                                                     -     -       95%
290 km/h                                                     -     -       90%
300 km/h                                                     -     -       85%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          23-0406-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer             Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                       Seite 4 von 8
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        23-0406-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                              10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer           Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                     Seite 5 von 8

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).



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Nummer                          23-0406-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer             Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                         Seite 6 von 8

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




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Nummer                          23-0406-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                                10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer             Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20              255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20              265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20              275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20              285/40R20
Nr. 14   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20              295/40R20
Nr. 18   265/50R20              295/45R20
Nr. 19   275/35R20              305/30R20
Nr. 20   275/40R20              305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20              305/40R20
Nr. 22   285/35R20              335/30R20
Nr. 23   285/40R20              325/35R20
Nr. 24   295/35R20              335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 245/30R20                 265/30R20
Nr. 2 255/30R20                 275/30R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0406-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9.0JX20 H2 Typ OP1-F 9.0JX20 H2 und
                               10JX20 H2 Typ OP1-R 10JX20 H2
Fertiger/Zulieferer            Orca Performance Wheels e.K.

                                                                                        Seite 8 von 8

Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an
Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim im Mai 2023 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Mai 2023 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. September 2023




Pohl                                                                         00415954.DOC




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