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							                             Gutachten 366-0171-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
                             ANLAGE: 14                                                           Radtyp: UX100.7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 08.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                           : PSA Automobiles SA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 38
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung                  Kennzeichnung      (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                            Zentrierring                               (kg)      (mm)     datum
                             W0                  W0                             Ø74,1 - 65,1             65,1   Kunststoff     575     1930    03/20
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : PSA Automobiles SA
§ 22 52564, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                      : KIT151
                                                                            ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm für Typ : U
                                                                            130 Nm für Typ : U erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 195/45R17 85                                          erhöhtes
                                                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                 205/45R17 84                              130 Nm; CORSA-F;
                                                                                 215/45R17 88    11A; 26P                  nicht E-CORSA;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 740; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 208, 2008
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 205/45R17 84                                          PEUGEOT 208; nicht e-
                                                                     215/40R17 83                11A; 26N                  208; nicht GT-Line;
                                                                     215/45R17 87                11A; 248; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P
                             U              e2*2007/46*0639*..        55 - 96    205/45R17 84                              PEUGEOT 208; nur GT-
                                                                                 215/40R17 83    11A; 26N                  Line; nicht e-208;
                                                                                 215/45R17 87    11A; 248; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0171-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: UX100.7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 08.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52564, Erweiterung 01




                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0171-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: UX100.7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 08.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 6
                                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
§ 22 52564, Erweiterung 01




                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0171-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: UX100.7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 08.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 6


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     PSA
                                    Fahrzeugtyp:    U
                                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0639*..
                                    Handelsbez.:    PEUGEOT 208, 2008

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 200            y = 200                     VA
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA
§ 22 52564, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 200             8                 VA
                                          26N                   x = 200       y = 200            30                 VA
                                          27F                   x = 200       y = 250            20                 HA
                                          27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0171-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: UX100.7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 08.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 6

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     PSA
                                    Fahrzeugtyp:    U
                                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0639*..
                                    Handelsbez.:    OPEL CORSA-F ab MJ 2019

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 200            y = 200                     VA
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 52564, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 200            25                 VA
                                          26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 200       y = 250            10                 HA
                                          27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0171-19-LORD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: UX100.7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 08.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 6

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     PSA
                                    Fahrzeugtyp:    U
                                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0639*..
                                    Handelsbez.:    PEUGEOT 208, 2008

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 200            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 200            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 200             8                 VA
§ 22 52564, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 200       y = 200            30                 VA
                                          27F                   x = 200       y = 250            20                 HA
                                          27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.