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							Gutachten 366-0171-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52564
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 07.05.2019
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Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                             VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
OS                  OS                         ohne                        56,6                      536     2105    12/18
OS                  OS                         ohne                        56,6                      559     2007    12/18
OS                  OS                         ohne                        56,6                      575     1945    12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL1T
                                             125 Nm für Typ : KL1B
                                             140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen           Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/50R17 91             51J                          Kombi; Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          205/55R17 91             51J                          Schrägheck;
                                          215/50R17 91             11A; 22P; 51J                Frontantrieb;
                                          225/50R17 94             11A; 22I; 22P; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen           Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 205/50R17 89                                           Stufenheck;
                                         215/45R17 91                                           Schrägheck;
                                         225/45R17 91                                           Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52564
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 07.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/55R17 94                                        Kombilimousine; MPV;
                                         215/60R17 96                                        Allradantrieb;
                                         225/55R17 97              11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/50R17 89W 12A; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                         205/55R17 91  12A; 51J; 54F      TOURER; Kombi;
                                         215/50R17 91  12T                Frontantrieb;
                                         225/45R17 91  12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     12A; 51G           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          725; 729; 73C; 74D;
                                                                          76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F           Schrägheck;
                                         215/50R17 91                     Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                          74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/50R17 89W             51J                       Stufenheck;
                                         205/55R17 91              51J; 54F                  Schrägheck;
                                         215/50R17 91                                        Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52564
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/50R17 89 12A; 51J                            Nur ASTRA SPORTS
                                         205/55R17 91 12A; 51J; 54F                       TOURER; Kombi;
                                         215/50R17 91 12T                                 Frontantrieb;
                                         225/45R17 91 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17    12A; 51G                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/50R17 89W          51J                       Stufenheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F                  Schrägheck;
                                         215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17              51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 110 195/55R17 88                                    Astra K;
                                 66 - 147 205/45R17 88                                    Kombilimousine;
                                          205/50R17 89    11A; 21P                        Schrägheck;
                                          215/45R17 87W 11A; 21P                          Frontantrieb;
                                          215/50R17 91    11A; 21N; 21P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91    11A; 21P                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/55R17 94                                     MOKKA; MOKKA-X;
                                         215/60R17 96                                     TRAX/TRACKER;
                                         225/55R17 97 11A; 26P                            Kombilimousine; MPV;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52564
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 4 von 8
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52564
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 5 von 8
      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 12                                                        Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     GM KOREA
       Fahrzeugtyp:    KL1B
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0696*..
       Handelsbez.:    TRAX, TRACKER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 310            y = 300                     HA
             27I                      x = 260            y = 250                     HA
             26B                      x = 360            y = 400                     VA
             26P                      x = 310            y = 355                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
             26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 400             8                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52564
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: UX100.7017
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    J-A
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0537*..
       Handelsbez.:    MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             27B                        x = 310            y = 300                   HA
             27I                        x = 260            y = 250                   HA
             26B                        x = 360            y = 400                   VA
             26P                        x = 310            y = 355                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 310       y = 300             7                 HA
             26J                   x = 360       y = 400            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 400             8                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.