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							Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
X2                  X2                         FZ03 Ø63,3 - Ø56,1           56,1   Kunststoff     585     2010    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : MINI; R50
Zubehör                                     : KIT44
                                              ___
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : UKL-C; UKL-K; UKL-N1; UKL-L; MINI-N; MINI
Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel; KIT43
                                              ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 160 205/40R18     11A; 21B; 22B; 24D;           RS M14 x 1,25;
                                                                24J; 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/35R18 84  11A; 21B; 22B; 24D;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J                           721; 725; 73C; 74D;
                                                  225/35R18 83  11A; 21B; 22B; 24D;           74P
                                                                24J
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 160 205/40R18     11A; 21B; 22B; 24D;           RS M12 x 1,5;
R50            e1*98/14*0168*..                                 24J; 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/35R18 84  11A; 21B; 22B; 24D;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J                           721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/35R18 83  11A; 21B; 22B; 24D;           74P
                                                                24J
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       72 - 155 205/40R18 82W 11A; 24J; 244; 247            Roadster; Cabrio;
UKL-C          e1*2007/46*0369*..                 215/35R18 84  11A; 24J; 244; 247            Coupe; Frontantrieb;
                                                  215/40R18 85  11A; 22H; 24J; 244;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/35R18 83  11A; 24J; 244; 247            721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74D; 74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..       55 - 135 215/35R18 80W      11A; 24D; 24J             ab
UKL-L        e1*2007/46*0371*..                 225/35R18 83       11A; 24D; 24J             e1*2001/116*0343*01;
                                       55 - 155 205/40R18 82W      11A; 24D; 24J             Nicht Clubman; Nicht
                                                215/35R18 84       11A; 24D; 24J             Cabrio; bis
                                                215/40R18 85       11A; 22H; 24D; 24J        e1*2007/46*0371*09;
                                                225/35R18 83W      11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 74P
MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/40R18 82  11A; 24D; 24J                  Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1         e24*2007/46*0023*..              215/35R18 80W 11A; 22I; 24D; 24J;            Frontantrieb;
                                                              5DA                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/35R18 83  11A; 22I; 24D; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       70 - 141 205/40R18 82W 11A; 24D; 24J                  721; 725; 729; 73C;
                                                215/35R18 84  11A; 22I; 24D; 24J             74D; 74P
                                                215/40R18 85  11A; 22I; 22M; 22P;
                                                              24D; 24J
                                                225/35R18 83W 11A; 22I; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R18 82  11A; 24D; 24J                        Nur Clubman; Kombi;
                                          215/35R18 80W 11A; 22I; 24D; 24J;                  Frontantrieb;
                                                        5DA                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/35R18 83  11A; 22I; 24D; 24J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                 70 - 141 205/40R18 82W 11A; 24D; 24J                        721; 725; 729; 73C;
                                          215/35R18 84  11A; 22I; 24D; 24J                   74D; 74P
                                          215/40R18 85  11A; 22I; 22M; 22P;
                                                        24D; 24J
                                          225/35R18 83W 11A; 22I; 24D; 24J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT86
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK
                                             110 Nm für Typ : EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92          215/35R18 80    11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EP1            e11*98/14*0173*..      66 - 81   215/35R18 84    11A; 21P; 22I; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
EU5            e11*98/14*0158*..                                                          74P
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       215/35R18 80    11A; 21B; 22B; 24C;       Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..                               24D                       Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
GG2            e6*2001/116*0127*..,                                                       721; 725; 73C; 74A;
               e6*2007/46*0015*..                                                         74P
GG3            e6*2001/116*0128*..,
               e6*2007/46*0016*..
GG5            e6*2001/116*0131*..,
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e6*2007/46*0162*..       75 - 96   205/35R18 81    11A; 24C; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/35R18 80    11A; 24C; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                26J; 27B; 27H             74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                          Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                Stand: 27.05.2019
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                                                                                                     Seite: 4 von 7
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                     Seite: 6 von 7
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    GK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
       Handelsbez.:    JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 250                     VA
             26B                      x = 200            y = 300                     VA
             27I                      x = 200            y = 300                     HA
             27B                      x = 250            y = 350                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 350            15                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.