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							Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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Fahrzeughersteller                         : FCA, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND),
                                             KIA, MAZDA, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
X2                  X2                         FZ02 Ø63,3 - Ø54,1          54,1    Kunststoff     585     2010    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT83
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 127 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
NF           e11*2007/46*3320*.. 96 - 135 205/35R18 77    11A; 245                            Cabrio; Mit
                                           215/35R18 80   11A; 245; 26P; 27I                  Radhausverbreiterung
                                                                                              Serie; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     124 SPIDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
NFM          e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 205/35R18 77              11A; 245                   Cabrio; Mit
                                         215/35R18 80              11A; 245; 26P; 27I         Radhausverbreiterung
                                                                                              Serie; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT83
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : PB; PBT
                                             110 Nm für Typ : GB
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94          215/35R18 84    11A; 21B; 22F; 24C;       2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..                                   244; 247                  Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
GB           e11*2007/46*1600*.. 66 - 89           205/35R18 81    11A; 26P                  i20 Active;
                                                   205/40R18 82    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/35R18 84    11A; 26N; 26P; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/40R18 85    11A; 26N; 26P; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                   225/35R18 83    11A; 26N; 26P; 27H;       74P
                                                                   27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : YB (Kegelbund)
Zubehör                                    : KIT83
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : UB; YB
Zubehör                                    : KIT83
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : UB
                                             120 Nm für Typ : YB
                                             127 Nm für Typ : YB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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                                                                                                       Seite: 3 von 17
Verkaufsbezeichnung:     RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
UB           e11*2007/46*0195*..       51 - 80   205/40R18 86      11A; 248; 26N; 26P;       Schrägheck;
                                                                   27H                       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     RIO, STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YB           e11*2007/46*3777*.. 57 - 88         205/40R18 82      11A; 24J; 244; 247;       RIO;
                                                                   26B; 26N; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/35R18 84      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   26B; 26J; 27H             721; 725; 73C; 74A;
                                                 215/40R18 85      11A; 24C; 244; 247;       74P; 77E
                                                                   26B; 26J; 27H
                                                 225/35R18 83      11A; 24C; 244; 247;
                                                                   26B; 26J; 27H
YB             e11*2007/46*3777*..     61 - 100 205/40R18 82       11A; 21P; 22I; 246; 51L   STONIC;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R18 86      11A; 21P; 22I; 246;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   513; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                                 215/35R18 84      11A; 21B; 21N; 22I;       74P; 77E
                                                                   24J; 248; 51L
                                                 215/40R18 85      11A; 21B; 21N; 22I;
                                                                   24J; 248; 51L
                                                 215/45R18 89      11A; 21B; 21N; 22I;
                                                                   24J; 248; 513
                                                 225/35R18 83      11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                   24J; 248; 51L
                                                 225/40R18 88      11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                   24J; 248; 51L; 513; 54A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT83
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : DE; DE 1; DEE
                                             127 Nm für Typ : ND




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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                                                                                                       Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:     Mazda MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
ND           e11*2007/46*2661*.. 96 - 135 205/35R18 77             11A; 245                  Cabrio; Mit
                                          215/35R18 80             11A; 245; 26P; 27I        Radhausverbreiterung
                                                                                             Serie; Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76        215/35R18 80      11A; 21B; 22B; 22L;       Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                                  24C; 24D; 54A             Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EW (Kegelbund)
Zubehör                                    : KIT118
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : KIT118
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : AZ; EZ
Zubehör                                    : KIT118
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : KIT42
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : KIT42
                                             ___
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MZ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                    Seite: 5 von 17
Zubehör                                  : KIT42
                                           ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : EZ; MZ
                                           100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:     BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82        205/35R18 77     11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                26N; 27B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R18 80     11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26J; 27B; 27H             721; 725; 73C; 74A;
                                               225/35R18 83     11A; 24C; 244; 26B;       74P
                                                                26J; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 215/35R18 80           11A; 21B; 22B; 24J;       ab
                                                                24M                       e4*2001/116*0102*02;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   215/35R18 80     11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                                24M                       e4*2001/116*0102*01;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   215/35R18 80     11A; 21P; 22B; 24J;       Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..                               248; 271                  Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..                                                         Radmuttern;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   215/35R18 80     11A; 21B; 22B; 24D;       ab
                                                                24J                       e4*2001/116*0090*04;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   215/35R18 80     11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                                24M                       e4*2001/116*0090*03;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 27.05.2019
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                                                                                                       Seite: 6 von 17
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.. 66 - 69 215/35R18 80               11A; 21P; 22B; 24J;       Schrägheck;
                                                                   248; 271                  Allradantrieb;
                                                                                             Radschrauben;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,     55 - 69   215/35R18 80      11A; 21P; 22B; 24J;       Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..                                  248; 271                  Radmuttern;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,     55 - 69   215/35R18 80      11A; 21P; 22B; 24J;       Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..                                  248; 271                  Radschrauben;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 66 - 82          205/35R18 77      11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                 215/35R18 80      11A; 241; 246; 248; 27I Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/35R18 83      11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   26P; 27I                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT83
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
E12J         e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 215/35R18 84            11A; 21B; 22B; 24J;       Kombi; Stufenheck;
E12T         e11*98/14*0180*..                                     5EA                       Schrägheck;
               e11*2001/116*0181*..,
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*.., 66 - 141 215/35R18 84W 11A; 21B; 22B; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0179*..                            5EA                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 215/35R18 84             11A; 22B; 24J; 5EA        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66      215/35R18 80      11A; 21B; 22B; 24C;       Frontantrieb;
                                                                244                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                244; 247                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      215/35R18 80  11A; 22B; 24D; 24J                Yaris TS;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
XP9(a)         e11*2001/116*0248*.. 51 - 74   215/35R18 80      11A; 22B; 24D; 24J        Toyota Yaris;
XP9F(a)        e11*2001/116*0249*..                                                       Daihatsu Charade;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand



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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
513) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     17-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1600*..
       Handelsbez.:    i20, i20 Active

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 300            y = 200                     VA
             26B                      x = 350            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    YB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3777*..
       Handelsbez.:    RIO, STONIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 240            y = 190                     VA
             26P                      x = 190            y = 140                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 240       y = 190             8                 VA
             26J                   x = 240       y = 190            26                 VA
             27H                   x = 250       y = 290             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 290            21                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                    Seite: 14 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    UB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0195*..
       Handelsbez.:    RIO

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 340            y = 380                     VA
             26P                      x = 290            y = 330                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 340       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 340       y = 380            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            33                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                    Seite: 15 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    ND
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2661*..
       Handelsbez.:    Mazda MX-5

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 330            y = 320                     VA
             26P                      x = 280            y = 270                     VA
             27B                      x = 290            y = 300                     HA
             27I                      x = 240            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 330       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 330       y = 320            12                 VA
             27H                   x = 290       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 300            11                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                    Seite: 16 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    EW
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0177*..
       Handelsbez.:    BALENO

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26B                       x = 290            y = 300                    VA
             26P                       x = 240            y = 200                    VA
             27B                       x = 250            y = 300                    HA
             27I                       x = 200            y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            25                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52682
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UX100.7518
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 27.05.2019
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                                                                                                    Seite: 17 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    AZ
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1205*..
       Handelsbez.:    SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 150                     VA
             26B                      x = 200            y = 200                     VA
             27I                      x = 150            y = 250                     HA
             27B                      x = 200            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
             26J                   x = 200       y = 200            15                 VA
             27H                   x = 200       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 300            15                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.