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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54310 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55037722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ UX100.8019
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    ROC Fertigung24 GmbH
                                Im Sulzhau 4
                                72250 Freudenstadt
                                49 02 0622008

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Typ                             UX100.8019
Radgröße                        8JX19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
W8           UX100.8019 W8 / ohne Ring           5/112/66,7           28          800    2373

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55042422, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54312 , RADTYP UX100.9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54310
Herstellerzeichen               PROLINE
Radtyp und Ausführung           UX100.8019 (s.o.)
Radgröße                        8JX19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                       30                  108

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55037722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ UX100.8019
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe (VII)   100-265        225/40R19     R02 R37 T89 T93                      A12 A14 A18
G5L                   100-265        225/45R19     R02 R37                              A57 B74 L06
e1*2007/46*1688*..    100-265        235/40R19     R02 R37                              Lim MpH V19
                      100-265        245/40R19     R02                                  Vn2 VA1 S01
BMW 5er-Touring (VII) 100-265        225/40R19     R02 R37 T89 T93                      A12 A14 A18
G5K                   100-265        225/45R19     R02 R37                              A57 B74 Car
e1*2007/46*1750*..    100-265        235/40R19     R02 R37                              F40 L06 NoP
                      100-265        245/40R19     R02                                  V19 Vn2 VA1
                                                                                        S01
BMW iX3                 80 (210)     245/50R19     R02                                  A12 A14 A18
G3XE                                                                                    A58 V19 VA1
e1*2007/46*2130*..                                                                      S01

BMW M550 i/d xDrive     294-390      245/40R19     R02                                  A12 A14 A18
(VII)                                                                                   A56 B74 L06
G5L                                                                                     Lim V19 VA1
e1*2007/46*1688*..                                                                      S01
BMW M550d xDrive        294          245/40R19     R02                                  A12 A14 A18
Touring (VII)                                                                           A56 B74 Car
G5K                                                                                     F40 L06 V19
e1*2007/46*1750*02-..                                                                   VA1 S01
BMW X3                  100-210      235/50R19     R02                                  A12 A14 A18
G3X                     100-210      245/50R19     R02                                  A57 NoP V19
e1*2007/46*1797*..                                                                      Vn2 VA1 S01
BMW X3 xDrive30e        120,135      235/50R19     R02                                  A12 A14 A18
G3X                     120,135      245/50R19     R02                                  A56 V19 Vn2
e1*2007/46*1797*..                                                                      VA1 S01
- Plug-in Hybrid
BMW X4                  120-210      235/50R19     R02                                  A12 A14 A18
G4X                     120-210      245/50R19     R02                                  A56 NoP V19
e1*2007/46*1881*..                                                                      Vn2 VA1 S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55042422, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54312 , RADTYP UX100.9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55037722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ UX100.8019
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54310 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55037722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ UX100.8019
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54310 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55037722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ UX100.8019
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 5 von 6
V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19     275/45R19
Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19     255/40R19
Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19     305/25R19
Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19     275/40R19
Nr. 15   245/50R19     275/45R19
Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19     285/40R19
Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19     275/50R19
Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19     295/35R19
Nr. 25   265/45R19     295/40R19
Nr. 26   265/50R19     295/45R19
Nr. 27   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55042422, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54312 , RADTYP UX100.9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54310 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55037722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19H2 Typ UX100.8019
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. August 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. August 2022




Kocher                                                                00396318.DOC

sw




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