Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
                             Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    ProLine Wheels-TEC GmbH
                                                             Rheinkaistraße 24
                                                             68159 Mannheim


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Typ                             VX100PXV 5514
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             X2           VX100PXV 5514 X2/Ø63,3 / Ø57,1      4/100/57,1          34         480    1925

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50463
                             Herstellerzeichen               ProLine
§ 22 50463, Erweiterung 05




                             Radtyp und Ausführung           VX100PXV 5514 (s.o.)
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 48

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Seat
                                                             Skoda
                                                             Volkswagen

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
                             Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Arosa              37-55        165/60R14   A11 R37 T75 T79                  A14 A21 B03
                             6H, 6HS                 37-55        185/50R14   A12 R37                          S01
                             e1*95/54*,              37-74        175/60R14   A11 R37
                             98/14*0049*..,          37-74        185/55R14   A12
                             e9*98/14*0037*..        37-74        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42
                             Seat Mii                44, 50, 55   165/70R14   A90                              A14 A21 Flh
                             AA, AAN                 44, 50, 55   175/65R14   A12                              NoE S01
                             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   185/60R14   A01 A12 K1a K2b
                             e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   185/65R14   A01 A12 K1a K2b
                                                     44, 50, 55   195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                                                     44, 50, 55   195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                             Seat Mii electric       61           165/70R14   A90                              A14 A21 Flh
                             AA                      61           175/65R14   A12                              S01
                             e13*2007/46*1168*..;    61           185/60R14   A01 A12 K1a K2b
                             (32,3 kWh-Batterie)     61           185/65R14   A01 A12 K1a K2b
§ 22 50463, Erweiterung 05




                                                     61           195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                                                     61           195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                             Skoda Citigo            44, 50, 55   165/70R14   A90                              A14 A21 Flh
                             AA, AAN                 44, 50, 55   175/65R14   A12                              NoE S01
                             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   185/60R14   A01 A12 K1a K2b
                             e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   185/65R14   A01 A12 K1a K2b
                             - incl. Facelift 2017   44, 50, 55   195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                                                     44, 50, 55   195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                             Skoda Citigo E IV       61           165/70R14   A90                              A14 A21 Flh
                             AA                      61           175/65R14   A12                              S01
                             e13*2007/46*1169*..;    61           185/60R14   A01 A12 K1a K2b
                             (32,3 kWh-Batterie)     61           185/65R14   A01 A12 K1a K2b
                                                     61           195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                                                     61           195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                             VW Lupo                 37-55        165/60R14   A11 R37 T75 T79                  A14 A21 B03
                             6X, 6E                  37-55        185/50R14   A12 R37                          N3L Op7 S01
                             e1*97/27,98/14,         37-77        175/60R14   A11 R37
                             2001/116*               37-77        185/55R14   A12
                             0085,0114*..            37-77        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42
                             VW UP!                  44-66        165/70R14   A90                              A14 A21 Flh
                             AA, AAN                 44-66        175/65R14   A12                              NoE Npf S01
                             e13*2007/46*1167*..;    44-66        185/60R14   A01 A12 K1a K2b
                             e13*2007/46*1182*..     44-66        185/65R14   A01 A12 K1a K2b
                             - incl. Facelift 2016   44-66        195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                                                     44-66        195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
                             VW cross UP!            55, 66       165/70R14   A90                              A14 A21 Flh
                             AA                      55, 66       175/65R14   A12                              KMV S01
                             e13*2007/46*1167*..     55, 66       185/60R14   A12
                             - incl. Facelift 2016   55, 66       185/65R14   A12
                                                     55, 66       195/55R14   A01 A12 K2b
                                                     55, 66       195/60R14   A01 A12 K2b




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
                             Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW e-UP!                60,61        165/70R14     A90                                   A14 A21 Flh
                             AA, AAN                 60,61        175/65R14     A12                                   S01
                             e13*2007/46*1167*..;    60,61        185/60R14     A01 A12 K1a K2b
                             e13*2007/46*1182*..     60,61        185/65R14     A01 A12 K1a K2b
                             (18,7 - 32,3 kWh-       60,61        195/55R14     A01 A12 K1a K1b K2b
                             Batterie)               60,61        195/60R14     A01 A12 K1a K1b K2b
                             - incl. Facelift 2016

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§ 22 50463, Erweiterung 05




                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
                             Hersteller                    ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 6
                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 50463, Erweiterung 05




                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
                             Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6
                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                             Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
§ 22 50463, Erweiterung 05




                             somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             Op7    Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an
                             Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 14. April 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55038616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
                             Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 14. April 2020
§ 22 50463, Erweiterung 05




                             Coen                                                                  00341878.DOC

                             CC/EK




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim