Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Auftraggeber ProLine Wheels-TEC GmbH
Rheinkaistraße 24
68159 Mannheim
QM Nr. 49 02 0031602
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ VX100PXV 6516
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X2 VX100PXV 6516 X2 / 63,3 / 56,6 4/100/56,6 38 580 2065
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50279
Herstellerzeichen ProLine
Radtyp und Ausführung VX100PXV 6516 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 -
S07 Mutter M12x1,5 (offen) Kegel 60° 140 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Fiat
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 51, 63, 74 195/55R16 A91 A14 A21 Flh
KL1T 51, 63, 74 195/60R16 A12 Lim V16 S06
e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 205/50R16 A12
51, 63, 74 205/55R16 A12
51, 63, 74 225/50R16 A01 A12 K2b K4h R03
Chevrolet Aveo 53-74 195/45R16 A12 A14 A21
KLAS Flh S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 195/40R16 K1c K2b K8e A01 A12 A14
KL1M 50, 60 195/45R16 K1c K2b K8e A21 Flh S02
e4*2007/46*0129*..
- incl. Facelift 2013
Dae./Chev. Kalos 53-74 195/45R16 K1a K1b A01 A12 A14
KLAS A21 Flh Lim
e4*98/14*0063*.., S02
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 195/45R16 K2b T80 A01 A12 A14
KLAT, SUPT 55-78 205/45R16 K2b A21 B02 K42
e4*96/27,98/14, K45 K56 S04
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira 66-98 205/45R16 K1b A01 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ A21 B02 K42
e4*96/27,97/27, Snu S02
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Fiat Punto 48-99 195/50R16 K1c K2b R37 T84 A01 A12 A14
199 48-99 195/55R16 K1c K2b K42 K56 A21 Flh S03
e3*2001/116*0217*.., 48-99 205/50R16 K1c K2b K42 K56
e3*2001/116*0286*.., 48-99 215/50R16 K1c K2b K42 K45 K56
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam 51-85 195/50R16 A91 A14 A21 A58
S-D 51-85 195/55R16 A91 Y84 S05
e1*2001/116* 51-85 205/50R16 A12
0379*22-..
Opel Adam Rocks 51-85 195/50R16 A91 M+S A14 A21 A58
S-D 51-85 195/55R16 A91 M+S KMV Y84 S05
e1*2001/116* 51-85 205/50R16 A12 M+S
0379*22-..
Opel Astra-G 48-92 195/50R16 K56 T84 A01 A12 A14
T98, T98/NB, T98V 48-92 205/45R16 K1a K2b K56 T83 A21 Flh Sth
e1*97/27,98/14* 48-92 205/50R16 K1a K2b K42 K56 S04
0086,0092,0101*..
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G 74-92 195/50R16 K56 T83 T84 A01 A12 A14
T98C 74-92 205/45R16 K56 T83 A21 S04
e1*98/14*0132*.. 74-92 205/50R16 K1c K2b K42 K56
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan 48-92 195/50R16 T83 T84 A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V 48-92 205/45R16 T83 Car S04
e1*97/27, 48-92 205/50R16 A01 K1c K2c K42
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Astra-H 55-92 195/55R16 A11 R37 A14 A21 Flh
A-H 55-92 205/50R16 A11 R37 S04
e1*2001/116*0261*..; 55-92 205/55R16 A11
e1*2007/46*0344*.. 55-92 215/50R16 A12
Opel Astra-H Caravan 55-92 195/55R16 A11 R37 A14 A21 Car
A-H/SW -/Van 55-92 205/50R16 A11 R37 S04
e1*2001/116*0293*..; 55-92 205/55R16 A11
e1*2007/46*0341*..; 55-92 215/50R16 A12
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC 55-92 195/55R16 A11 R37 A14 A21 Cpe
A-H/C 55-92 205/50R16 A11 R37 S04
e4*2001/116*0094*.. 55-92 205/55R16 A11
55-92 215/50R16 A12
Opel Corsa-C 43-92 195/45R16 T80 T84 A12 A14 A21
Corsa-C 43-92 205/45R16 A01 K2b K41 K42 K45 S04
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-D 44-74 195/55R16 A30 A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van 44-74 205/50R16 A12 S04
e1*2001/116* 44-74 215/50R16 A01 A12 K2b K44 K46 K56
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E 51-85 195/50R16 A90 A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van 51-85 195/55R16 A90 S05
e1*2001/116* 51-85 205/50R16 A12
0379*30-..;
e1*2007/46*0505*08-..
Opel Karl 54, 55 195/45R16 K1c K2b K8c A01 A12 A14
D-A 54, 55 205/45R16 K1c K2c K5b K8i A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*.. OK5 V16 S07
Opel Meriva-A 51-92 195/50R16 A01 K2b T84 T88 A12 A14 A21
X01Monocab 51-92 205/50R16 A01 K1a K1b K2b K46 K56 S04
e1*2001/116*0215*..
Opel Tigra-B 51,66,92 205/50R16 K2b K42 K45 A01 A12 A14
X-C/Roadster A21 S04
e11*2001/116*0227*.
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
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OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. September 2016 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55039016 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. September 2016
Coen
CC/EK 00256397.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim