GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 1 von 11 Auftraggeber ProLine Wheels-TEC GmbH Rheinkaistraße 24 68159 Mannheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ VX100PXV 7518 Radgröße 7,5Jx18EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X2 VX100PXV 7518 X2 / 63,3 / 60,1 4/100/60,1 38 550 2010 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50462 Herstellerzeichen ProLine Radtyp und Ausführung VX100PXV 7518 (s.o.) Radgröße 7,5Jx18EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 53 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 28 53 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - 107 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 124 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 124 S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 26 124 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Lada Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Lodgy 59-96 215/40R18 G01 K4g K6g K6i T89 110 A01 A12 A14 SD (JSD../SD*J..) A21 A58 KOV e2*2001/116* S05 0314*49-.. Dacia Logan (I) 50-77 215/35R18 K17 T80 A01 A12 A14 SD/SR 50-77 215/40R18 G01 K17 A21 Sth S06 e2*2001/116* 50-77 225/35R18 K17 0314*00-61; 0323*00-29; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. Dacia Logan (I) MCV 50-77 215/40R18 G01 K2b K44 K56 T85 T89 110 A01 A12 A14 SD/SR 50-77 225/35R18 K2b K44 K56 T87 110 A21 Car S06 e2*2001/116* 0314*00-61; 0323*00-29; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Kombi Dacia Logan (II) MCV 53-70 205/40R18 T82 T86 110 A12 A14 A21 SD/SR 53-70 215/35R18 T80 T84 110 A58 Car KOV e2*2001/116* 53-70 225/35R18 A01 K1b 110 V18 S06 0314*64-.., 0323*31-.. - Kombi - (7SD/7SR../SD*7..) Dacia Sandero (I) 50-77 205/40R18 A12 A14 A21 SD/SR 50-77 215/35R18 A01 K1a K2b Flh S06 e2*2001/116* 50-77 215/40R18 A01 G01 K1a K2b 0314*00-61; 0323*00-29; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Sandero (I) 50-77 205/40R18 A12 A14 A21 Stepway 50-77 215/35R18 Flh KMV S06 SD/SR 50-77 215/40R18 A01 G01 e2*2001/116* 50-77 225/35R18 0314*00-61; 0323*00-29 Dacia Sandero (II) 53-70 205/40R18 K2b A01 A12 A14 SD/SR 53-70 215/35R18 K2b A21 A58 Flh e2*2001/116* 53-70 225/35R18 K1b K2b KOV V18 S06 0314*58-..;0323*29-..; e2*2007/46*0030*20-.. - (5SD../5SR../SD*5..) Dacia Sandero (II) 54-70 205/40R18 A12 A14 A21 Stepway 54-70 215/40R18 A58 Flh KMV SD/SR 54-70 225/35R18 V18 S06 e2*2001/116* 54-70 225/40R18 0314*58-.., 0323*29-.. - (5SD../5SR../SD*5..) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Lada Vesta 75,78 205/40R18 K1c K2b A01 A12 A14 GF 75,78 215/35R18 K1c K2b K5b A21 A58 B67 e1*2007/46*1695*.. Car KOV Lim S05 Nissan Micra (III) 48-81 215/35R18 G01 K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44 A01 A12 A14 K12 K45 A21 Cbo Flh e11*2001/116*0195*. 48-81 215/35R18 K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44 K45 S01 X30 Nissan Micra (V) 52-86 205/40R18 K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h A01 A12 A14 K14 52-86 215/35R18 K1c K2b K3a K3c K5d K6h K6i K8m A21 A58 Flh e9*2007/46*6454*.. 52-86 225/35R18 K1c K2c K3a K3c K5d K6h K6i K8s V18 S02 Nissan Note 50-85 205/35R18 K1c K2b T81 A01 A12 A14 E11 50-85 205/40R18 K1c K2b T82 A21 S01 e11*2001/116*0268*. 50-85 215/35R18 K1c K2b T80 T84 Nissan Note 59, 66, 72 205/40R18 K3s A01 A12 A14 E12 59, 66, 72 215/35R18 K1a K2b A21 A58 V18 e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 225/35R18 K1a K2b K3s S03 Renault Captur (I) 66-110 205/45R18 A12 A14 A21 R 66-110 215/45R18 A58 V18 S06 e2*2001/116* 66-110 225/40R18 0327*52-.. 66-110 225/45R18 Renault Clio (III) 48-102 215/35R18 K1c K2b T80 T84 A01 A12 A14 R A21 Car Flh e2*2001/116*0327*..; R1S RC3 S01 e2*2007/46*0008*.. Renault Clio (III) 48-102 215/35R18 T80 T84 A12 A14 A21 R Car Flh R1B e2*2001/116*0327*..; RC3 S01 e2*2007/46*0008*.. Renault Clio (IV) 48-88 205/40R18 K6j T82 T86 A01 A12 A14 R 48-88 215/35R18 K2b K6g K6j K8h T80 T84 A21 A58 Car e2*2001/116* 48-88 225/35R18 K1a K2c K5a K6h K6j K8m Flh RC4 S06 0327*46-..; e2*2007/46*0008*16-.. - incl. Facelift 2016 Renault Clio (V) 48-96 205/40R18 K8h A01 A12 A14 RJA A21 A58 Flh e2*2007/46*0676*.. S06 Renault Megane (II) 60-120 215/40R18 T85 T89 A12 A14 A21 M 60-120 225/40R18 A01 K1c K2b Flh S04 e2*98/14*0272*.. Renault Megane (II) 76-120 215/40R18 T85 T89 A12 A14 A21 Cabrio 76-120 225/40R18 Cbo Cpe S04 M e2*98/14*0272*.. - Cabrio/Coupé Renault Megane (II) 60-99 215/40R18 T85 T89 A12 A14 A21 Grandtour 60-99 225/40R18 A01 K29 Car S04 M e2*98/14*0272*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Megane (II) 60-99 215/40R18 T85 T89 A12 A14 A21 Stufenheck 60-99 225/40R18 Sth S04 M e2*98/14*0272*.. Renault Modus 48-82 215/35R18 G77 K1a K1b K2b K44 K46 K56 T80 A01 A12 A14 P T84 A21 A60 S01 e2*2001/116*0319*..; e2*2007/46*0007*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 5 von 11 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 110 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. B67 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 6 von 11 G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K17 An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu zu befestigen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 7 von 11 K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 8 von 11 K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder SR). RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 9 von 11 T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 10 von 11 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 6 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 7 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 8 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 9 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 11 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 12 245/35R18 255/35R18 Nr. 13 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 14 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 15 245/50R18 275/45R18 Nr. 16 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 Nr. 17 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 18 255/50R18 285/45R18 Nr. 19 255/55R18 285/50R18 Nr. 20 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X30 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55038816 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518 Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH Seite 11 von 11 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. Mai 2020 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. Mai 2020 Coen 00343313.DOC sw Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim