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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 1 von 10

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              VX100PXV 7518
Radgröße                         7,5Jx18EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
X2           VX100PXV 7518 X2 / 63,3 / 54,1          4/100/54,1         38        550    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       50462
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            VX100PXV 7518 (s.o.)
Radgröße                         7,5Jx18EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°    90                     -
S03       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°    100                    -
S04       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    110                    -
S05       Schraube M12x1,5               Kegel 60°    100                    28
S06       Schraube M12x1,5               Kegel 60°    90                     28
S07       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    130                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Daihatsu
                                 Fiat
                                 Hyundai
                                 Kia
                                 Mazda
                                 Suzuki
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade        73           205/35R18   K1c K2b K42 K56 T81              A01 A12 A14
XP9F                    73           215/35R18   K14 K1c K27 K2b K42 K56          A21 Flh S04
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider         103, 125     205/35R18   K1a                              A01 A12 A14
NF                      103, 125     205/40R18   K1a K3u                          A21 Cbo V18
e11*2007/46*3320*..     103, 125     215/35R18   K1a                              S07
                        103, 125     225/35R18   K1c K2b K4h K6c
Hyundai Accent          71-83        205/35R18   K1c K2b K56 T81                  A01 A12 A14
MC                      71-83        215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84              A21 Flh S04
e4*2001/116*0103*..,
Hyundai Accent          71-83        205/35R18   K1c K2b K56 T81                  A01 A12 A14
MC, MCT                 71-83        215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84              A21 Sth S04
e4*2001/116*0103*..,
e4*2001/116*0110*
Hyundai i20             55-88        205/35R18   K1c K2b T81                      A01 A12 A14
GB, GB-HME              55-88        205/40R18   K1c K2b                          A21 Cpe Flh
e11*2007/46*1600*..;    55-88        215/35R18   K1c K2b K5b K8h T84              KOV S04
e13*2007/46*1603*..     55-88        215/40R18   G01 K1c K2b K5b K8h
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20 Active      66-88        205/35R18   T81                              A12 A14 A21
GB, GB-HME              66-88        205/40R18                                    Flh KMV V18
e11*2007/46*1600*..;    66-88        215/35R18   A01 K6w T84                      S04
e13*2007/46*1603*..     66-88        215/40R18   A01 G01 K6w
                        66-88        225/35R18   A01 K6w
Kia Rio                 65-83        205/35R18   K1a K1b K2b K56 T81              A01 A12 A14
DE                      65-83        215/35R18   K1c K2b K41 K44 K56 T80 T84      A21 Flh S04
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio                 55-80        205/40R18   K2b                              A01 A12 A14
UB                      55-80        215/35R18   K1a K1b K2b T84                  A21 A58 Flh
e11*2007/46*0195*..                                                               S04
- incl. Facelift 2015
Mazda 2 (III)           55-85        205/40R18   K1a K1b K4t                      A01 A12 A14
DJ1                                                                               A21 Flh S04
e1*2007/46*1335*..
Mazda MX-5 (II)         81-107       205/35R18   G10 K42                          A01 A12 A14
NB, NBD                 81-107       215/35R18   G10 K1a K2b K42                  A21 S04
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..
Mazda MX-5 1,5l (IV)    96           205/35R18                                    A12 A14 A21
ND                      96           215/35R18   A01 K1a K1b                      Cbo S07
e11*2007/46*2661*..     96           225/35R18   A01 K1c K2b K3u K6d
Mazda MX-5 2,0l (IV)    118          205/35R18                                    A12 A14 A21
ND                      118          205/40R18   A01 K3u                          Cbo V18 S07
e11*2007/46*2661*..     118          215/35R18   A01 K1a K1b
                        118          225/35R18   A01 K1c K2b K6d




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                  Seite 3 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Baleno          66-82        205/35R18   K1c K2b K6c K6j                     A01 A12 A14
EW                     66-82        215/35R18   K1c K2b K6c K6j                     A21 A58 Flh
e6*2007/46*0177*..     66-82        225/35R18   K1c K2c K5b K6c K6j                 S03
Suzuki Swift           67-75        205/35R18   K1a K1b K2b K42                     A01 A12 A14
EZ                     67-75        215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                 A21 A58 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                 S02
Suzuki Swift           51-75        205/35R18   K1a K1b K2b K42                     A01 A12 A14
MZ                     51-75        215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                 A21 A58 Flh
e4*2001/116*0090*..                                                                 S05
Suzuki Swift           55,66,69     205/35R18   K1c K2b K6d K6g T81                 A01 A12 A14
NZ                     55,66,69     215/35R18   K1c K2c K3a K5a K6d K6h K8e LS1     A21 A58 Flh
e4*2007/46*0155*..;                                                                 S06
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4       67-68        205/35R18   K1a K1b K2b K42                     A01 A12 A14
EZ                     67-68        215/35R18   K1c K2b K42                         A21 A56 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                 S02
Suzuki Swift 4x4       66,69        205/35R18   K1c K2b T81                         A01 A12 A14
FZ                     66,69        215/35R18   K1c K2c LS1                         A21 A56 Flh
e4*2007/46*0198*..;                                                                 S02
e4*2007/46*0294*..
Suzuki Swift 4x4       66,69        205/35R18   K1c K2b T81                         A01 A12 A14
NZ                     66,69        215/35R18   K1c K2c LS1                         A21 A56 Flh
e4*2007/46*0155*..                                                                  S06
Toyota Corolla         66-141       215/35R18   K1c K2c K41 K42 T80 T84             A01 A12 A14
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141       225/35R18   K1c K2c K41 K42 LK6 T83 T87         A21 Car Flh
e11*98/14,2001/116*                                                                 Sth Ver S04
0178-0181,0251*..
Toyota IQ              50,66,72     205/35R18   K1c K2b K3b K6c K6i K8c             A01 A12 A14
AJ1, /-MS1             50,66,72     205/40R18   K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c A21 Flh S04
e6*2001/116*0119*..;
e11*2007/46*0238*
Toyota MR2             103          215/35R18   G01 K1c K2b K41 K45                 A01 A12 A14
W3                                                                                  A21 S04
e11*98/14*0128*..,
e11*2001/116*0128*.
Toyota Yaris           51,66,73     215/35R18   K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A12 A14
XP13M(a)                                        K8h                                 A21 Flh LY2
e11*2007/46*0152*..                                                                 S04
- Club / Trend
Toyota Yaris           51-74        205/35R18   K1c K2b T81                         A01 A12 A14
XP9, XP9F              51-74        215/35R18   K14 K1c K27 K2b T80                 A21 Flh K42
e11*2001/116*0248*,                                                                 K56 S04
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris TS        98           205/35R18   K1c K2b K42 K56 T81                 A01 A12 A14
XP9                    98           205/40R18   K1c K2b K42 K56                     A21 Flh S04
e11*2001/116*0248*     98           215/35R18   K1c K2b K42 K56




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                      Seite 6 von 10

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4t    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres
auszuschneiden.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                    ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                  Seite 7 von 10

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 9 von 10

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18     255/35R18
Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18     275/45R18
Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18     285/45R18
Nr. 19   255/55R18     285/50R18
Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. August 2016 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50462 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55038816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18EH2+ Typ VX100PXV 7518
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. August 2016




Coen

CC/EK                                                                 00255717.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim