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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51601 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55047217 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ZX100.6516
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                     ROC Fertigung24 GmbH
                                 Im Sulzhau 4
                                 72250 Freundenstadt


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              ZX100.6516
Radgröße                         6.5Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X5           ZX100.6516 X5 / 63,3 / 54,1          5/100/54,1          44          575     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       51601
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            ZX100.6516 (s.o.)
Radgröße                         6.5Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel           Bund           Anzugsmoment      Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                          (Nm)              (mm)
S01   Mutter M12x1,5                       Kegel 60°      110               -              85
S02   Mutter M12x1,5 (mit Schaft)          Kegel 60°      110               -              17
S03   Mutter M12x1,5 (mit Schaft)          Kegel 60°      105               -              17

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Lexus
                                 Subaru
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55047217 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ZX100.6516
Hersteller                       ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h           73            195/55R16     A91 R37                               A16 A19 A58
A10(a)                  73            195/60R16     A90 R37                               Flh S01
e11*2007/46*0150*..;    73            205/55R16     A63
e6*2007/46*0334*..
Subaru Trezia           66, 73        185/55R16                                           A12 A16 A19
D1(a)                   66, 73        185/60R16                                           A58 S01
e11*2007/46*0021*..     66, 73        195/55R16
Toyota Avensis          81-120        205/55R16     A13                                   A16 A19 Car
T25                     81-120        215/50R16     A12                                   Flh Sth S01
e11*2001/116*0196*.
Toyota Prius (II)       57            195/55R16                                           A12 A16 A19
HW2                                                                                       S01
e11*2001/116*0200*.
Toyota Prius (III)      73            195/55R16     A33                                   A16 A19 S02
XW3(a), XW3P            73            195/60R16     A33
e11*2001/116*0264*.     73            205/55R16     A12
e11*2007/46*0015*..
Toyota Prius (IV)       72            195/55R16     A31                                   A16 A19 A58
XW5(EU,M), -/TMG        72            195/60R16     A12                                   Flh S02
e11*2007/46*2971*..;    72            205/55R16     A31
e13*2007/46*1931*..;    72            215/50R16     A12
e6*2007/46*0339*..
Toyota Verso-S          66, 73        185/55R16                                           A12 A16 A19
XP12(a)                 66, 73        185/60R16                                           A58 S01
e11*2007/46*0020*..     66, 73        195/55R16
Toyota Yaris (IV)       53,68,92      185/55R16     A91 R37                               A16 A19 A58
XPA1F(EU,M), -          53,68,92      195/55R16     A90                                   Flh KOV LY5
/TGRE                   53,68,92      205/50R16     A01 A12 K6r                           NoE NoP S03
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..
Toyota Yaris (IV)       53,68,92      185/55R16     A91                                   A16 A19 A58
XPA1F(EU,M), -          53,68,92      195/55R16     A90                                   Flh KOV LY4
/TGRE                   53,68,92      205/50R16     A01 A12 K6r                           NoE NoP S03
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55047217 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ZX100.6516
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55047217 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ZX100.6516
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51601 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55047217 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ ZX100.6516
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. März 2021




Kocher                                                                 00364594.DOC

sw




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