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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    ProLine Wheels-TEC GmbH
                                Rheinkaistraße 24
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             ZX100.8020
Radgröße                        8Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
W4           ZX100.8020 W4 / 74,1 / 66,1         5/114,3/66,1        40         645    2245

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53156
Herstellerzeichen               ProLine
Radtyp und Ausführung           ZX100.8020 (s.o.)
Radgröße                        8Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      30                 68
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      28                 80
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      28                 80
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  25
S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   145                      30                 68
S06   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                      -                  25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Infiniti
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20   K1a K1b                         A01 A12 A16
SD/SR                   63-92         235/35R20   K1a K1b K2b K3s                 A19 A58 KOV
e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20   K1a K1b                         A01 A12 A16
SD/SR                   66-92         235/35R20   K1a K1b K2b K3s                 A19 A56 KOV
e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20   K1a K1b K2a K2b                 A01 A12 A16
SR (SR*H..)             66-110        235/35R20   K1a K1b K2c                     A19 A58 F23
e2*2001/116*            66-110        235/40R20   K1a K1b K2c K3s                 KOV S03
0323*43-..;             66-110        245/35R20   K1c K2c K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20   K1a K1b K2a K2b                 A01 A12 A16
SR (SR*H..)             80-110        235/35R20   K1a K1b K2c                     A19 A56 F24
e2*2001/116*            80-110        235/40R20   K1a K1b K2c K3s                 KOV S03
0323*43-..;             80-110        245/35R20   K1c K2c K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Infiniti M              175, 235      245/35R20   A10 T91 T95 129                 A16 A19 A58
Y51                     175, 235      245/40R20   A10 129                         L06 Lim Y62
e13*2007/46*1105*..                                                               S04
Nissan Juke (I) 2WD     69-147        225/35R20                                   A12 A16 A19
F15                     69-147        235/35R20   A01 K8c                         A58 S04
e11*2007/46*0132*..;    69-147        245/30R20   A01 K8c
e3*2007/46*0162*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      225/35R20   K2b                             A01 A12 A16
F15                     140, 147      235/35R20   K2b                             A19 A56 S04
e11*2007/46*0132*..,    140, 147      245/30R20   K1c K2b
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) Nismo   157, 160      225/35R20                                   A12 A16 A19
RS                      157, 160      235/35R20   A01 K8c                         A57 S04
F15                     157, 160      245/30R20   A01 K8c
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
Nissan Murano           172           255/45R20   129                             A12 A16 A19
Z50                                                                               S04
e1*2001/116*0298*..
Nissan Murano           140, 188      245/50R20   K1a K2b 126                     A01 A12 A16
Z51                     140, 188      255/45R20   K2b 129                         A19 S04
e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/50R20   K1a K1b K2b 125




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Pulsar          81-140         225/30R20   T85                                A12 A16 A19
C13                                                                                  A58 Flh S06
e9*2007/46*3086*..
Nissan Qashqai, /+2    76-110         245/35R20   T91 T95                            A12 A16 A19
J10                                                                                  A57 S04
e11*2001/116*0295*.
Nissan X-Trail         104-127        245/35R20   K42                                A01 A12 A16
T31                    104-127        245/40R20   G01 K42 R64                        A19 S04
e1*2001/116*0432*..    110, 127       245/40R20   K42 R34
- incl. MJ 2011
Renault Espace (V)     96-165         235/45R20   129                                A12 A16 A19
RFC                    96-165         245/45R20   129                                A58 L06 S01
e2*2007/46*0470*..     96-165         255/45R20   129
Renault Fluence        63-103         235/30R20   K2b K6g K8k R70                    A01 A12 A16
Z                      63-103         245/30R20   K2b K6g K8k                        A19 Sth S02
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Koleos         96-140         235/45R20   A91                                A16 A19 A57
RZG                    96-140         245/45R20   A12                                S04
e11*2007/46*           96-140         255/45R20   A12
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Koleos         110-127        245/40R20                                      A12 A16 A19
Y                                                                                    S04
e11*2001/116*0261*.
Renault Latitude       81-127         225/35R20   T90                                A12 A16 A19
T                      81-127         235/35R20   A01 G81 K4h T88 T92                Lim S05
e2*2001/116*0363*..    81-127         245/30R20   A01 K4h T90
Renault Megane (III)   78-103         225/30R20   K2b K4i T85                        A01 A12 A16
Z                      78-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f R70    A19 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                              T88                                S02
- Cabriolet
Renault Megane (III)   63-103         225/30R20   K6g T85                            A01 A12 A16
Z                      63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f R70 T88    A19 Car S02
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)   63-103         225/30R20   K2b K6g T85                        A01 A12 A16
Z                      63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f R70 T88    A19 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                 S02
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)    66-121         225/30R20   K8c T85                            A01 A12 A16
RFB                    66-121         235/30R20   G01 K2b K8c R70 T88                A19 A58 Car
e2*2007/46*0546*..                                                                   Flh L05 S02
Renault Megane R.S.    205            245/30R20   K8m T90                            A01 A12 A16
(IV)                   205, 221       245/30R20   K8m M+S T90                        A19 A58 Flh
RFB                                                                                  L06 S02
e2*2007/46*0546*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Talisman       81-165        225/35R20     A33 R37                               A16 A19 A58
RFD                    81-165        235/35R20     A12 R37                               Car L05 Lim
e11*2007/46*           81-165        245/35R20     A12                                   S02
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
Renault Talisman       81-165        245/35R20     K8g                                   A01 A12 A16
4Control                                                                                 A19 A58 Car
RFD                                                                                      L04 Lim S02
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9
A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 7 von 9
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                      Seite 8 von 9
L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53156 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55039520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx20H2 Typ ZX100.8020
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9
T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. Juli 2020




Coen                                                                    00347205.DOC

sw




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