TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
Fertiger/Zulieferer Nama Holland B.V.
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Hersteller Nama Holland B.V.
Höltersweg 10
NL - 7556 BX Hengelo
QM-Nr. 49 02 0131004
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell BSX
Typ BSX 1570
Radgröße 15x7JJ
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
LK100 BSX 15x7JJ LK100/Ø73,0xØ57,1 4/100/57,1 38 530 1900
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen -
Radtyp und Ausführung BSX 15x7JJ
Radgröße 15x7JJ
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen LST
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 22
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 091142 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
Fertiger/Zulieferer Nama Holland B.V.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cordoba 44-95 195/50R15 A02 A04 A05
6K/C 44-95 205/45R15 K1a A06 A08 A09
G613 44-95 215/45R15 K1a A12 A15 A21
L18 Se1
VW7 S01
Seat Cordoba/Ibiza 37-115 195/50R15 A02 A04 A05
6K 37-115 205/45R15 K1a A06 A08 A09
e9*93/81*0001*.., 37-115 215/45R15 K1c A12 A15 A21
e9*98/14*0001*.. Car Flh L18
Se1 Sth VW7
S01
Seat Ibiza 33-110 195/50R15 A02 A04 A05
6K 33-110 205/45R15 K1a A06 A08 A09
G406 33-110 215/45R15 K1a A12 A15 A21
L18 Se1
VW7 S01
VW Caddy 42-66 195/50R15 K41 K45 K56 A02 A04 A05
9KV 42-66 205/50R15 K1a K41 K42 K45 K56 A06 A08 A09
e9*93/81*0007*.., 42-66 215/45R15 K41 K45 K56 A12 A15 A21
e9*98/14*0007*.. B25 L18
VW7 S01
VW Caddy 44-66 195/50R15 K41 K45 A02 A04 A05
9KVF 44-66 205/50R15 K1a K41 K42 K45 A06 A08 A09
H337 44-66 215/45R15 K41 K45 A12 A15 A21
B25 L18
VW7 S01
VW Golf (II) 40-59 195/50R15 K1a K2b K42 K63 A02 A04 A05
19EL A06 A08 A09
F290 A12 A15 A21
B18 X83 S01
VW Golf (II), Jetta 118 195/50R15 K63 A02 A04 A05
19E 118 215/45R15 K63 A06 A08 A09
D186, /1, /2 33-102 195/50R15 K1a K2b K42 K63 A12 A15 A21
33-102 215/45R15 K1a K2b K42 K63 B18 X83 S01
VW Golf (III), Vento 40-85 195/50R15 A02 A04 A05
1E, 1E..., 1H, 1H... 40-85 205/50R15 K42 A06 A08 A09
F804,894, G156,407, 40-85 215/45R15 K42 A12 A15 A21
e1*93/81*0004*, A58 V00 V15
e1*96/79*0068*, S01
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Lupo 92 205/45R15 K2b K42 A02 A04 A05
6ES A06 A08 A09
e1*98/14*0147*.., A12 A15 A21
e1*2001/116*0147*.. S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
Fertiger/Zulieferer Nama Holland B.V.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat 50-100 195/50R15 R37 T82 106 A02 A04 A05
35I 50-100 195/55R15 T83 T84 106 A06 A08 A09
E657, /1 50-100 205/50R15 K42 106 A12 A15 A21
50-100 215/45R15 K42 T82 106 B18 S01
50-100 215/50R15 Car K42 106
VW Polo 33-92 195/50R15 G01 K1a K2b K42 K56 L02 A02 A04 A05
6N 33-92 205/45R15 K42 K56 A06 A08 A09
G774, A12 A15 A21
e1*96/79*0069*.., K45 Se1
e1*98/14*0069*.. VW7 S01
VW Polo 33-74 195/50R15 G01 K1a K2b K42 K45 K56 L02 A02 A04 A05
6NF 33-74 205/45R15 K42 K56 A06 A08 A09
G951 A12 A15 A21
Se1 VW7
S01
VW Polo, P. Classic 40-81 195/50R15 K1c A02 A04 A05
6KV 40-81 205/45R15 K1a A06 A08 A09
H249, A12 A15 A21
e9*93/81*0008*.., Car L18 Se1
e9*98/14*0008*.. Sth VW7 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
Fertiger/Zulieferer Nama Holland B.V.
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B18 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten Bremsscheiben.
B25 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
Fertiger/Zulieferer Nama Holland B.V.
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K63 Durch Nacharbeit der Ausbuchtungen für den Klappmechanismus der Rücksitzbank ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den hinteren Radhäusern herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
L18 Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem
Lenkeinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und Stabilisator
zu achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm an Achse 1
ist der Lenkeinschlag zu begrenzen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Se1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit der Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ Lucas CN5 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
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Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
VW7 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsanlage Typ VW II (Bendix,
Scheiben-Ø 239 mm, Scheibendicke 18 mm, belüftet) an Achse1.
X83 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit verstärktem
Bremsträgerrahmen an Achse 1.
106 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1060 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia im September 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 08.06.2010 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: 100/4 + 108/4.
Dieses Festigkeitsgutachten ist nur gültig für den Lochkreis 100/4.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 09-1142-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15x7JJ Typ BSX 1570
Fertiger/Zulieferer Nama Holland B.V.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 8.Juni 2010
Bohlander 00151937.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim