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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer             Nama Holland B.V.

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      Nama Holland B.V.
                                Höltersweg 10 -14
                                NL - 7556 BX Hengelo (Ov.)
                                QM-Nr. 49 02 0131004

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          BSX
Typ                             BSX 1675
Radgröße                        16x7.5JJ
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
LK100         BSX 16x7.5JJ                          4/100/60,1         38       475     1930
              LK100/Ø73,0xØ60,1

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               -
Radtyp und Ausführung           BSX 16x7.5JJ
Radgröße                        16x7.5JJ
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LST
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100               22
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       105               22

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 091192 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Nummer                          09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer             Nama Holland B.V.

                                                                                          Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan            50-77          195/50R16         R70                                A02 A04 A05
SD/SR                  50-77          195/55R16         K17 R70                            A06 A08 A09
e2*2001/116*0314*..;   50-77          205/50R16         K17                                A12 A15 A21
e2*2001/116*0323*..;   50-77          215/45R16         K17                                Sth V16 S02
e2*2007/46*0030*..     50-77          215/50R16         K17 K1a K1b K25 K2b K41 K44
                                                        K56
                      50-77           225/45R16         K17
Dacia Sandero         50-65           195/50R16         K1a K1b K2b                        A02 A04 A05
SD/SR                 50-65           195/55R16         K1a K1b K2b                        A06 A08 A09
e2*2001/116*          50-65           205/50R16         K1a K1b K2b                        A12 A15 A21
0314*15-../0323*11-.. 50-65           215/45R16         K1a K1b K2b                        Flh V16 S02
e2*2007/46*0013*..: 50-65             225/45R16         K1a K1b K2b
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero Step. 50, 64            195/55R16         R70                                A02 A04 A05
SD/SR                 50, 64          205/50R16                                            A06 A08 A09
e2*2001/116*          50, 64          225/45R16                                            A12 A15 A21
0314*28-../0323*20-.                                                                       Flh KMV V16
- Stepway                                                                                  S02
Nissan Micra          48-81           195/45R16         K1c K2c K42                        A02 A04 A05
K12                   48-81           205/45R16         K1c K25 K2c K42 K44                A06 A08 A09
e11*2001/116*0195*. 48-81             215/40R16         G66 K1c K2c K42 K44                A12 A15 A21
                                                                                           Cbo Flh V16
                                                                                           S01
Nissan Note          50-85            195/50R16         K1c K2b R70                        A02 A04 A05
E11                  50-85            195/55R16         K1c K2b R70                        A06 A08 A09
e11*2001/116*0268*. 50-85             205/50R16         K1c K2b                            A12 A15 A21
                     50-85            215/45R16         K1c K2b                            S01
                     50-85            225/45R16         K1c K2b
Renault Clio         48-102           195/50R16         K1c K2b R70 95                     A02 A04 A05
R                    48-102           205/45R16         K1a K1b 95                         A06 A08 A09
e2*2001/116*0327*..; 48-102           205/50R16         G77 K1c K2b 95                     A12 A15 A21
e2*2007/46*0008*..   48-102           215/45R16         K1c K2b 95                         Car Flh R1S
                     48-102           225/45R16         K1c K2b 95                         RDK S01
Renault Clio         48-102           195/50R16         R70 95                             A02 A04 A05
R                    48-102           205/45R16         95                                 A06 A08 A09
e2*2001/116*0327*..; 48-102           215/45R16         95                                 A12 A15 A21
e2*2007/46*0008*..                                                                         Car Flh R1B
                                                                                           RDK S01
Renault Modus          48-82          195/45R16         T80 T84                            A02 A04 A05
P                      48-82          195/50R16         K1a K1b K2b K44 K46 K56 R70        A06 A08 A09
e2*2001/116*0319*..;   48-82          205/45R16         K1a K1b K2b K44 K46                A12 A15 A21
e2*2007/46*0007*..     48-82          215/45R16         K1a K1b K2b K44 K46 K56            A60 RDK
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

95       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 950 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer            Nama Holland B.V.

                                                                                      Seite 3 von 7
A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer            Nama Holland B.V.

                                                                                      Seite 4 von 7
G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer             Nama Holland B.V.

                                                                                         Seite 5 von 7
K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F oder H).

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, D, E, L oder S).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer             Nama Holland B.V.

                                                                                        Seite 6 von 7
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia im November 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.7.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: 100/4 + 108/4. Dieses
Festigkeitsgutachten ist nur gültig für den Lochkreis 100/4.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        09-1192-A03-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 16x7.5JJ Typ BSX 1675
Fertiger/Zulieferer           Nama Holland B.V.

                                                                                      Seite 7 von 7
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 23.Juli 2010




Bohlander                                                                    00153551.DOC




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