GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809 Hersteller Bavaria Technik GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Bavaria Technik GmbH Dr.-Kilian-Straße 11 92637 Weiden QM-Nr.: 49 02 0450810 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell 16 Typ 16 809 Radgröße 8,0Jx19EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - T 16 809 35 T/ohne Ring 5/120/67,1 35 850 2260 X 16 809 35 T/5402 Ø72,6-Ø67,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48219 Herstellerzeichen BA.T. Radtyp und Ausführung 16 809 (s.o.) Radgröße 8,0Jx19EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 150 - (Gesamthöhe: 40 mm) Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Opel Saab Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809 Hersteller Bavaria Technik GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Malibu 118, 123 225/40R19 T93 A12 A19 A58 KL1G 118, 123 225/45R19 T96 A99 Lim S01 e9*2007/46*0188*.. 118, 123 235/40R19 T96 118, 123 245/35R19 T93 118, 123 245/40R19 Opel Insignia 81-191 225/40R19 R37 T89 T93 A12 A19 A99 0G-A 81-191 235/40R19 B03 Flh Lim e1*2001/116*0475*..; 81-191 245/35R19 T89 T93 S01 e1*2007/46*0374*.. 81-191 245/40R19 - incl. Facelift 2013 Opel Insignia 81-191 225/40R19 R37 T89 T93 A12 A19 A99 0G-A, -/V 81-191 235/40R19 T92 T96 B03 Car KOV e1*2001/116*0475*..; 81-191 245/35R19 T89 T93 S01 e1*2007/46*0374*..; 81-191 245/40R19 T94 T98 e1*2007/46*0860*.. - Sports Tourer - Station Wagon - incl. Facelift 2013 Opel Insignia Country 120-184 225/45R19 T96 A12 A19 A56 Tourer 120-184 235/40R19 T96 A99 Car KMV 0G-A 120-184 235/45R19 S01 e1*2007/46*0374*11-.. 120-184 245/40R19 120-184 245/45R19 Opel Insignia OPC 239 235/40R19 M+S A12 A19 A56 0G-A 239 245/35R19 M+S T93 A99 Flh Lim e1*2001/116*0475*..; 239 245/40R19 M+S S01 e1*2007/46*0374*.. - incl. Facelift 2013 Opel Insignia OPC 239 235/40R19 M+S T96 A12 A19 A56 0G-A 239 245/35R19 M+S T93 A99 Car KOV e1*2001/116*0475*..; 239 245/40R19 M+S T94 T98 S01 e1*2007/46*0374*.. - Sports Tourer - Station Wagon - incl. Facelift 2013 Saab 9-5 118-221 225/40R19 T93 A12 A19 A99 YS3G 118-221 235/40R19 T96 Lim S01 e4*2007/46*0137*.. 118-221 245/35R19 T93 118-221 245/40R19 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809 Hersteller Bavaria Technik GmbH Seite 3 von 5 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809 Hersteller Bavaria Technik GmbH Seite 4 von 5 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809 Hersteller Bavaria Technik GmbH Seite 5 von 5 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. Mai 2015 Laux 00228661.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim