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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Bavaria Technik GmbH
                                  Dr.-Kilian-Straße 11
                                  92637 Weiden
                                  QM-Nr.: 49 02 0450810

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            16
Typ                               16 809
Radgröße                          8,0Jx19EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-            T 16 809 35 T/ohne Ring               5/120/67,1         35        850    2260
             X 16 809 35 T/5402 Ø72,6-Ø67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48219
Herstellerzeichen                 BA.T.
Radtyp und Ausführung             16 809 (s.o.)
Radgröße                          8,0Jx19EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      150                  -
          (Gesamthöhe: 40 mm)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       225/40R19   T93                               A12 A19 A58
KL1G                    118, 123       225/45R19   T96                               A99 Lim S01
e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/40R19   T96
                        118, 123       245/35R19   T93
                        118, 123       245/40R19
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                       A12 A19 A99
0G-A                    81-191         235/40R19                                     B03 Flh Lim
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   T89 T93                           S01
e1*2007/46*0374*..      81-191         245/40R19
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                       A12 A19 A99
0G-A, -/V               81-191         235/40R19   T92 T96                           B03 Car KOV
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   T89 T93                           S01
e1*2007/46*0374*..;     81-191         245/40R19   T94 T98
e1*2007/46*0860*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia Country   120-184        225/45R19   T96                               A12 A19 A56
Tourer                  120-184        235/40R19   T96                               A99 Car KMV
0G-A                    120-184        235/45R19                                     S01
e1*2007/46*0374*11-..   120-184        245/40R19
                        120-184        245/45R19
Opel Insignia OPC       239            235/40R19   M+S                               A12 A19 A56
0G-A                    239            245/35R19   M+S T93                           A99 Flh Lim
e1*2001/116*0475*..;    239            245/40R19   M+S                               S01
e1*2007/46*0374*..
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia OPC       239            235/40R19   M+S T96                           A12 A19 A56
0G-A                    239            245/35R19   M+S T93                           A99 Car KOV
e1*2001/116*0475*..;    239            245/40R19   M+S T94 T98                       S01
e1*2007/46*0374*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Saab 9-5                118-221        225/40R19   T93                               A12 A19 A99
YS3G                    118-221        235/40R19   T96                               Lim S01
e4*2007/46*0137*..      118-221        245/35R19   T93
                        118-221        245/40R19


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48219 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55091610 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ 16 809
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Mai 2015




Laux                                                                 00228661.DOC




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