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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48663 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55082111 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 18 807
Hersteller                        Bavaria Technik GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6
Auftraggeber                      Bavaria Technik GmbH
                                  Dr.-Kilian-Straße 11
                                  92637 Weiden
                                  QM-Nr.: 49 02 0450810

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            18
Typ                               18 807
Radgröße                          8Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe        last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)         (kg)
-            P 18 807 50 T / ohne Ring             5/120/65,1          50           1000   2220

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48663
Herstellerzeichen                 BA.T.
Radtyp und Ausführung             18 807 (s.o.)
Radgröße                          8Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment             Schaftlänge (mm)
                                                          (Nm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=27,8 mm    180                      36,5
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=27,8 mm    160                      36,5
S04       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=27,8 mm    180                      36,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48663 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55082111 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 18 807
Hersteller                            Bavaria Technik GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132        245/65R17   A10                                 A07 A19 A57
2H, 2HS2                     90-132        255/60R17   A12                                 A99 KMV S02
e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/65R17   A12
e1*2007/46*0750*..
- Pickup
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Amarok                    90-132        245/65R17   A10 K1a K1b K2c                     A01 A07 A19
2H, 2HS2                     90-132        255/60R17   A12 K1c K2c                         A57 A99 KOV
e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/65R17   A12 K1c K2c                         S02
e1*2007/46*0750*..
- Pickup
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17   A12 T98 T99                         A07 A19 A99
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17   A91 R50 T01                         S02
e1*2001/116*                 62-173        235/55R17   A12 T03 T99
0220*00-35;                  62-173        255/50R17   A01 A12 K1a T00 T01
e1*2001/116*0286*..,
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17   A91 R50 T01                         A07 A19 A99
7HM, 7HMA                    62-173        235/55R17   A12 T03 T99                         S02
e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/50R17   A01 A12 K1a T00 T01
e1*2001/116*
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17   A91 R50 T01 T97                     A07 A19 A99
7J0                          62-150        235/55R17   A12 T03 T99                         S02
e1*2007/46*                  62-150        245/50R17   A12 T98 T99
0130*00-15                   62-150        255/50R17   A01 A12 K1a T00 T01
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A19
7HC                          62-150        225/60R17   A01 G01 T03 T99                     A57 A99 S04
e1*2001/116*                 62-150        235/55R17   T03 T99
0220*36-..
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A19
7HMA                         62-150        225/60R17   A01 G01 T03                         A57 A99 S04
e1*2001/116*                 62-150        235/55R17   T03
0289*25-..
- California




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48663 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55082111 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 18 807
Hersteller                       Bavaria Technik GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6)            62-150         225/55R17    R50 T01                                A07 A12 A19
7J0                    62-150         225/60R17    A01 G01 T03 T99                        A57 A99 S04
e1*2007/46*            62-150         235/55R17    T03 T99
0130*16-..
-Transporter
- geschl.Aufbau
VW Touareg R5          120,128        235/65R17    A01 A11 K1a                            A07 A19 A99
7L                     120,128        255/60R17    A01 A30 K1c K2b                        B03 S03
e1*2001/116*0203*..    120,128        275/55R17    A01 A12 K1c K2c

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.


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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55082111 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 18 807
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48663 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55082111 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 18 807
Hersteller                      Bavaria Technik GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R50   Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in die-
sem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. November 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48663 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55082111 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 18 807
Hersteller                     Bavaria Technik GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. November 2015




Laux

BW/RL                                         00239131.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim