Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 10 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
510846651 PT RC-MatrixT-706 PT ohne 65,1 920 2150 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V; (Flachbund lose für LM-Räder)
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung bei Serie Stahlrad :Serie;
bei Serie Alurad: C17B24-MW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 46801*05
Typ : V; (Kegelbund lose für Stahlräder)
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung bei Serie Stahlrad :Serie;
bei Serie Alurad: C17B24-MW
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: Jumpy, Dispatch
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R16C 106 12O 725; 73C; 74C; 76U;
225/60R16 98 12I; 5JA 77E; S34
225/60R16C 12I
105/103
225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
225/65R16C 11A; 12A; 26P
112/110
235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA
235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 10 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: Jumpy SpaceTourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R16C 106 12O 725; 73C; 74C; 76U;
225/60R16 98 12I; 5JA 77E; S34
225/60R16C 12I
105/103
225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
225/65R16C 11A; 12A; 26P
112/110
235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA
235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V (Flachbund lose für LM-Räder)
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung bei Serie Stahlrad :Serie;
§ 22 46801*05
bei Serie Alurad: C17B24-MW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V; (Kegelbund lose für Stahlräder)
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung bei Serie Stahlrad :Serie;
bei Serie Alurad: C17B24-MW
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0533*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R16C 106 12O 725; 73C; 74C; 76U;
225/60R16 98 12I; 5JA 77E; S34
225/60R16C 12I
105/103
225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
225/65R16C 11A; 12A; 26P
112/110
235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA
235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 10 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0532*.. 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R16C 106 12O 725; 73C; 74C; 76U;
225/60R16 98 12I; 5JA 77E; S34
225/60R16C 12I
105/103
225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
225/65R16C 11A; 12A; 26P
112/110
235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA
235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V (Flachbund lose für LM-Räder)
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung bei Serie Stahlrad :Serie;
§ 22 46801*05
bei Serie Alurad: C17B24-MW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V; (Kegelbund lose für Stahlräder)
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung bei Serie Stahlrad :Serie;
bei Serie Alurad: C17B24-MW
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: PROACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/60R16 99 12O; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*2007/46*0538*.. 215/65R16 98 12O; 5JA 51A; 71C; 71K; 721;
215/65R16C 106 12O 725; 73C; 74C; 76U;
225/60R16 98 12I; 5JA 77E; S34
225/60R16C 12I
105/103
225/65R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
225/65R16C 11A; 12A; 26P
112/110
235/55R16 98 11A; 12A; 26P; 5JA
235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 5KA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
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Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 46801*05
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 10 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
S34) Es sind die Befestigungsteile des Radherstellers für das entsprechende Stahlrad zu verwenden.
§ 22 46801*05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*..
Handelsbez.: Jumpy SpaceTourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 46801*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*..
Handelsbez.: Jumpy, Dispatch
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§ 22 46801*05
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*..
Handelsbez.: Expert, Expert Traveller
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§ 22 46801*05
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*..
Handelsbez.: Expert Traveller
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§ 22 46801*05
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 10 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*..
Handelsbez.: PROACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§ 22 46801*05
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 10 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 12.01.2017
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Seite: 11 von 11
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*..
Handelsbez.: PROACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
§ 22 46801*05
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.