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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              RC14-6S-757
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             K4
Radgröße:                                             7½Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  139,7 mm
Lochzahl:                                                   6
Mittenlochdurchmesser:                                 106,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        970 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
AN1P(EU, N), AN1P(EU, N)-        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP-600D6F 120 Nm
TMG                              M12x1,5
J12                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP-600D6F 140 Nm
                                 M12x1,5




RA-000413-H0-216-06~TO-6-139_7-106-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


Typ:                             J12
ABE / EG-Genehmigung:            e6*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 183  Toyota Landcruiser          225/70R17                         A01) bis A10)
              ( Fahrzeug ohne                                               K01)K02)
              Kotflügelverbreiterung      235/70R17
              Breite: 1790 mm)
                                               245/65R17

                                               265/65R17

 120 bis 183          Toyota Landcruiser       225/70R17                    A02) bis A10)
                      ( Fahrzeug mit
                      Kotflügelverbreiterung   235/70R17
                      Breite: 1875 mm)
                                               245/65R17

                                               265/65R17

e6*2001/116*0089*08   1290/1800                                             6/139,7/106



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                    e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)-TMG                e13*2007/46*1698*..
AN1P(EU, N)                    e6*2007/46*0337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150   Toyota Hilux              265/65R17                           A02) bis A10)
              (Nur Extra Cab und Double                                     E70)EF0)
              Cab)                      275/60R17
                                        A94a)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     265/65R17 oder 265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2020




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