Kraftfahrt-Bundesamt
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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 47109*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7,5 J x 17 EH2+
Typ: RC14-6S-757
Inhaber der ABE Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
und Hersteller: DE-53919 Weilerswist
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
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Nummer der ABE: 47109*01
Die ABE Nr. 47109 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 EH2+ , Typ RC14-6S-757,
in den Ausführungen:
Nr. Ausführungsbezeichnung Zu- max. Loch- Ein-
Mitten-
der Kennzeichnung Kennzeichnung lässige Abroll- kreis-Ø preß-
loch-Ø
An- auf dem auf dem Radlast umfang in mm / tiefe
in mm
lage Rad Zentrierring in kg in mm Lochzahl in mm
1 RC14-6S-757 N2 ohne Ring 66,1 900 2400 114,3/6 30
2 RC14-6S-757 K4 ohne Ring 106,1 970 2400 139,7/6 30
970 2400
3 RC14-6S-757 JF3 ohne Ring 67,1 139,7/6 46
966 2410
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens
Nr. RA-00413-A0-216 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord Mobilität GmbH &
Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Essen, vom 05.06.2009 festgehaltenen
Angaben.
Flensburg, 30.06.2009
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. RA-000413-B0-216
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 47109*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.