Gutachten
Nr. RA-000413-A0-216
zur Erteilung einer
Allgemeinen Betriebserlaubnis nach
§ 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
für den Sonderradtyp RC14-6S-757
I Auftraggeber: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Strasse 32
53919 Weilerswist- Derkum
Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 2 Grundausführungen gefertigt. Durch Verwendung von
Zentrierringen oder durch die Mittenbohrung wird die erforderliche Mittenzentrierung für die
einzelnen Fahrzeuge hergestellt. Dieses Gutachten gilt für LM-Sonderräder ab dem in der
Übersicht zu III genannten Herstelldatum.
II Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Radtyp: RC14-6S-757
Radgröße: 7½ J x 17 EH2+
Einpresstiefe: siehe Übersicht
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast: siehe Übersicht
Reifenabrollumfang: siehe Übersicht
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96
RA-000413-A0-216-0
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. : RA-000413-A0-216
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC14-6S-757
III Übersicht der Ausführungen
III.1 Ausführungen ohne Zentrierring:
Ausfüh- Lochzahl/ Bolzen- zyl. Maß Einpreß- Mitten- zul. zul. ab
rungs- Lochkreis loch-Ø Bolzen- tiefe loch-Ø Abroll- Radlast Herstell-
bezeich- -Ø in mm in mm loch in mm in mm umfang in kg datum
nung in mm in mm
N2 6/114,3 18,5 11 30 66,1 2400 900 8/2007
JF3 6/139,7 15 9 46 67,1 2400 970 8/2007
III.2 Ausführungen mit Zentrierring
-entfällt-
IV Beschreibung der Sonderräder
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist-Derkum
Vertrieb: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist-Derkum
Art der Sonderräder: Einteiliges LM-Sonderrad mit unsymmetrischem Tiefbett und
Extended Hump 2+, Felgenschüssel mit 6 Speichen und
dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Nabenbohrung durch
Deckel verschlossen.
Korrosionsschutz: Lackierung
IV.1 Radanschluß
Befestigungsart: je nach Fahrzeugtyp mit Kegelbundschrauben bzw. –muttern
für Befestigungssitz Kegelwinkel 60 ° oder Flachbund mit dem
vom Fahrzeughersteller serienmäßigen Schrauben bzw.
Muttern
Anzahl der
Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht
Durchmesser der
Befestigungsbohrungen in mm: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser in mm : siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Typzeichen: KBA ....
RA-000413-A0-216-0
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. : RA-000413-A0-216
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC14-6S-757
An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Herstellerzeichen: RCD-Germany
Gießereizeichen: JAW
Radtyp und Ausführung: RC14-6S-757
und z.B. N2 für Ausführung mit Lochkreis 114,3 mm, 66,1 mm
Mittenloch und Einpresstiefe 30 mm
Radgröße: 7,5 Jx17EH2+
Einpresstiefe: z.B. ET30
Herstelldatum: Fertigungsmonat und –jahr in Rundstempelform
An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein.
V. Sonderradprüfung
V.1 Felgengröße
Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent-
sprechen in Anlehnung der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften
Muster stimmten mit den Zeichnungsunterlagen überein.
V.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.
V.3 Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz, Bericht Nr.: 07-0973-A00-V01 durchgeführt.
VI Anbau und Verwendungsprüfung
VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in
den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
VI.2 Fahrversuche
Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpresstiefe liegt zum Teil nicht vor.
Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen wurden entsprechend den Vorgaben des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtungen von
baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit" Anhang I durchgeführt.
Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich keine Beanstandungen. Kriterien des
Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die
Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße
„Maximum in Service“.
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Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. : RA-000413-A0-216
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC14-6S-757
VI.3 Fahrwerksfestigkeit
Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen
Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
VI.4 Prüfergebnis
Gegen die Verwendung des Radtyps RC14-6S-757 an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen
Bedenken.
VII Zusammenfassung
Die Sonderräder RC14-6S-757 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
entsprechen den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre
Anhänger“ vom 25.11.1998. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen
keine technischen Bedenken.
Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei-
henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass
dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich
der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die
Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an
den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er-
forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, dass bei Ver-
wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden
sind.
Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der
Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw.
A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage).
VIII Anlagen
VIII.1 Radspezifische Anlagen
Zeichnungsnr.: Datum:
Zeichnung des Sonderrades RC14-6S-757 11.06.2007
incl. Nabenkappe bis Änderung - 03.09.2007
Radschraube, Muttern & div. ZSZM-01 20.06.2006
Adapter
Radbeschreibung 28.08.2007
VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
Ausführungen mit 6- Loch ET30:
Seiten Datum
Anlage 1 (Nissan 6/114,3/66,1) 1 bis 3 03.09.2007
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Gutachten zur Erteilung einer ABE
Nr. : RA-000413-A0-216
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC14-6S-757
Ausführungen mit 6- Loch ET46:
Seiten Datum
Anlage 2 (Mitsubishi 6/139,7/67,1) 1 bis 3 03.09.2007
Dieses Gutachten über den Sonderradtyp RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels
Deutschland GmbH besteht aus 5 Seiten und den oben aufgeführten Anlagen.
Essen, 03.09.2007
Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning
Karwig
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