Gutachten Nr. RA-000413-A0-216 zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Sonderradtyp RC14-6S-757 I Auftraggeber: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Strasse 32 53919 Weilerswist- Derkum Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 2 Grundausführungen gefertigt. Durch Verwendung von Zentrierringen oder durch die Mittenbohrung wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt. Dieses Gutachten gilt für LM-Sonderräder ab dem in der Übersicht zu III genannten Herstelldatum. II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Radtyp: RC14-6S-757 Radgröße: 7½ J x 17 EH2+ Einpresstiefe: siehe Übersicht Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: siehe Übersicht Reifenabrollumfang: siehe Übersicht TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96 RA-000413-A0-216-0 Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000413-A0-216 Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC14-6S-757 III Übersicht der Ausführungen III.1 Ausführungen ohne Zentrierring: Ausfüh- Lochzahl/ Bolzen- zyl. Maß Einpreß- Mitten- zul. zul. ab rungs- Lochkreis loch-Ø Bolzen- tiefe loch-Ø Abroll- Radlast Herstell- bezeich- -Ø in mm in mm loch in mm in mm umfang in kg datum nung in mm in mm N2 6/114,3 18,5 11 30 66,1 2400 900 8/2007 JF3 6/139,7 15 9 46 67,1 2400 970 8/2007 III.2 Ausführungen mit Zentrierring -entfällt- IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist-Derkum Vertrieb: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist-Derkum Art der Sonderräder: Einteiliges LM-Sonderrad mit unsymmetrischem Tiefbett und Extended Hump 2+, Felgenschüssel mit 6 Speichen und dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Nabenbohrung durch Deckel verschlossen. Korrosionsschutz: Lackierung IV.1 Radanschluß Befestigungsart: je nach Fahrzeugtyp mit Kegelbundschrauben bzw. –muttern für Befestigungssitz Kegelwinkel 60 ° oder Flachbund mit dem vom Fahrzeughersteller serienmäßigen Schrauben bzw. Muttern Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser in mm : siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Typzeichen: KBA .... RA-000413-A0-216-0 Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000413-A0-216 Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC14-6S-757 An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Herstellerzeichen: RCD-Germany Gießereizeichen: JAW Radtyp und Ausführung: RC14-6S-757 und z.B. N2 für Ausführung mit Lochkreis 114,3 mm, 66,1 mm Mittenloch und Einpresstiefe 30 mm Radgröße: 7,5 Jx17EH2+ Einpresstiefe: z.B. ET30 Herstelldatum: Fertigungsmonat und –jahr in Rundstempelform An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein. V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent- sprechen in Anlehnung der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz, Bericht Nr.: 07-0973-A00-V01 durchgeführt. VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpresstiefe liegt zum Teil nicht vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Vorgaben des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtungen von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" Anhang I durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. RA-000413-A0-216-0 Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000413-A0-216 Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC14-6S-757 VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps RC14-6S-757 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken. VII Zusammenfassung Die Sonderräder RC14-6S-757 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH entsprechen den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei- henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er- forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, dass bei Ver- wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw. A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage). VIII Anlagen VIII.1 Radspezifische Anlagen Zeichnungsnr.: Datum: Zeichnung des Sonderrades RC14-6S-757 11.06.2007 incl. Nabenkappe bis Änderung - 03.09.2007 Radschraube, Muttern & div. ZSZM-01 20.06.2006 Adapter Radbeschreibung 28.08.2007 VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Ausführungen mit 6- Loch ET30: Seiten Datum Anlage 1 (Nissan 6/114,3/66,1) 1 bis 3 03.09.2007 RA-000413-A0-216-0 Gutachten zur Erteilung einer ABE Nr. : RA-000413-A0-216 Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC14-6S-757 Ausführungen mit 6- Loch ET46: Seiten Datum Anlage 2 (Mitsubishi 6/139,7/67,1) 1 bis 3 03.09.2007 Dieses Gutachten über den Sonderradtyp RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH besteht aus 5 Seiten und den oben aufgeführten Anlagen. Essen, 03.09.2007 Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning Karwig RA-000413-A0-216-0