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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-D0-216
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               RC14-6S-757
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              N2
Radgröße:                                              7½Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    6
Mittenlochdurchmesser:                                  66,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2360 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
D40, D401, R51                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                -      130 Nm
                                  M12x1,25




RA-000413-D0-216-01~NI-6-114_3-66-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-D0-216
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R51                            e9*2001/116*0051*..
R51                            e11*2007/46*0620*..
R51                            e3*2007/46*0074*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 198    Pathfinder              245/70R17                         A02) bis A10)
                                        E50)

                                         255/65R17

                                         265/65R17

                                         265/60R17
                                         A01)K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D40                            L 617
D401                           e9*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106 bis 140    Navara                  235/70R17                         A02) bis A10)ER1)
                                        E50)

                                         245/65R17
                                         E50)

                                         245/70R17
                                         E50)

                                         255/65R17
                                         E55)

                                         265/65R17

                                         265/60R17

                                         275/60R17



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000413-D0-216-01~NI-6-114_3-66-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-D0-216
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.




RA-000413-D0-216-01~NI-6-114_3-66-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-D0-216
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 265/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1920 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2015




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