Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47109
                             Nr. :                      RA-000413-G0-216
                             Anlage-Nr. :               4a
                             Seite :                    1/3                                                        Mo b i l i t ä t
                             Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                 RC14-6S-757


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten


                             Radtyp:                                              RC14-6S-757
                             Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                             N2
                             Radgröße:                                             7½Jx17EH2+
                             Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
                             Lochzahl:                                                   6
§ 22 47109, Erweiterung 06




                             Mittenlochdurchmesser:                                 66,10 mm
                             Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                          ohne Ring
                             geprüfte Radlast:                                        960 kg
                             bei Reifenabrollumfang:                                 2400 mm

                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke :     Mercedes

                             Radbefestigung
                             Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                                  moment
                             4701                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP-610D2F 120 Nm
                                                              M12x1,25




                             RA-000413-G0-216-04a~DB-6-114_3-66-ET40.docx
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47109
                             Nr. :                      RA-000413-G0-216
                             Anlage-Nr. :               4a
                             Seite :                    2/3                                                            Mo b i l i t ä t
                             Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                 RC14-6S-757


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             4701                           e9*2007/46*6531*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             120 bis 140     Mercedes X-Klasse       255/65R17                         A02) bis A10)
                                                                     A94a)

                                                                      265/60R17

                                                                      275/60R17
                                                                      A01)K01)K02)



                             Auflagen und Hinweise
                             A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                                  verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
§ 22 47109, Erweiterung 06




                                  verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                                  einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                                  Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                                  den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                  Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                                  ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                                  Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                  verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                                  der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                                  Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                                  Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

                             A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                                  keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                                  mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                  mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                  müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                  und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                             A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                                  Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                                  angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                                  verwenden.

                             A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                  vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


                             RA-000413-G0-216-04a~DB-6-114_3-66-ET40.docx
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47109
                             Nr. :                      RA-000413-G0-216
                             Anlage-Nr. :               4a
                             Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
                             Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                 RC14-6S-757


                             A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                                  länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                                  ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                                  großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                                  verwendet werden.

                             A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                                  sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                                  Gutachten erlaubt wird.

                             A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                                  Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.

                             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                                  nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                  Fahrzeugherstellers).
§ 22 47109, Erweiterung 06




                             K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                                  oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                                  hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                                  maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                                  oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                                  hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                                  maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                             Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                             für die Sonderräder Typ RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland
                             GmbH.

                             Geschäftsstelle Essen, 15.03.2018




                             RA-000413-G0-216-04a~DB-6-114_3-66-ET40.docx