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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47109
                Nr. :                      RA-000413-E0-216
                Anlage-Nr. :               4
                Seite :                    1/3                                                         Mo b i l i t ä t
                Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                Teiletyp :                 RC14-6S-757


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten


                Radtyp:                                               RC14-6S-757
                Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              N2
                Radgröße:                                              7½Jx17EH2+
                Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
                Lochzahl:                                                    6
                Mittenlochdurchmesser:                                  66,10 mm
§ 22 47109*04




                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           ohne Ring
                geprüfte Radlast:                                         960 kg
                bei Reifenabrollumfang:                                  2400 mm


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke :      Nissan

                Radbefestigung
                Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
                D231                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                                                  M12x1,25




                RA-000413-E0-216-04~NI-6-114_3-66-ET40.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47109
                Nr. :                      RA-000413-E0-216
                Anlage-Nr. :               4
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                Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                Teiletyp :                 RC14-6S-757


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                D231                           e9*2007/46*6364*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 140     Nissan Navara           255/65R17                         A02) bis A10)
                                (nur Allrad)                                              E57)EF0)
                                                        265/60R17
                                                        A01)K01)

                                                         275/60R17
                                                         A01)K01)



                Auflagen und Hinweise
                A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                     Muster bescheinigen zu lassen.
§ 22 47109*04




                A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

                A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                     verwenden.

                A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


                RA-000413-E0-216-04~NI-6-114_3-66-ET40.docx
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47109
                Nr. :                      RA-000413-E0-216
                Anlage-Nr. :               4
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                Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                Teiletyp :                 RC14-6S-757


                A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                     verwendet werden.

                A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                     Gutachten erlaubt wird.

                A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                     Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.

                E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
                     Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

                EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
§ 22 47109*04




                     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                     hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                die Sonderräder Typ RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                Geschäftsstelle Essen, 30.09.2016




                RA-000413-E0-216-04~NI-6-114_3-66-ET40.docx