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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    1/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              RC14-6S-757
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             N2
Radgröße:                                             7½Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   6
Mittenlochdurchmesser:                                 66,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
D231C                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP-610D2F 120 Nm
                                 M12x1,25




RA-000413-H0-216-04b~RE-6-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
D231C                              e9*2007/46*6515*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 140     Renault Alaskan             255/65R17                         A02) bis A10)
                (nur Allrad, FZ mit                                           E72)E73)EF0)ER1)
                serienreifen 255/..)        265/60R17
                                            A01)K01)

                                           275/60R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
D231C                              e9*2007/46*6515*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Renault Alaskan             225/65R17                         A02) bis A10)
                (nur Allrad, FZ mit         N235)T106)                        E73)EF0)ER1)
                Serienreifen 205/..)
                                            245/60R17
                                            N255)

                                           275/55R17
                                           A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E72) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E73) Nur geprüft für Fahrzeuge mit serienmäßigen Ladeflächenaufbau (Ladefläche offener
     Kasten)

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000413-H0-216-04b~RE-6-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47109
Nr. :                      RA-000413-H0-216
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                 RC14-6S-757


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RC14-6S-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2020




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