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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC17
Typ                            RC17-809
Radgröße                       8Jx19EH2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
O2             RC17-809 O2/ ohne Ring              5/110/65,1         35       715     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47224
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC17-809 (s.o.)
Radgröße                       8Jx19EH2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55016208 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa Romeo
                               Fiat
                               Opel
                               Saab

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-134        225/40R19      T93 Z17                       A02 A04 A05
939                    85-134        225/40R19      A01 G16 T93                   A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    85-134        235/35R19      A01 K2b T91                   A14 A18 A58
                       85-134        235/40R19      A01 G73 K2b T92 T96           B01 B02 B29
                       85-134        245/35R19      A01 G16 K2b K46 T93           Car Lim RDK
                                                                                  S02
Alfa Brera, Spider     120-134       225/40R19      T93                           A02 A04 A05
939                    120-134       235/35R19      T91                           A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    120-134       235/40R19      A01 G73                       A14 A18 A58
                       120-134       235/40R19      R09 Z18                       B01 B02 B29
                       120-134       245/35R19                                    Cbo Cpe
                                                                                  RDK S02
Fiat Croma             85-110        245/30R19      L02 T89                       A01 A02 A04
194                    85-147        235/35R19      LK6 T88 T91                   A05 A08 A09
e3*2001/116*0210*..    85-147        245/35R19      L02 T89 T93                   A12 A14 A18
                                                                                  Car S01
Opel Astra             59-147        215/35R19      T85                           A02 A04 A05
A-H                    59-147        225/35R19      A01 K2b K44 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e1*2001/116*0261*..    59-147        235/35R19      A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56   A14 A18 A74
                                                                                  Flh S01
Opel Astra Caravan     59-147        215/35R19      T85                           A02 A04 A05
A-H/SW                 59-147        225/35R19      A01 K2b K44 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e1*2001/116*0293*..    59-147        235/35R19      A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56   A14 A18 A74
                                                                                  Car S01
Opel Astra GTC         59-147        215/35R19      T85                           A02 A04 A05
A-H/C                  59-177        225/35R19      A01 K2b K44 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e4*2001/116*0094*..    59-177        235/35R19      A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44   A14 A18 A74
                                                    K56                           Cpe S01
Opel Astra Twin Top    77,103        215/35R19      T85                           A02 A04 A05
A-H/C                  77-147        225/35R19      A01 K2b K44 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e4*2001/116*0094*..    77-147        235/35R19      A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44   A14 A18 A74
                                                    K56                           Cbo S01
Opel Corsa-D           92,110        215/35R19      G78 K1c K2b K41 K46 K56 T85   A01 A02 A04
S-D                    92,110        225/30R19      K1c K2b K41 K46 K56 T83       A05 A08 A09
e1*2001/116*0379*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  Flh K44 S01
Opel Corsa-D OPC       141           215/35R19      G78 K1c K2b K44 K46 K56 T85   A01 A02 A04
S-D                    141           225/30R19      K1c K2b K41 K43 K44 K46 K56   A05 A08 A09
e1*2001/116*0379*..                                 T83                           A12 A14 A18
                                                                                  Flh S01
Opel Signum          74-155          225/35R19      K1a K2b T88                   A01 A02 A04
Vectra/Car, Z-C/S    74-184          235/35R19      K1a K1b K2b T87 T91           A05 A08 A09
e1*2001/116*0214*.., 74-184          245/30R19      K1c K2b K56 T89               A12 A14 A18
e1*2001/116*0291*..                                                               A74 Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19         K1a K2b T84 T88                   A01 A02 A04
Vectra/Lim, Z-C        74-206        235/35R19         K1a K1b K2b T87 T91               A05 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206        245/30R19         K1c K25 K2b K56 T89               A12 A14 A18
e1*2001/116*0290*..                                                                      A74 Flh Lim
                                                                                         S01
Opel Vectra-C-Car.     74-155        225/35R19         T88                               A02 A04 A05
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19         A01 K1a K1b K2b T91               A08 A09 A12
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19         A01 K1c K2b K56 T89               A14 A18 A74
e1*2001/116*0292*..                                                                      Car S01
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19         T88                               A02 A04 A05
A-H/Monocab            74-147        235/35R19         A01 G01 T88 T91                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0325*..    74-177        235/35R19         R09 T91                           A14 A18 A74
                                                                                         S01
Saab 9-3             88-206          235/35R19         K56 LK6 T91                       A01 A02 A04
YS3F                                                                                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0065*..,                                                                     A12 A14 A18
e4*2001/116*0077*..                                                                      A58 A74 Car
                                                                                         Cbo Lim S01
Saab 9-5               88-191        235/35R19         K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46       A01 A02 A04
YS3E                                                   K56 T91 Z49                       A05 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A14 A18
e4*2001/116*0096*..                                                                      S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 67245 Lambsheim im Januar 2008 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 29.01.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55016208 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.Januar 2010




Bohlander                                                                    00145930.DOC




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                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    RC17 809

KBA                                                       47224



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                 Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                        ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                        ja

CUB Universal                                             Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Schrader EZ *                                             Gummi                         ja

Schrader EZ                                               Metall                        ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                        ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.