GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. QA 05 102 02086/1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC17 Typ RC17-809 Radgröße 8Jx19EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W1 RC17-809 W1/ 5/108/65,1 38 770 2260 BA14 N22 Ø72,6xØ65,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47224 Herstellerzeichen RCD Germany Radtyp und Ausführung RC17-809 (s.o.) Radgröße 8Jx19EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen JAW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 25 S03 Schraube M12x1,75 Kegel 60° 110 29 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55016208) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Peugeot Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Peugeot 607 79-116 225/40R19 T93 A02 A04 A05 9 / 9***** 79-116 235/35R19 A01 K50 T91 A08 A09 A12 e2*98/14*0199*.. 79-116 235/40R19 A01 K50 A14 A18 A74 79-116 245/35R19 A01 K50 T93 B33 Pe8 S02 79-116 245/40R19 A01 G01 K41 K45 K46 K50 Volvo C70 120-180 225/35R19 K42 K45 K46 K49 K50 L02 T88 A01 A02 A04 N 120-180 235/35R19 G01 K42 K45 K46 K49 K50 LV1 A05 A07 A08 e4*96/27, 98/14, T87 T88 A09 A12 A14 2001/116*0015*.. A18 B02 Cbo Cpe S03 Volvo S60 R 220 235/35R19 K41 K42 K45 K46 K49 K50 T91 A01 A02 A04 R A05 A08 A09 e9*2001/116*0036*.. A12 A14 A18 B02 S01 Volvo S60, -/BiFuel 85-191 225/35R19 K42 K45 K46 K49 K50 T88 A01 A02 A04 R, H 85-191 235/35R19 G52 K41 K42 K46 K49 K50 K56 A05 A08 A09 e9*98/14, 2001/116* LV2 T87 T91 A12 A14 A18 0036,0044*.. B02 S01 Volvo S80, -/BiFuel 96-200 235/35R19 K42 K46 K49 K56 T87 T88 T91 A01 A02 A04 T, K 96-200 245/35R19 K41 K42 K46 K49 K56 LK6 T89 A05 A08 A09 e9*96/79,98/14, T93 A12 A14 A18 2001/116* B02 K50 NBF 0028,0043*.. S01 Volvo V70 R 220 235/35R19 K41 K42 K45 K46 K49 K50 T91 A01 A02 A04 S A05 A08 A09 e4*2001/116*0040*.. A12 A14 A18 B02 X7V S01 Volvo V70, -/BiFuel 85-191 225/35R19 K42 K45 K46 K49 K50 T88 A01 A02 A04 S, J 85-191 235/35R19 G52 K41 K42 K46 K49 K50 K56 A05 A08 A09 e4*98/14,2001/116* LV2 T88 T91 A12 A14 A18 0040,0061*.. B02 X7V S01 Volvo XC70; V70 XC 120-154 245/40R19 K25 K42 K49 K50 A01 A02 A04 S A05 A08 A09 e4*98/14*0040*.., A12 A14 A18 e4*2001/116*0040*.. B02 KMV - XC (Cross Country) S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 6 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B33 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 6 G52 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16; 235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad- /Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LV1 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 271800) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LV2 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- Reifenkombination herzustellen. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. Pe8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr- zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 6 S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 6 Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 15.Februar 2008 Bohlander 00118643.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim