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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC17
Typ                            RC17-8520
Radgröße                       8,5Jx20EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4             RC17-8520 W4/                       5/114,3/60,1       38        850    2300
               BA17 N27 Ø72,6xØ60,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47260
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC17-8520 (s.o.)
Radgröße                       8,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -
S02    Mutter M12x1,25              Kegel 60°        90                    -
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100                    28
S04    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       100                    -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55042508 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Fiat
                               Lexus
                               Suzuki
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici           79-99,2        225/30R20      R70 T85                       A02 A04 A05
FY                    79-99,2        235/30R20      A01 K1a K1b K2b K42           A08 A09 A12
e4*2001/116*0106*..   79-99,2        245/30R20      A01 K1c K2b K30 K42           A14 A18 A57
                                                                                  Flh KMV S03
Lexus GS              183,208        245/30R20      T90                           A02 A04 A05
S19                   183,208        255/30R20      K1a K2b K30 K42 K56 T92 Z49   A08 A09 A12
e6*2001/116*0103*..                                                               A14 A18 Lim
                                                                                  RDK S01
Lexus IS220d, IS250 130,153          235/30R20      G01 K30 R02 T88               A01 A02 A04
XE2(a)              130,153          245/30R20      R03 T90                       A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*. 130,153          255/30R20      R03 T92                       A12 A14 A18
                                                                                  Lim VL0 S01
Lexus IS250c        153              235/30R20      G01 K3s R02 T88               A01 A02 A04
XE2(a)              153              245/30R20      R03 T90                       A05 A08 A09
e11*2001/116*0206*. 153              255/30R20      R03 T92                       A12 A14 A18
                                                                                  Cbo RDK
                                                                                  VL0 S01
Lexus LS 430          207            245/35R20      K1c K41 K42 T95               A01 A02 A04
F3                                                                                A05 A08 A09
e6*98/14*0079*..,                                                                 A12 A14 A18
e6*2001/116*0079*..                                                               S01
Suzuki Grand Vitara   78-171         245/40R20      K1c K2b                       A01 A02 A04
JT                                                                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                               A12 A14 A18
- 5-Türer                                                                         Y85 S04
Suzuki Grand Vitara   78-122         245/40R20      K1c K2b                       A01 A02 A04
JT                                                                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                               A12 A14 A18
- 3-Türer                                                                         Y84 S04
Suzuki SX4            66-99,2        225/30R20      K1c K2b R70 T85               A01 A02 A04
EY                    66-99,2        235/30R20      K1c K2c K42                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        245/30R20      K1c K2c K30 K42               A12 A14 A18
- ohne Radhaus-                                                                   A58 Flh KOV
  Verbreiterungen                                                                 S03
Suzuki SX4            66-99,2        225/30R20      R70 T85                       A02 A04 A05
EY                    66-99,2        235/30R20      A01 K1a K1b K2b K42           A08 A09 A12
e4*2001/116*0105*..   66-99,2        245/30R20      A01 K1c K2b K30 K42           A14 A18 A57
- mit Radhaus-                                                                    Flh KMV S03
  Verbreiterungen
Suzuki SX4            79,82,88       225/30R20      K1c K2b R70 T85               A01 A02 A04
GY                    79,82,88       235/30R20      K1c K2c K42                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..   79,82,88       245/30R20      K1c K2c K30 K42               A12 A14 A18
- ohne Radhaus-                                                                   A58 Flh KOV
  Verbreiterungen                                                                 S02
Suzuki SX4            79,82,88       225/30R20      R70 T85                       A02 A04 A05
GY                    79,82,88       235/30R20      A01 K1a K1b K2b K42           A08 A09 A12
e4*2001/116*0124*..   79,82,88       245/30R20      A01 K1c K2b K30 K42           A14 A18 A57
- mit Radhaus-                                                                    Flh KMV S02
  Verbreiterungen


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis      93-130           255/30R20         K1c K2b K4h K6f K6g T92           A01 A02 A04
T27                                                                                      A05 A08 A09
e11*2001/116*0331*.                                                                      A12 A14 A18
                                                                                         Car Lim S01
Toyota RAV4           100-130        245/40R20                                           A02 A04 A05
XA3                   100-130        255/35R20                                           A08 A09 A12
e6*2001/116*0105*..                                                                      A14 A18
- mit Radhaus-                                                                           KMV RDK
  Verbreiterungen                                                                        S01
- incl. FL2009
Toyota RAV4           100-130        245/40R20         K1c K2b                           A01 A02 A04
XA3                   100-130        255/35R20         K1c K2a K2b                       A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*..                                                                      A12 A14 A18
- ohne Radhaus-                                                                          KOV S01
  Verbreiterungen
- incl. FL2009


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                    Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84     Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85     Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 67245 Lambsheim im März 2008 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 02.02.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 2.Februar 2010




Bohlander                                                                    00146058.DOC




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                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    RC17 8520

KBA                                                       47260



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                 Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                        ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       nein

CUB Universal                                             Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Schrader EZ *                                             Gummi                         ja

Schrader EZ                                               Metall                        ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                        ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.