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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC17
Typ                            RC17-8520
Radgröße                       8,5Jx20EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4             RC17-8520 W4/                       5/114,3/66,1       38       850     2300
               BA13 N23 Ø72,6xØ66,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47260
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC17-8520 (s.o.)
Radgröße                       8,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       110               -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       145               28
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55042508 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Murano       172               255/45R20      K1a K1b K2b                   A01 A02 A04
Z50                 172               265/45R20      K1c K2b                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0298*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                   S01
Nissan Murano           188           245/50R20      K1c K2a K2b                   A01 A02 A04
Z51                     188           255/45R20      K1a K2b                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0478*..     188           255/50R20      K1c K2c                       A12 A14 A18
                        188           265/45R20      K1c K2a K2b                   S01
                        188           275/45R20      K1c K2c
Nissan Qashqai, /+2     76-110        245/35R20      K2b T91 T95                   A01 A02 A04
J10                                                                                A05 A08 A09
e11*2001/116*0295*.                                                                A12 A14 A18
                                                                                   A57 S01
Nissan X-Trail          84-121        245/35R20      K1c K2c LK6                   A01 A02 A04
T30                     84-121        255/35R20      K1c K2c LK6                   A05 A08 A09
e1*98/14*0166*..                                                                   A12 A14 A18
                                                                                   S01
Nissan X-Trail          104-127       245/35R20      K2b K42                       A01 A02 A04
T31                     104-127       255/35R20      K25 K2b K42                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0432*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                   S01
Ren. Laguna Coupé       110           245/30R20      K1c K2b T90 Y16               A01 A02 A04
T                       110-175       255/30R20      K1c K2b K8f T88 T92           A05 A08 A09
e2*2001/116*            125-175       245/30R20      K1c K2b NoD T90               A12 A14 A18
0363*07-..                                                                         Cpe L06 S02
Renault Koleos          110-127       245/40R20                                    A02 A04 A05
Y                                                                                  A08 A09 A12
e11*2001/116*0261*.                                                                A14 A18 S01
Renault Laguna          81-125,150    245/30R20      K1c K2b K56 T90               A01 A02 A04
T                       81-150        255/30R20      K1c K2b K44 K56 T88 T92       A05 A08 A09
e2*2001/116*0363*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                   Car Flh L06
                                                                                   S02
Renault Megane          63-103        225/30R20      K1a K1b K2b K6h K8f R70 T85   A01 A02 A04
Z                       63-132        235/30R20      G01 K1a K1b K2b K6h K8k T88   A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..                                                                A12 A14 A18
- Grandtour                                                                        Car S03
Renault Megane          63-103        225/30R20      K1a K1b K2b K6h K8f R70 T85   A01 A02 A04
Z                       63-132        235/30R20      G01 K1a K1b K2b K6h K8k T88   A05 A08 A09
e2*2001/116*0373*..                                                                A12 A14 A18
- Fließheck                                                                        Cpe Flh S03
- Coupé
Renault Scénic III      63-103        255/30R20      K1a K1b K2b K4a K8k T92       A01 A02 A04
JZ                                                                                 A05 A08 A09
e2*2001/116*0379*..                                                                A12 A14 A18
- Scénic / Gr. Scénic                                                              A58 A60 S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm bis 100mm vor Radmitte
um 5mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47260 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55042508 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20EH2+ Typ RC17-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6


T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y16     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder
elektrohydraulischem 6-Gang Direktschaltgetriebe.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 67245 Lambsheim am 27.03.2008 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 21.07.2009 in Lambsheim statt.



Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 21.Juli 2009




Bohlander                                                                       00139525.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    RC17 8520

KBA                                                       47260



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                 Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                        ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       nein

CUB Universal                                             Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Schrader EZ *                                             Gummi                         ja

Schrader EZ                                               Metall                        ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                        ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.